Vorlage - 2012/181
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Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form (Stand November 2012) beschlossen.
Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.
Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den Kostenträgern (Krankenkassen) ist das Benehmen herzustellen.
Im Rahmen der Bedarfsplananpassung 2011 wurde die Rettungsmittelvorhaltung so erweitert, dass derzeit neun Einsatzfahrzeuge im hauptamtlichen Rettungsdienst vorgehalten werden, davon fünf Rettungstransportwagen (RTW) im 24-stündigen Einsatz.
Die Entwicklung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Jahr | Krankentransport | RTW-Einsätze (Notfallrettung) | Notarzteinsätze |
2003 | 10.317 | 6.872 | 2.159 |
2004 | 10.203 | 7.039 | 2.187 |
2005 | 9.521 | 7.170 | 2.224 |
2006 | 8.197 | 7.998 | 2.441 |
2007 | 7.775 | 8.311 | 2.506 |
2008 | 7.879 | 8.454 | 2.650 |
2009 | 6.768 | 9.095 | 2.608 |
2010 | 6.595 | 10.501 | 2.770 |
2011 | 6.825 | 10.104 | 2.540 |
Im Auftrage der Kostenträger wurde im Jahr 2011 ein Gutachten über die erforderliche Vorhaltung erstellt. Die nunmehrige Bedarfsplananpassung berücksichtigt die vollständige Umsetzung des Gutachtenergebnisses:
Demnach ist für den Bereich der Notfallrettung eine wöchentliche Vorhaltung von 1.048 Stunden vorgesehen, für den Bereich des qualifizierten Krankentransportes eine Vorhaltung von 300 Stunden. Die Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges verbleibt weiterhin bei 168 Stunden wöchentlich.
Beurteilung aufgrund des Gleichstellungscontrollings:
Frauen und Männer sind von der Entscheidung gleichermaßen betroffen. Das Gleichstellungscontrolling ist daher nicht berührt.
Anlage
Bedarfsplan – Anpassung 2012
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bedarfsplan 2012 (2041 KB) | (888 KB) |