Vorlage - 2012/118
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Bericht über den Stand der Produkte
Im Fachbereich „Soziales, Jugend, Gesundheit“ deutet sich eine Verbesserung des Budgets von etwa 1,2 Mio. € an. Aufgrund des hohen Volumens des Budgets ist hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch eine hohe Unsicherheit vorhanden.
Mit nachstehender Sachdarstellung wird über die Entwicklung und Prognose im Fachbereich 3 berichtet, allerdings ohne das Budget „Jugendamt“, da dieses der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses unterliegt.
Im Fachdienst „Soziales“ zeichnet sich eine minimale Verbesserung wobei sich Abweichungen bei verschiedenen Produkten ergeben. Die Angaben zu den Zielerreichungsgraden bei den einzelnen Produkten beruhen derzeit lediglich auf Schätzungen und sind nicht belastbar. Für belastbare Angaben müssten Auswertungen durch den EDV-Anwendungsbetreuer erstellt werden, was einerseits urlaubsbedingt und andererseits durch intensive Vorbereitungen der im Fachdienst anstehenden EDV-Umstellung momentan nicht leistbar ist.
Im Produkt Hilfe zum Lebensunterhalt wird eine Budgetüberschreitung von rund 23.000 € erwartet. Da die erwarteten Fallzahlen unter den eingeplanten Fällen liegen, deutet diese Entwicklung auf steigende durchschnittliche Aufwendungen pro Fall hin. Im Produkt Hilfe zur Pflege deutet sich eine leichte Verbesserung des Budgets an. Da aber gleichzeitig geringere Fallzahlen erwartet werden, bedeutet das auch hier, dass die durchschnittlichen Kosten pro Fall steigen. Teilweise ist dieses durch mehr Fälle in den höheren Pflegestufen 2 und 3 erklärbar. Im Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine deutliche Budgetüberschreitung zu erwarten, was einer zum großen Teil einer bewusst optimistischen Planung geschuldet ist. Die erwarteten Fallzahlen liegen etwas unter den geplanten, so dass auch hier eine Steigerung der durchschnittlichen Aufwendungen pro Fall absehbar ist. Im Produkt Hilfe zur Überwindung bes.soz. Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen ist die Verbesserung auf geringere Fallzahlen und damit geringere Transferaufwendungen zurückzuführen. Im Produkt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist damit zu rechnen, dass als Folge steigender Fallzahlen eine Überschreitung des Planbudgets eintreten wird. Im Produkt Zahlungen Quotales System ist eine Budgetverbesserung zu erwarten, da sich aus der Abrechnung 2011 Nachzahlungen des Landes in Höhe von annähernd 1 Mio. € ergeben haben. Zudem sind höhere Abschläge für 2012 zu erwarten. Das operationale Ziel ist erreicht worden. Im Produkt Leistungen nach dem AsylblG wird eine Budgetüberschreitung von rund 74.000 € erwartet. Die Leistungsausgaben steigen als Folge höherer Fallzahlen. Die Erstattungen des Landes sind allerdings noch nicht angepasst. Es werden daher für 2013 Nachzahlungen zu erwarten sein. Für 2011 hat die Abrechnung z.B. eine Nachzahlung von rund 100.000 € ergeben. Im Produkt Leistungen soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen ist die Verbesserung auf Nachzahlungen des Landes aus der Abrechnung 2011 zurückzuführen. Im Produkt Wohngeld werden durch krankheitsbedingte Ausfälle geringere Personalaufwendungen erwartet, so dass eine Budgetverbesserung zu erwarten ist. Im Produkt Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG werden die Leistungsaufwendungen geringer als geplant ausfallen. Dadurch wird sich eine Budgetverbesserung ergeben. Allerdings werden diese geringeren Aufwendungen zur Folge haben, dass die Erstattungen des Bundes, diese werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung des Fachdienstes Jobcenter gebucht, geringer als eingeplant ausfallen werden.
Im Landkreis Peine Jobcenter zeichnet sich eine Verbesserung in Höhe von ca. 960.000 € ab.
Das Produkt Leistungen für Unterkunft und Heizung spiegelt die derzeit noch relativ günstige gesamtwirtschaftliche bzw. Arbeitsmarktsituation 2012 wider. Obwohl die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften über den Planungen liegt, werden die Kosten der Unterkunft (KdU) unter den geplanten Aufwendungen liegen. Dieses liegt an den gegenüber der Budgetplanung 2012 geringeren tatsächlichen Kostensteigerungen bei Mietpreisen und Heizkosten sowie deutlich weniger Darlehensgewährungen. Bezüglich der Darlehnsgewährung wurde im SGB II neu eingeführte, per 01.04.2011 eine gesetzlich geregelte Ratenhöhe. Dieses hatte zunächst dazu geführt, dass einige Darlehensanträge zurückgezogen wurden. Nachdem die Neuregelung bei den Leistungsberechtigten bekannt war, ging in Folge auch die die Anzahl der Darlehensanträge spürbar zurück. In dieses Produkt fließen auch die Erstattungsleistungen des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket mit ein. Die BuT-Leistungspauschalen werden für das Jahr 2012 erstmalig und künftig jährlich revidiert, so dass die Differenz der Leistungsabschläge zu den Ist-Ausgaben an den Bund zurückzuerstatten ist. Dieses gilt nicht nur für die BuT-Leistungen nach dem SGB II, sondern auch für die BuT-Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlagshaushalte und Wohngeldhaushalte mit Kindern), die als Aufwand im Produkt des FD 32 „Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG“ - siehe die Ausführungen dort - enthalten sind. Insgesamt wird sich die Budgetverbesserung im Produkt KDU auf ca. 475.000 € belaufen. Das operationale Ziel, eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit zu erreichen, wird daher erreicht werden. Das zusätzlich genannte Ziel, die Anzahl der „Bedarfsgemeinschaften mit KdU“ auf 4.400 zu reduzieren, konnte bisher nicht erreicht werden. Dazu ist anzumerken ist, dass sich die bisherige Datenbasis als ungeeignet erwiesen hat und daher ab 2013 eine Umstellung auf die offizielle Statistikzahl der „Bedarfsgemeinschaften insgesamt“ vorgenommen wird. Die darin enthaltene Anzahl von Bedarfsgemeinschaften ohne KdU ist gering und kann insoweit vernachlässigt werden.
Im Produkt Eingliederungsleistungen kommunal werden die erwarteten Leistungsstunden sowie die geplanten Aufwendungen in den Bereichen Schuldnerberatung sowie psychosoziale Betreuung deutlich überschritten. Diese Steigerungsraten sind auf veränderte Standards und erhöhte Beratungsbedarfe zurückzuführen. Der Zielerreichungsgrad des operationalen Zieles „Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ nach Abschluss der Beratung erreicht 61,36 % im 1. Halbjahr 2012 und liegt damit deutlich über den angestrebten 50%.
Im Produkt einmalige Leistungen liegen die erwarteten Fallzahlen und Leistungsaufwendungen deutlich unter den Planzahlen. Vor allem im Leistungsbereich „Erstausstattung Wohnung“ werden im Jahr 2012 nur ca. 50% der Planmengen erwartet. Die hohe Abweichung liegt an der bisher entsprechend geringeren Zahl von Anträgen für diese Leistungen, ohne dass hierfür spezielle Gründe genannt werden können. Auch haben sich keine merklichen Rechtsänderungen gegenüber 2011 ergeben. Operationales Ziel ist es, die Fälle der Hilfebedürftigkeit auf 1.750 zu verringern. Zur Jahresmitte sind bisher erst rund 512 Fälle vorhanden, so dass das Jahresziel voraussichtlich erreicht bzw. erheblich überschritten werden kann.
Bei den Produkten Arbeitslosengeld II und Eingliederungsleistungen/ Optionskommunen handelt es sich um Aufgaben, deren Ausgaben zu 100 % vom Bund gedeckt werden, so dass weitere Ausführungen hierzu entfallen. Über die Zielkennzahlen für diese Produkte wird im Rahmen der SGB II-Zielvereinbarung 2012 zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Peine gesondert berichtet werden.
Im Produkt Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II werden die Leistungsaufwendungen deutlich unter den Planungen liegen. Bundesweit werden erheblich weniger Anträge gestellt und deutlich weniger Bedarfe bestehen, als seitens der Bundesregierung ursprünglich erwartet und prognostiziert wurden. Die Erstattungen des Bundes zu den BuT-Leistungen sind im Produkt „KdU“ enthalten, was dort zu entsprechend geringeren Erstattungen führt – siehe Ausführungen dazu. Das operationale Ziel, in 80 % aller Fälle die Anträge innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden, konnte erreicht bzw. übererfüllt werden.
Beim Produkt Verwaltung Arbeitslosengeld II zeichnet sich eine Budgetüberschreitung ab. Als Folge des Tarifabschlusses werden die Personalaufwendungen um ca. 200.000 € über den eingeplanten Aufwendungen liegen. Nicht alle höheren Aufwendungen können aus den Erstattungen des Bundes gedeckt werden. Die Bundesbudgets für Verwaltungskosten und Eingliederungsmittel werden bereits seit 2011 und noch bis 2013 lfd. reduziert. Die Verringerung erfolgt dabei nicht in Relation zum tatsächlichen Rückgang der Fallzahlen bzw. Leistungsmengen sondern spürbar höher. Die Reduzierung der Bundeserstattungen führt seit 2012 dazu, dass bundesweit - und unabhängig von der kommunalen Option - SGB II-Jobcenter ihre Verwaltungskosten nicht mehr ausschließlich aus dem Verwaltungskostenbudget (84,8% Bundesanteil, 15,2% kommunaler Anteil) finanzieren können. In Folge müssen Eingliederungsmittel in immer größerem Umfang in das Verwaltungskostenbudget übertragen werden oder aus kommunalen Kassen zufinanziert werden. Für das Jahr 2013 sind seitens des Bundes erste vorsichtige Signale bekannt, die SGB II-Verwaltungskostenbudgets spürbar zu erhöhen. Dieses wird allerdings voraussichtlich zu Lasten der Eingliederungsmittel umgesetzt werden, da das SGB II-Gesamtbudget des Bundes nicht erhöht werden soll. Ab 2013 ist eine Steigerung des Zuschussbedarfes daher nicht mehr auszuschließen. Hinzu kommen die in diesem Produkt enthaltenen Rückstellungen für mögliche Erstattungsforderungen des Bundes. Auf die bundesweit laufende Klage und weitere, noch nicht rechtshängige Streitverfahren, wird insoweit hingewiesen. Der für 2012 eingeplante Budgetbedarf wird um ca. 360.000 € überschritten werden.
Im Fachdienst „Gesundheitsamt“ wird insgesamt eine Überschreitung von rund 35.000 € erwartet, da die tatsächlich entstehenden Personalausgaben, insbesondere als Folge der höheren Tarifsteigerung, um rund 70.000 € über den eingeplanten Kosten liegen werden. In fast allen Produkten wird eine Steigerung der Leistungsmengen erwartet. Trotz dieser Steigerungen werden die gesetzten operationalen Ziele voraussichtlich in allen Produkten erreicht werden können
Im Produkt Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht wird eine Überschreitung von rund 23.000 € erwartet, da die Personalaufwendungen über den Planaufwendungen liegen. Sonstige Sachkosten erhöhen sich ebenfalls, da nach Abschluss der Haushaltsplanungen für 2012 höhere Vergütungen für externe ärztliche Befundberichte im Rahmen der Untersuchungen zur Erwerbstätigkeit gefordert wurden. Einnahmen fallen in diesem Produkt höher aus als geplant, da einmalig im Februar Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld für eine Mitarbeiterin gezahlt wurden.
Die Leistungsmengen für Amtsärztliche Zeugnisse wurden für 2012 etwas herabgesetzt, da sich bei den Planungen ein leichter Trend abzeichnete, dass weniger Aufträge eingehen. Dies hat sich so in 2012 nicht fortgesetzt, so dass wieder die ursprüngliche Menge an Amtsärztlichen Gutachten prognostiziert werden kann. Das Ziel der umgehenden Gutachtenerstellung nach erfolgter Untersuchung kann in knapp 99% der Fälle erreicht werden.
Die Personalaufwendungen im Produkt Infektionsschutz und Hygieneüberwachung werden als Folge der Tarifsteigerung um rund 13.000 € höher als geplant ausfallen. Bei den Sachkosten werden voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 12.000 € erfolgen können, da eingeplantes Material für etwaige Not- und Katastrophenfälle bisher nicht angetastet werden musste. Die Leistungsmengen können bei diesem Produkt in der geplanten Höhe eingehalten werden. Die Prognosen für die Einnahmeseite fallen zum jetzigen Zeitpunkt geringer aus als geplant. Viel Zeit wurde durch die Einführung der neuen Trinkwasserverordnung gebunden. Der Rückstand soll möglichst bis zum Ende des Jahres aufgeholt werden. Erhöhte Kontaktzahlen im Rahmen der Trinkwasserüberwachung waren hier bereits bei den Planungen für 2012 berücksichtigt. Eine leichte Erhöhung der Kontaktzahlen im Rahmen der Hygienebegehungen und der Hilfestellung bei parasitärem Befall wird prognostiziert, da die Ergebnisse des 1. Halbjahres zeigen, dass der Aufklärungsbedarf höher ist, als bei den Planungen eingeschätzt.
Auch im Produkt Sozialpsychiatrische Hilfen werden die Personalkosten die Planungen infolge der Tariferhöhungen um ca. 12.000 € übersteigen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit zum Thema psychiatrische Erkrankungen, initiiert durch den Sozialpsychiatrischen Verbund und seine Arbeitskreise, erhöhen sich die Kontakte im Produkt Sozialpsychiatrische Hilfen. Die Anzahl der im Auftrag des Fachdienst Soziales durchgeführten Hilfeplankonferenzen steigt nach wie vor.
Die Personalaufwendungen im Produkt Psychosoziale Hilfen werden als Folge der Tarifsteigerung um rund 8.000 € höher als geplant ausfallen. Die Anzahl der Hilfeplankonferenzen steigt auch in diesem Produkt. Es wird im Auftrag des Fachdienst Soziales gehandelt.
Die Personalaufwendungen im Produkt Gesundheitsförderung/-vorsorge werden als Folge der Tarifsteigerung um etwa 10.000 € höher ausfallen als geplant. Beim Sachaufwand werden voraussichtlich Einsparungen von knapp 12.000 € erfolgen können. Der Arbeitsaufwand im Gesundheitsbündnis steigt erheblich, weil dem Bündnis gegen Depression beigetreten wurde. Im Gegenzug sinkt der Arbeitsaufwand für andere Präventions- und Öffentlichkeitsveranstaltungen. Im kommenden Jahr wird für das Bündnis gegen Depression eine separate Leistung gebildet, um den Zeitaufwand deutlicher zu dokumentieren.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Produktbericht Fachbereich 3 (Stand 30.06.2012) (7248 KB) | (8050 KB) | |||
2 | Produktbericht Fachbereich 3_gesamt (Stand 30.06.2012) (62 KB) | (104 KB) |