Vorlage - 2012/087
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Der Antrag auf Änderung des Entwurfes des Radwegsanierungsprogramms mit Ersatz bzw. Verschiebung der Maßnahme Handorf – B 65 (lfd. Nr. 13) durch Aufnahme des Radwegs zwischen Bülten und Groß Bülten wird abgelehnt, weil die erkennbaren Schäden ohnehin im Rahmen der Radwegunterhaltung kurzfristig behoben werden.
Die Fraktion FDP/Piraten beantragt die Änderung des Entwurfes des in der Beratung befindlichen Radwegsanierungsprogramms. Hierzu wird auf den in der Anlage befindlichen Änderungsantrag verwiesen.
Bei dem mit der lfd.- Nr.13 gelisteten Radweg an der Kreisstraße 31 zwischen Handorf und der B 65 handelt es sich um einen in Asphaltbauweise befestigten Radweg. Er wurde im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung sämtlicher Radwege an Kreisstraßen in die Zustandsklasse Ko ( schlecht wegen Oberflächenschäden, kurzfristige Umsetzung ) eingeteilt.
Der Radweg weist zahlreiche Risse auf, die ein Eindringen von Wasser ermöglichen. Im Zusammenspiel mit Volumenänderungen bei Frostwetterlagen ist eine Zerstörung der oberen Schichten absehbar. Die Sanierung ist gemäß Radwegausbau- und Sanierungsprogramm für 2017 vorgesehen. Um die Verkehrssicherheit dauerhaft wirtschaftlich gewährleisten zu können ist eine weitere Verschiebung aus heutiger Sicht nicht zielführend.
Bei dem Radweg zwischen Bülten und Groß Bülten handelt es sich um einen Betonradweg der im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung in die Zustandsklasse M ( mittelmäßig, mittelfristige Umsetzung ) eingeteilt wurde.
Der Radweg weist an ca. 10 % der Betonplatten Brüche oder höhenmäßige Versätze auf, welche mittelfristig zu Verkehrsgefährdungen führen können. In Einzelfällen sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Eine vollständige Sanierung des gesamten Radweges ist aus heutiger Sicht zur Behebung der Schäden nicht erforderlich und deshalb unwirtschaftlich.
Im Rahmen der für 2012 ohnehin vorgesehenen Radwegunterhaltung ist auch die Sanierung von Betonplatten an Radwegen geplant. Der Streckenabschnitt zwischen Bülten und Groß Bülten ist Bestandteil dieser Maßnahmen. Dabei werden die beschädigten Teile der Betonplatten im erforderlichen Umfang abgetrennt und durch neue Platten ersetzt. Die verkehrsgefährdenden und potentiell verkehrsgefährdenden Betonplattenabbrüche und Absätze werden dabei im Rahmen dieses Vorhabens beseitigt.
Gender Check
Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen. Eine anderweitige Betroffenheit des weiblichen Geschlechts ist nicht erkennbar.