Vorlage - 2012/092
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Das Regionale Umweltbildungszentrum des Ökogarten an der IGS Peine – Vöhrum erhält frühestens ab Juli 2012 einen jährlichen Personalkostenzuschuss von bis zu 40.000 €.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit Datum vom 27. Juni 2012 die Anerkennung des Ökogartens an der IGS Peine - Vöhrum als außerschulischen Lernort abgelehnt (siehe Anlage). Im Rahmen der Ablehnung wurde mitgeteilt, dass die Konzeption und die dort geleistete Arbeit durchaus eine Anerkennung rechtfertigen würden. Aufgrund der großen Zahl anerkannter außerschulischer Lernorte und der damit einhergehenden erheblichen Anzahl von Anrechnungsstunden sei jedoch keine Anerkennung möglich.
Dieses vorausgeschickt, haben die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen mit beigefügtem Schreiben beantragt, die Arbeit des RUZ mit einem jährlichen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 40.000 € zu unterstützen. Für das laufende Jahr 2012 soll der Zuschuss anteilig ab Juli gezahlt werden. Für das Jahr 2013 ist der Jahresbetrag zusätzlich im Budget auszuweisen. Ab 2014 wird die Finanzierung durch das Land Niedersachsen erwartet. Hinsichtich der Begründung wird auf den Antrag verwiesen.
Derzeit wird der Förderverein des Ökogartens mit einer mtl. Projektförderung in Höhe von rd. 1.700 € bezuschusst. Der Zuschuss wird zur teilweisen Deckung der Personalkosten einer Anleiterin für die dort beschäftigten bis zu 3 Bürgerarbeiterinnen/-arbeiter sowie bis zu fünf sog. „1-Euro-Jobberinnen/Jobbern“ gewährt.
Durch die Übernahme der Personalkosten für eine Kraft im Regionalen Umweltbildungszentrum, welches im Rahmen der Erweiterung der IGS räumlich entstanden ist, soll nun eine Kontinuität in den Ressourcen für eine erfolgreiche Bildungsarbeit des Ökogartens hergestellt werden.
Der Zuschuss wird nach Vorlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages mit dem Förderverein des Ökogartens sowie der entsprechenden Gehaltsabrechnungen mtl. ausgezahlt. Frühestens erfolgt die Förderung rückwirkend für den Monat Juli 2012. Sollte für diesen Monat noch kein Arbeitsvertrag gefertigt bzw. kein Arbeitsverhältnis begründet worden sein, wird die Förderung frühestens ab dem im Arbeitsvertrag genannten Zeitpunkt aufgenommen. Der Höchstbetrag der jährlichen Förderung wird auf 40.000 € (2012 = 20.000 €) begrenzt. Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2013. Der Landkreis Peine wird das Niedersächsische Kultusministerium bitten, ab dem Jahr 2014 die erforderlichen Anrechnungsstunden zur Verfügung zu stellen.