Vorlage - 2007/062
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a)
Die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine wird gemäß Anlage beschlossen.
b)
Die zu Beginn der Wahlperiode gewählten und namentlich festgelegten Vertreter der Mitglieder in den Fachausschüssen werden abgewählt. Das gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss (sh. § 3 Abs. 1 AGKJHG).
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Aus der Kreisausschuss-Sitzung vom 13.06.07 ergaben sich noch zwei Arbeitsaufträge an die Verwaltung:
a) hinsichtlich der Erarbeitung eines Vorschlages, der jedem Mitglied einer Kreistagsfraktion die Vertretung in einem Fachausschuss möglich macht.
b) Prüfung, ob die Verwendung des Ausdruckes „Protokoll“ oder „Niederschrift“ korrekt sei.
a)
Die Geschäftsordnung des Kreistages enthält bisher keine Regelung hinsichtlich der Vertretung von Ausschussmitgliedern. Der Kreisstag hat zu Beginn der Wahlperiode für jedes Ausschussmitglied jeweils einen Vertreter namentlich bestimmt. Soll den Kreistagsfraktionen in Zukunft die Möglichkeit gegeben werden, jedem Mitglied seiner Fraktion die Vertretung in einem Fachausschuss möglich zu machen, kann das in der Neufassung der Geschäftsordnung so bestimmt werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die bereits gewählten und namentlich festgelegten Vertreter der Fachausschüsse formal wieder abzuwählen.
Der betreffende Passus in der Geschäftsordnung könnte wie folgt lauten:
„Sollten die vom Kreistag gewählten Fachausschuss-Mitglieder verhindert sein, so steht den Kreistagsfraktionen das Recht zu, einem ihrer Mitglieder die Vertretung zu übertragen.“
Er sollte in § 23 der Geschäftsordnung als neuer Absatz 6 eingefügt werden.
Sodann wären die namentlich bestimmten Vertreter abzuwählen.
b)
Der Begriff „Sitzungsniederschrift“ ist die deutsche Bezeichnung für den Begriff „Protokoll“ in seiner Bedeutung „förmliche Niederschrift“ nicht im Rahmen der diplomatischen oder völkerrechtlichen Bedeutung. Die Bezeichnungen werden dementsprechend vom Gesetzgeber der NLO synonym verwandt. Im Zusammenhang mit den Vorschriften der NLO ist es deshalb gleich, welcher Begriff genannt wird.
Die neue Vertretungsregelung ist wie unter a) vorgeschlagen in die anliegende Neufassung eingearbeitet.
Der Begriff „Protokoll“ wurde beibehalten.
Der Kreistag wird gebeten, die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß Anlage zu beschließen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (38 KB) | (119 KB) |