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Vorlage - 2012/076  

Betreff: Zielerreichung gemäß § 48 b SGB II - Landkreis Peine Jobcenter
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
09.07.2012 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation_ZV_2012_Jobcenter PDF-Dokument

Die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II dienen der Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit von Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II

 

Die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II dienen der Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit von Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II. Hierbei handelt es sich um ein trägerübergreifendes, bundesweit verbindliches System (zkT, BA, gAw), welches u.a. Leistungsvergleiche untereinander ermöglicht.

 

Aufbauend auf den bestehenden Kennzahlenvergleichen- auf Basis der an die BA zu übermittelnden Daten nach §51 b SGB II- wurden erstmalig für das Jahr 2011

3 Hauptziele mit jeweils 4 Ergänzungsgrößen entwickelt und mit Zielvorgaben versehen.

Diese Vorgaben waren für 2011 noch nicht mit konkreten Zielwerten untermauert. Es handelte sich um einen Beoabachtungszeitraum.

 

Für das Jahr 2012 wurden erstmals für 2 Ziele feste Veränderungsraten vorgegeben.

Das Land Niedersachsen begleitet den Zielprozess unterjährig in Form von Zielgesprächen, die

2 Mal im Jahr stattfinden.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_ZV_2012_Jobcenter (3861 KB) PDF-Dokument (604 KB)