Vorlage - 2012/137
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Sachstandsbericht über die Handlungsschwerpunkte 2011/2012
Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
12 |
Fortschreibung des Armuts- und Sozialberichts unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Altersarmut
| 7 | Arbeit und Soziales |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Beteiligung
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Personalkosten (Gremienkosten) Herr Krenz
| 3639 |
Aktueller Sachstand per _________ | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Derzeit wird an dem Bericht zur Kinder- und Jugendhilfearmut aus Sicht der Jugendhilfeplanung gearbeitet. Erstmals wurde für diesen Bericht die wirtschaftliche Situation der Familien, die Jugendhilfeleistungen in Anspruch nehmen ausgewertet. Die Erkenntnis, dass rund 60 % der Kinder in der Jugendhilfe im Landkreis Peine SGB II und Grundsicherungsleistungen erhalten, zeigt deutlich, dass Armut ein bedeutender Faktor für soziale Benachteiligung und Beeinträchtigung ist. Der Bericht stellt daher, anhand der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen, ein Bild zur Armutssituation von Kindern und Jugendlichen differenziert nach Gemeinden/Stadt vor. Bisher ist ein Raster über die Daten zur Kinderarmut erstellt worden. Am 23.05.2012 wird ein erster Berichtsentwurf vorliegen, am 15.06. 2012 wird der Endbericht einschließlich möglicher Aussagen erstellt sein, am 10.07.2012 wird der Bericht im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Am 01.08. wird der Sozial- und Armutsbericht des Jugendhilfeplaners in den Sozial- und Armutsbericht eingebettet sein.
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Personalkosten (Gremienkosten) Herr Krenz |
3639 |
Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
15 |
Entwicklung eines effizienten Übergangsmangements beim Übergang Schule – Beruf
| 8 | Familie |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Einführung eines einheitlichen Online-Anmeldeverfahrens an den allgemeinbildenden Schulen und an den BBS
| zu 1. Die Software wurde 2011 angeschafft. zu 2. Personalkosten (Gremienkosten) Herr Volkmann | 3631 |
Aktueller Sachstand per _________ | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
zu 1. fortwährend
zu 2. Ziel dieses Arbeitskreises ist die Einbindung zentraler Akteure in eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung des Gesamtsystems Übergangsmanagement sowie der Aufbau einer Arbeitsstruktur. Inzwischen haben drei Treffen stattgefunden. Geplant ist ein viertes Treffen zum Thema Fachkräftemangel. Zudem ist die Gründung einer Arbeitsgruppe „Übergang Schule / Beruf: Schulsozialarbeit / Berufsorientierung“ in Planung. Ein erstes Treffen dieser Arbeitsgruppe ist Ende Juni 2012 vorgesehen.
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zu 1. Haushaltsansatz 2012: 14.000 €
zu 2. Personalkosten (Gremienkosten) Herr Volkmann
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3631 |
Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
16 |
Etablierung und Ausbau der „Frühen Hilfen“ im Landkreis Peine für Kinder von 0-6 Jahren und deren Familien
| 8 | Familie |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
| Saldo aus Personal- und Sachaufwendungen, Teilprojekten, Elternbegleiter und erhaltene Zuwendungen 2011: 142.922 € 2012: 183.000 € | 3632 (363201) |
Aktueller Sachstand per _________ | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Zur Umsetzung des o.g. Handlungsschwerpunktes wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10.03.2009 das Projekt „Stark von Anfang an. Frühe Förderung für Familien“ ins Leben gerufen. Der Tätigkeitsbereich des Projektes richtet sich grundsätzlich an alle Familien im Landkreis Peine mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren, insbesondere an Familien in psychosozialen Belastungssituationen. Ziele:
Das Team des auf 5 Jahre befristeten Präventionsprojektes hat am 01.11.2009 seine Arbeit aufgenommen. In seiner Sitzung am 09.09.2010 hat der Jugendhilfeausschuss folgenden drei Aufgabenschwerpunkten des Projektes zugestimmt:
In den einzelnen Sozialräumen des Landkreises sollen vorhandene Angebotslücken in grundlegenden Förderbereichen durch passgenaue Angebote geschlossen werden, so dass eine Kette ineinander greifender Angebote von der Schwangerschaft bis zur Einschulung entsteht. Auf der Grundlage einer landkreisweiten Bestandsermittlung und Bedarfserhebung wurden für die erste Umsetzungsphase (2010 /2011) hier folgende Handlungsschwerpunkte festgelegt:
Nach eingehender Sichtung vorhandener Förderprogramme und deren Prüfung im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf Peiner Bedarfe wurden folgende Programme als Basisangebot für die erste Projektphase ausgewählt und auf den Weg gebracht:
Das letztgenannte Angebot muss noch umgesetzt werden.
Ziel: Systematische Ausgestaltung des Netzwerks „Frühe Hilfen“ durch verbindliche Kooperationen, die die frühe Förderung und den Kinderschutz gewährleisten. Dieser 3. zentrale Projektauftrag wird bisher über folgende Instrumente umgesetzt:
Mittelfristes Handlungsziel ist hier insbesondere vor dem Hindergrund des neuen Bundeskinderschutzgesetzes der Ausbau des sozialen Frühwarnsystem durch die Einbindung aller familienbegleitenden Institutionen und Berufsgruppen in ein „Netzwerk Früher Hilfen“ in Peine und deren Selbstverpflichtung zur Orientierung am „Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“. Dies kann durch die Teilnahme am AK Frühe Hilfen oder über die Projektkoordinatorinnen geschehen. Ein besonderes Augenmerk gilt hier den Akteuren im Gesundheitswesen.
Als zentrale Koordinierungsstelle des Landkreises für den Bereich der „Frühen Hilfen“ erfasst „Stark von Anfang an“ die bestehenden Angebote und Initiativen für Familien mit Kindern im Vorschulalter flächendeckend und macht sie sowohl den Familien als auch pädagogischen und medizinischen Fachkräften auf vielfältige Weise zugänglich: Information, Beratung und Unterstützung erhalten Familien zum einen durch telefonische und persönliche Beratung durch die Projekt-Mitarbeiterinnen, zum anderen durch das interdisziplinäre Kooperationsprojekt „Eltern-Baby-Treff ELBA“. Dieses bietet jungen Eltern die Möglichkeit, sich während eines Familienfrühstücks oder eines Elterncafés von Sozialpädagoginnen und Familienhebammen zu allen Fragen rund ums Kind und rund ums Elternsein beraten zu lassen. Darüber hinaus wird über die bestehenden Angebote im Bereich Früher Hilfen in Informationsveranstaltungen und über verschiedenste Print-Medien informiert. Pädagogischen Fachkräften aus familienbegleitenden Institutionen und Akteuren aus dem Gesundheitswesen stehen die Mitarbeiterinnen von „Stark von Anfang an“ jederzeit telefonisch aber auch im Rahmen der Projektarbeit, im Rahmen kollegialer Beratungen sowie in regelmäßigen Fallbesprechungen als Ansprechpartner für den Bereich der Frühen Hilfen zur Verfügung. Das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (01.01.2012) führt zu einer fachlichen Ergänzung des bisherigen Aufgabengebietes in diesem Bereich: Eltern sollen während der Schwangerschaft bzw. zeitnah nach der Geburt des Kindes über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Absicht des Gesetzgebers ist die möglichst frühe Information und Beratung aller Eltern. Diese Absicht des Gesetzgebers und andere Erfahrungen führten dazu, dass die Verteilung des Elternwegweisers dem Projekt „Stark von Anfang an“ übertragen wurde. Der Elternwegweiser / jetzt Elternbegleiter wurde vollkommen neu überarbeitet; die Verteilpraxis wurde neu konzipiert. Beginn der Umsetzung: 01.06.2012. Als Grundlage für eine bedarfsgerechte Angebotssteuerung und -vernetzung ist die Einrichtung einer Datenbank aller Angebote Früher Hilfen vorgesehen sowie deren Präsentation auf einer Internet-Plattform als niederschwelliges Informationsmedium für Familien und Fachkräfte.
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siehe oben | 3632 (363201)
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Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
17
| Ausbau des Familienservicebüros zu einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für die Belange von Familien
| 8 | Familie |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
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Saldo aus Personal-, Sach- und Mietaufwendungen, Qualifizierung Tagespflegepersonen, Projekt Kinderschutzbund und erhaltene Zuwendungen 2011: 5.806 € 2012: 183.000 €
| 3675 (367502) |
Aktueller Sachstand per _________ | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Das Familien- und Kinderservicebüro steht als Anlaufstellstelle für alle Fragen rund um das Thema für Familie (Wegweiserfunktion) zur Verfügung.
Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung familienfreundlicher Lebensbedingungen, sowie die Vereinbarung von Familie und Beruf.
Kindertagespflege zeichnet sich durch ihre familienfreundliche Struktur aus. Ihr Schwerpunkt ist neben einer umfangreichen persönlichen Betreuungssituation, die frühkindliche Förderung.
Im Landkreis Peine werden pro Jahr bis zu zwei Qualifizierungskurse für jeweils bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit 160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts angestrebt. Bildungsträger ist die Kreisvolkshochschule Peine.
Für die Kinder der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird bei Bedarf eine Kinderbetreuung organisiert und bezuschusst.
Darüber hinaus organisiert das Familien- und Kinderservicebüro für Tagespflegepersonen jährliche Begleitworkshops in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule als Bildungsträger.
Zur Erweiterung des Fortbildungsangebotes bietet das FKSB monatlich jeweils einen fachspezifischen Themenabend oder einen vom FKSB begleiteten Erfahrungsaustausch an.
Alle angebotenen Veranstaltungen sind kostenfrei und werden von den Tagespflegepersonen gut angenommen.
In der Zeit von Juni 2011 bis März 2012 wurde bereits der 6. Qualifizierungskurs für Tagesmütter mit 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgreich beendet.
Im Landkreis Peine sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt 115 Tagespflegepersonen aktiv. Die Anzahl der qualifizierten Tagespflegepersonen wird sich auch weiterhin erhöhen, da regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten und umgesetzt werden.
Qualitätsentwicklung in der Tagespflege
Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Tagespflege wurden Qualitätsstandards für den Landkreis Peine festgelegt.
Hierzu gehört u.a. die Einführung eines „Qualitätspass Kindertagespflege“. Dieser Qualitätspass wird jeder qualifizierten Tagespflegeperson nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme ausgehändigt. Er dient sowohl als Beleg über die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen als auch über Fortbildungen. Übersichtlich und gut strukturiert bietet er einen zusammenhängenden Überblick über die Nachweise, die erforderlich sind, um Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in der Tagespflege qualitativ hochwertig zu gewährleisten.
Mit allen Tagespflegepersonen wird eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII geschlossen. In diesem Zusammenhang wurden Informationen und Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für die Tagespflegepersonen erarbeitet. Die Vereinbarung wird jedoch erst geschlossen, nachdem die Tagespflegeperson an einer entsprechenden Fachfortbildung teilgenommen hat, welche vorab vom Familien- und Kinderservicebüro organisiert wird.
Darüber hinaus bietet das Familien- und Kinderservicebüro Tagespflegepersonen, die bei den von ihnen betreuten Kindern eine Kindeswohlgefährdung vermuten, ein Gespräch mit der § 8a-Fachberatung des Jugendamtes an.
Seit August 2011 wird für die Tagespflegepersonen bei Bedarf gezielt Supervision angeboten. In Einzelgesprächen oder auch in einer Gruppe von max. 8 Personen besteht die Möglichkeit der Fallbesprechung und der Themenbearbeitung.
Zur Orientierung im Rahmen der Tagespflege dient der Leitfaden „Wissenswertes über Tagespflege“.
Konzipierung neuer Betreuungsmodelle
Gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesstätten und Krippen werden neue Betreuungsmodelle geplant. In Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätten und Tagespflegpersonen werden z.B. Möglichkeiten einer gemeinsamen, übergreifenden Nutzung von Räumlichkeiten erarbeitet, um ein erweitertes und flexibleres Betreuungsangebot vorhalten zu können. Die bisher geführten Gespräche zeigen erste Resultate, indem sich Tagespflegepersonen und Kindertagesstätten vernetzen und gemeinsam in den Räumlichkeiten der Einrichtung einen zusätzlichen Spielkreis für Kinder U 3 anbieten.
Betreuung und Förderung besonderer Zielgruppen
Durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern (z.B. Kinderschutzbund) sollen besondere Zielgruppen betreut und gefördert werden. Hier konnten bereits frühe Hilfen im Bereich der Betreuung für Kinder aus prekären Familien installiert werden. Diese Zielgruppe soll möglichst frühzeitig erreicht werden, dies ist durch die Bereitstellung eines kostenlosen Betreuungs- und Bildungsangebotes für Kleinstkinder von 0-3 Jahren möglich. Der ganzheitliche Ansatz, mit dem diese Altersgruppe gebildet und gefördert wird, stärkt nicht nur punktuelle Fähig- und Fertigkeiten, sondern unterstützt sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, fördert ihr Selbstbewusstsein, macht sie stark und erleichtert ihnen den Übergang in den Kindergarten.
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siehe oben |
3675 (367502) |
Handlungsschwerpunkt | Bezug MEZ | ||
Nr. | Bezeichnung | Nr. | Bezeichnung |
| Gründung eines Bündnisses für Familien | 8 | Familie |
Beitrag des Fachdienstes | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Gründung eines Bündnisses für Familien mit Beteiligung des IWB
| Honorar- und Sachkosten; Personalkosten (Gremienkosten) Frau Steinebrunner-Fabian, Frau Grützner 2012: ca. 5.000 € | 3639 |
Aktueller Sachstand per _________ | finanzielle Auswirkungen | betroffene Produkte |
Ziel des Bündnisses für Familien ist es:
Am 15.05.2012 fand das erste Planungstreffen mit Akteuren aus der Wirtschaft und mit Akteuren aus unterschiedlichen sozialen Bereichen statt. Am 18.07.2012 sollen die Ergebnisse vertieft werden. Nach der Sommerpause wird das Bündnis für Familien gegründet werden.
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siehe oben |
3639 |