Vorlage - 2012/076
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Die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II dienen der Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit von Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II. Hierbei handelt es sich um ein trägerübergreifendes, bundesweit verbindliches System (zkT, BA, gAw), welches u.a. Leistungsvergleiche untereinander ermöglicht.
Aufbauend auf den bestehenden Kennzahlenvergleichen- auf Basis der an die BA zu übermittelnden Daten nach §51 b SGB II- wurden erstmalig für das Jahr 2011
3 Hauptziele mit jeweils 4 Ergänzungsgrößen entwickelt und mit Zielvorgaben versehen.
Diese Vorgaben waren für 2011 noch nicht mit konkreten Zielwerten untermauert. Es handelte sich um einen Beoabachtungszeitraum.
Für das Jahr 2012 wurden erstmals für 2 Ziele feste Veränderungsraten vorgegeben.
Das Land Niedersachsen begleitet den Zielprozess unterjährig in Form von Zielgesprächen, die
2 Mal im Jahr stattfinden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Präsentation_ZV_2012_Jobcenter (3861 KB) | (604 KB) |