Vorlage - 2007/054
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Der Landkreis Peine kündigt den mit der Firma K&S bezüglich des Wohnheimes in Hohenhameln geschlossenen Betreibervertrag und schließt das Wohnheim zum 30.09.2007.
Der Landkreis Peine trägt die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerbern. Für die Unterbringung stehen zwei Wohnheime zur Verfügung, deren Eigentümer die Gemeinden Lahstedt und Hohenhameln sind. Betrieben werden die Wohnheime von der Firma K & S, Dr. Krantz Sozialbau und Betreuung GmbH & Co. KG, Sottrum.
Die Gemeinden haben die Wohnheime jeweils an die Firma K & S vermietet.
Gleichzeitig bestehen zwischen der Firma K & S und dem Landkreis Peine "Betreiberverträge".
Diese Verträge regeln u.a. die Höhe der Tagessätze, die die Firma K & S für die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und für die Pflege und Unterhaltung der Heime erhält.
Aufgrund rückläufiger Asylbewerberzahlen sind auch die Belegungszahlen der Wohnheime rückläufig. Aus diesem Grund wurde bereits zum 31.12.2006 das Wohnheim in Ilsede geschlossen.
Allen Beteiligten ist bekannt, dass auch die beiden verbleibenden Wohnheime weiterhin unterbelegt sind. So halten sich derzeit im Wohnheim in Lahstedt lediglich 42 Personen (insgesamt 120 Betten) und im Wohnheim in Hohenhameln 14 Personen (75 Betten) auf.
Es wurde daher mit der Firma K&S die Möglichkeit erörtert, eines der Wohnheime vorzeitig zu schließen. Da sich in dem Wohnheim in Hohenhameln derzeit lediglich 14 Personen aufhalten, ist die Schließung dieses Wohnheimes zu favorisieren, da sodann nur wenige Personen umziehen müssen und zudem das größere Wohnheim erhalten bliebe.
Die Firma K&S stimmt einer vorzeitigen Schließung des Wohnheimes in Hohenhameln zum 30.09.2007 und der damit verbundenen Aufhebung des bestehenden Betreibervertrages zu, sofern eine Ausgleichszahlung für die Abschreibung des Mobiliars sowie entgangenen Unternehmerlohn in Höhe von 20.412,00 € entrichtet wird.
Für den Landkreis Peine würde die vorzeitige Schließung des Wohnheimes in Hohenhameln dennoch eine enorme Kostenersparnis bedeuten, die sich unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung sowie der Kosten, die eventuell durch die Umzüge der Bewohner entstehen, auf etwa 170.000,00 € belaufen wird.