Vorlage - 2012/168
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Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
21 | Überwachung in Hähnchenmastanlagen | 10 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der vorgeschriebenen Schlachttieruntersuchungen und der laufenden tierschutzrechtlichen Überwachung | zusätzliche Personalkosten und Gebühreneinnahmen | Verbraucher-schutz; Tiergesundheitsschutz |
Aktueller Sachstand per 06.11.2012 | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Alle vier geplanten Mastanlagen wurden zwischen August 2011 und Februar 2012 nach tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Abnahme in Betrieb genom- men. Pro Mastdurchgang werden die Bestände zwei- mal für die vorgeschriebene Schlachtgeflügeluntersu- chung aufgesucht. Gleichzeitig werden tierschutz- und tierarzneimittelrechtliche Kontrollen durchgeführt. Insgesamt fanden bisher 67 Betriebsbesuche zur Schlachtgeflügeluntersuchung, davon 61 im laufen- den Jahr statt.
Die Überprüfungen vor Ort werden ergänzt durch Verwaltungstätigkeiten im Fachdienst wie z.B. die Auswertung der Schlachtberichte zur Prüfung der Besatzdichte, die Erstellung von Dokumentationen (z.B. der Tierarzneimittelanwendungen in einer Über- sichtstabelle) sowie die Eingabe der Kontrollergebnis-se in die Fachsoftware BALVI iP.
Es waren bisher keine gravierenden Beanstandungen zu erheben. Vom tierärztlichen Personal am Schlacht-hof in Wietze wird die Qualität der Hähnchen aus den Peiner Betrieben als sehr gut bezeichnet. Die durch-weg gute Fußballengesundheit lässt als Tierschutzin-indikator auf sachkundiges Herdenmanagement in den Betrieben schließen.
Die hiesigen Erfahrungen konnten in eine überregio-nale Arbeitsgruppe zur Sicherstellung eines einheitli-chen Kontrollniveaus in der Überwachung von Mast-geflügelställen eingebracht werden.
Nach entsprechender Schulung und Einarbeitung der Tierärztinnen ist die laufende Überwachung der Hähnchenmastanlagen als dauerhafte Routineaufga- be in den Dienstbetrieb implementiert worden. Der Handlungsschwerpunkt kann künftig entfallen. | Zusätzlichen Personalkosten (0,2 Stelle A 13 seit 15.08.2011, ca. 13.900 € jährlich) stehen Einnah-men für die Schlachtgeflügel-untersuchungen in Höhe von bisher (September 2011 bis Anfang November 2012) insgesamt etwa 8.000 € gegenüber.
Geschätzt werden künftig pro Jahr Gebührenein-namen von etwa 7.500 € zu erzielen sein.
Da die tierschutz- und tierarztmittel-rechtlichen Prüfungen nicht gebührenpflichtig sind, werden die Überwachungskosten nur zum Teil gedeckt. | Verbraucher-schutz, Tiergesundheitsschutz |