Vorlage - 2012/187
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Der Kreistag stimmt
a)dem doppischen Produkthaushaltsplan einschließlich der Änderungsliste (Anlage 2),
b) dem Stellenplan (Anlage 4)
zu.
Der Kreistag beschließt
c)die Haushaltssatzung 2013 (Anlage 1),
d)das Haushaltssicherungskonzept 2013 (Anlage 7),
e)das aktualisierte Investitions- und Investitionsförderungsprogramm (Anlage 8),
f)den Beteiligungsbericht (Anlage 9).
a) Doppischer Produkthaushaltsplan der Verwaltung 2013
Den Kreistagsabgeordneten wurde mit Schreiben vom 04.10.2012 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht sowie die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2012 übersandt. Nunmehr werden die weiteren Unterlagen übersendet.
Dieser Vorlage sind beigefügt:
- eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und Schulden (Anlage 3),
- das Haushaltssicherungskonzept 2013 (Anlage 7) und
- der Beteiligungsbericht (Anlage 9)
Änderungen u.a. aufgrund neuer Erkenntnisse der Verwaltung sind in eine Änderungsliste (Anlage 2) aufgenommen worden. Die Beiträge in der Änderungsliste sind in § 1 der Haushaltssatzung (Anlage 1) eingearbeitet.
Der Ergebnishaushalt wird geprägt von Mehrerträgen bei den Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen der Gemeinden, die im 4. Quartal 2011 und in den ersten drei Quartalen 2012 geflossen sind und von denen der Landkreis über die Kreisumlage partizipiert. Demgegenüber stehen Verschlechterungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landkreises, die aber nur geschätzt sind. Es wurde hier die bekanntgegebene Zahl des LSKN eingeplant, diese ist aber nur vorläufig und beruht zum Teil auf alten Daten, sodass es hier durchaus noch zu weiteren Verschlechterungen kommen kann.
Als weitere Veränderung beim Produkt „Personalrat“ ergibt sich eine Erhöhung um 16.300 €. Dies hat den Hintergrund, dass der Personalrat beschlossen hat, ein weiteres Mitglied mit 0,50 Stellenanteil für die Personalratsarbeit freizustellen und dieses mit Schreiben vom 22.11.2012 der Verwaltung mitgeteilt hat. Gem. § 39 Abs. 3 Nds. Personalvertretungsgesetz besteht ein Anspruch auf diese Freistellung. Eine zusätzliche halbe Stelle war daher einzurichten.
Während eines Gespräches mit der Kommunalaufsicht wurde deutlich gemacht, dass auch der außerordentliche Ergebnishaushalt ausgeglichen sein muss, daher wurden 60.000 € bei den außerordentlichen Aufwendungen verringert und über Abschreibungen gegenfinanziert. Weiterhin wurde der im AZVF beschlossene Antrag „Kreistagsabgeordneten papierlose Vorlagen zu ermöglichen“ vom 26.11.2012 mit 6.000 € für die zusätzliche Aufwandsentschädigung etatisiert. Es wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Hälfte der Kreistagsabgeordneten von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
Neben dem etatisierten Antrag über 6.000 € gibt es einen weiteren der CDU-Fraktion (Anlage 6), der beinhaltet, dass die Erträge aus der Jagdsteuer für zweckgebundene Projekte im Bereich Biotopschutz zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine solche Zweckbindung ist haushaltsrechtlich nicht zulässig, da Steuern zweckfreie Ansätze sind. Da dieser Antrag bisher nicht beschlossen wurde, ist er nicht in der Änderungsliste enthalten. Es ist hier fraglich, für welche Maßnahmen des Biotop- und Naturschutzes eine Erhöhung um 20.000 € vorgenommen werden soll. Es ist auch nicht ersichtlich, ob es sich hierbei um Investitionen oder normalen Aufwand handeln soll.
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Falls der Antrag beschlossen wird, sind genauere Angaben hierzu notwendig. Die Haushaltssatzung müsste dann noch entsprechend angepasst und verändert beschlossen werden.
Im Finanzhaushalt wurden die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 650.000 € verringert. Hintergrund ist eine genauere Aufteilung der Auszahlung für die ALS Ilsede auf die Jahre 2013 und 2014 sowie die Berücksichtigung des Neubaus der Kreishauserweiterung für die Jahre 2013 und 2014. Da es sich bei dem Neubau der Kreishauserweiterung um eine rentierliche Investition handelt, wurde durch die Kommunalaufsicht signalisiert, dass einer Erhöhung der Netto-Neuverschuldung oberhalb der Grenze von 2010 bis 2013 in Höhe von 25 Mio. € zugestimmt wird.
Die Finanzplanung wird anhand der Veränderungen in der Änderungsliste mit den insbesondere aus dem Orientierungserlass des Landes ergebenen Veränderungen fortgeschrieben.
Seitens der Kommunalaufsicht wurde außerdem deutlich gemacht, dass Voraussetzungen für eine Bearbeitung des Haushaltes die Vorlage der geprüften Eröffnungsbilanz ist. Die Haushalts-genehmigung kann sich evtl. hierdurch verzögern.
b) Stellenplan
Der vollständige Stellenplan liegt als Anlage 4 bei. Zusätzlich sind die Veränderungen gegenüber 2012 als Aufstellung (Anlage 5) beigefügt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlagenübersicht Haushalt 2013 (22 KB) | (42 KB) | |||
2 | Anlage 1: Haushaltssatzung 2013 (19 KB) | ||||
3 | Anlage 2: Änderungsliste (479 KB) | ||||
4 | Anlage 3: Übersicht VE und Schulden (24 KB) | ||||
5 | Anlage 4: Stellenplan 2013 (716 KB) | ||||
6 | Anlage 5: Veränderungen 2013 (746 KB) | ||||
7 | Anlage 6: Antrag CDU-Fraktion (133 KB) | ||||
8 | Anlage 7: Haushaltssicherungskonzept 2013 (1479 KB) | ||||
9 | Anlage 8: Investitionsprogramm 2013 - 2016 (543 KB) | ||||
10 | Anlage 9: Beteiligungsbericht (1249 KB) | ||||
11 | Anlage 10: Budgetvermerk 2013 (156 KB) |