Vorlage - 2012/178
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Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
4.1 (alt) | Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten; Neu: Fortführung der Arbeiten zum Schutz weiterer Teile von Natur und Landschaft (Einleitung der Verfahren), z.B. Zweidorfer Holz, Wendesser Allee
Hinweis: Durch Übertragungsfehler haben sich hier zwei falsche Ortsangaben eingeschlichen: Es müsste anstatt „Zweidorfer Holz“ „Meerdorfer Holz“ und anstatt „Wendesser Allee“ „Wenser Allee“ heißen (vgl. Vorlage – Nr. 67/2009)
| 4 | Umwelt und Klimaschutz |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Der FD 21 erarbeitet Verordnungsentwürfe und führt die Verfahren zur Ausweisung geschützter Teile von Natur und Landschaft durch. Diese werden letztlich durch Kreistagsbeschluss verabschiedet. | Personal und geringe Sachkosten (für Beteiligungsverfahren etc.) | 55401 (Landschafts-schutz) |
Aktueller Sachstand per 12.11.2012 | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Am 13.06.2012 hat der Kreistag die neue Land-schaftsschutzgebietsverordnung für das Klein Laffer-der Holz zur Umsetzung der Verpflichtungen der eu-ropäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH-) Richtlinie be-beschlossen. Diese Verordnung ist am 01.08.2012 in Kraft getreten.
Die neue Verordnung für das Landschaftssschutzge- gebiet Meerdorfer Holz wurde Ende 2010, ebenfalls zur Umsetzung der FFH-Verpflichtungen, beschlossen, ebenso neue Verordnungen für Naturdenkmale im Landkreis Peine. Der Beschluss, die Wenser Allee als geschützten Landschafts- Landschaftsbestandteil auszuweisen wurde bereits im Jahr 2009 gefasst.
Es sind nun vorrangig zunächst die vier weiteren FFH-Gebiete durch Schutzgebietsanpassungen umzusetzen (bei dem grenzüberschreitenden FFH-Gebiet „Untere Oker“ liegt die Federführung jedoch beim Landkreis Gifhorn.
Darauf folgend sollen die Schutzgebietsverordnungen für die beiden EU-Vogelschutzgebiete angepasst werden.
Die Überprüfung und Ausweisung von Schutzgebieten ist eine dauerhafte Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde. Insbesondere aufgrund der Umsetzungsverpflichtungen der FFH-Richtlinie sollte diese Aufgabe als Handlungsschwerpunkt für die nächsten Jahre bestehen bleiben. Lediglich die Bezeichnung ist anzupassen (Vorschlag: Ausweisung und Anpassung von Schutzgebieten zur Umsetzung von Natura 2000).
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s.o. |
55401 (Landschafts-schutz) |