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Vorlage - 2012/165  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2013 für die Produkte des Budgets "Allgemeine Finanzierungsmittel"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
26.11.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem doppischen Produkthaushalt 2013 für die Produkte des Budgets 8 in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt (Seiten 401 bis 428) – unter Berücksichtigung der noch einzuarbeitenden Auswirkungen aus der noch vorzulegenden Änderungsliste – zuzustimmen.             
 

b)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, der Finanzplanung 2013 des Budgets 8 in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt (s. ebenfalls Seiten 401 bis 428) – unter Berücksichtigung der noch einzuarbeitenden Auswirkungen aus der noch vorzulegenden Änderungsliste – zuzustimmen.

 

zu a)

 

zu a)

Doppischer Produkthaushalt

 

Das Budget 80 ist im Ergebnishaushalt im Wesentlichen geprägt durch eine Verbesserung der Ertragslage aufgrund der mittelbaren Auswirkungen einer verbesserten konjunkturellen Lage. Dies wirkt sich insbesondere beim Finanzausgleich und bei der Kreisumlage aus. Die Kreisumlage bleibt beim beschlossenen Umlagesatz von 58,1 v. H. bestehen. Es wird derzeit von einem Ansatz von 59.050.800 € ausgegangen. Nach dem bisherigen Stand der zugrundeliegenden Parameter könnte das eingeplante Volumen auch erreicht werden. Es fehlen allerdings derzeit die Einwohnerzahlen zum 30.06.2012 und die Schlüsselzuweisungen der Gemeinden, sodass die Höhe der Kreisumlage noch nicht sicher ist.

 

Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes wurde eine Erhöhung um ca. 2,2 Mio. € eingeplant. Dies hängt vor allem mit der Erhöhung der Zuweisungsmasse des Landes zusammen. Allerdings sind zum jetzigen Zeitpunkt die wesentlichen Parameter für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen nicht bekannt, diese werden erst Ende November vom Land an die Kommunen weitergeleitet.

 

 

zu b)

Finanzplanung

 

Es wurde davon ausgegangen, dass der Umlagesatz für die Kreisumlage nicht verändert wird. Die entsprechenden Steigerungsraten wurden vom Orientierungserlass des Landes übernommen, und zwar separat für die unterschiedlichen Bestandteile der Kreisumlage. Es wurden daher die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Schlüsselzuweisungen der Gemeinden separat hochgerechnet. Die Schlüsselzuweisungen an den Landkreis wurden ebenfalls nach dem Orientierungserlass hochgerechnet.