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Vorlage - 2012/181  

Betreff: Anpassung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
26.11.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
12.12.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bedarfsplan 2012 PDF-Dokument

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form (Stand November 2012) beschlossen

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form (Stand November 2012) beschlossen.

 

 

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.

 

Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den  Kostenträgern (Krankenkassen) ist das Benehmen herzustellen.

 

Im Rahmen der Bedarfsplananpassung 2011 wurde die Rettungsmittelvorhaltung so erweitert, dass derzeit neun Einsatzfahrzeuge im hauptamtlichen Rettungsdienst vorgehalten werden, davon fünf Rettungstransportwagen (RTW) im 24-stündigen Einsatz.

 

Die Entwicklung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr

Krankentransport

RTW-Einsätze

(Notfallrettung)

Notarzteinsätze

2003

10.317

6.872

2.159

2004

10.203

7.039

2.187

2005

9.521

7.170

2.224

2006

8.197

7.998

2.441

2007

7.775

8.311

2.506

2008

7.879

8.454

2.650

2009

6.768

9.095

2.608

2010

6.595

10.501

2.770

2011

6.825

10.104

2.540

 

Im Auftrage der Kostenträger wurde im Jahr 2011 ein Gutachten über die erforderliche Vorhaltung erstellt. Die nunmehrige Bedarfsplananpassung berücksichtigt die vollständige Umsetzung des Gutachtenergebnisses:

 

Demnach ist für den Bereich der Notfallrettung eine wöchentliche Vorhaltung von 1.048 Stunden vorgesehen, für den Bereich des qualifizierten Krankentransportes eine Vorhaltung von 300 Stunden. Die Vorhaltung eines Notarzteinsatzfahrzeuges verbleibt weiterhin bei 168 Stunden wöchentlich.

 

Beurteilung aufgrund des Gleichstellungscontrollings:

Frauen und Männer sind von der Entscheidung gleichermaßen betroffen. Das Gleichstellungscontrolling ist daher nicht berührt.

 

 

Anlage

Bedarfsplan – Anpassung 2012

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplan 2012 (2041 KB) PDF-Dokument (888 KB)