Vorlage - 2012/128
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung entsprechend der Vorlage und benennt folgende Personen in den Unterausschuss:
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§ 2 Ziff.2 der Satzung des Jugendamtes in der aktuellen Fassung sieht vor, dass sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere auch mit dem Thema der Jugendhilfeplanung befasst. Diese Vorschrift deckt sich mit dem § 71 Abs. 2 Ziff. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Nach §§ 79, 80 SGB VIII handelt es sich bei der Jugendhilfeplanung um eine kommunale Pflichtaufgabe.
Es handelt sich bei dem Unterausschuss um einen vorarbeitenden bzw. zuarbeitenden Ausschuss ohne Beschlussfassungskompetenz.
Die Aufgabe des Unterausschusses als Arbeitsgremium wird sein, konzeptionelle Entscheidungen für den Planungsprozess vorzubereiten, Prioritäten festzulegen und damit vorbereitend und unterstützend die Arbeit der Jugendhilfeplanung zu begleiten.
Um einen möglichst umfassenden Informationsstand zu gewährleisten und dem satzungsgemäßen Auftrag des Jugendhilfeausschusses Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, den Unterausschuss wieder neu zu bilden.
Der Unterausschuss sollte sich wie folgt zusammensetzen:
Im Kreistag vertretene Parteien:
2 x SPD/Grüne
1 x CDU
1 x Piraten
Vorsitzender des JHA
Verbände:
3 x freie Träger
Verwaltung:
Fachdienstleitung Jugendamt
Jugendhilfeplaner
Gleichstellungsbeauftragte
Dieser Vorschlag begründet sich durch eine möglichst arbeitsfähige Größe und Vertretungsvielfalt entsprechend der Zusammensetzung des JHA. Er basiert außerdem auf der seinerzeit getroffenen Beschlussfassung zur Besetzung des Unterausschusses.