Inhalt

Vorlage - 2012/085  

Betreff: Nachbenennung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
11.07.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Für Herrn KTA Carsten Köhler wird Herr KTA Matthias Möhle vom Kreistag in den Verwaltungsrat entsandt

Für Herrn KTA Carsten Köhler wird Herr KTA Matthias Möhle vom Kreistag in den Verwaltungsrat entsandt.

 

Es werden daher folgende Personen vom Kreistag in den Verwaltungsrat entsandt:

 

KTA:Externe:

 

 

Hesse, Günter

Hoffmann, Frank

Matthias Möhle 

Dr. Klinke, Christof

 

Marotz, Helmut

Berkhan, Monika

Horrmann, Horst

Övermöhle-Mühlbach, Marion

Klaus Saemann

 

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 13

Mit Beschluss des Kreistages vom 13.06.2012 (Vorlage-Nr. 85 /2012) wurde Herr KTA Carsten Köhler als ein vom Kreistag zu entsendendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Peine entsandt.

 

Im Nachgang zu dieser Sitzung ist bekannt geworden, dass Herr KTA Köhler einem der in § 14 Abs. 1 u. 2 NSpG katalogisierten gesetzlichen Ausschließungsgründe unterliegt, wodurch er dem Verwaltungsrat der Sparkasse nicht angehören darf.

 

Herr KTA Köhler ist Beschäftigter des VW-Konzerns und dort als ausgebildeter Diplom-Kaufmann für die VW-Bank tätig, so dass der Ausschließungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NSpG greift.

 

Das Vorliegen dieses Ausschließungsgrundes wurde erst nach der Kreistagssitzung am 13.06.2012 bekannt.

 

Die Folge davon ist, dass Herr KTA Köhler dem Verwaltungsrat nicht angehören darf. KTA Köhler hat mit Schreiben vom 29. Juni 2012 gegenüber der Verwaltung erklärt, dass er sein Mandat im Verwaltungsrat nicht antrete werde.

 

Der Kreistag ist von daher gehalten, ein Mitglied in den Verwaltungsrat zu entsenden, das dem Kreistag angehört.