Vorlage - 2012/053
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Das im Beschlussvorschlag vom 03.05.2010, Vorlage 68/2010, auf 1 Jahr befristete Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen in den Fachdiensten Personal, Immobilienwirtschaftsbetrieb und Jugendamt wird bis 31.12.2013 verlängert.
Der Kreistag hat die Umsetzung von Gender Mainstreaming in seiner Sitzung am 6.12.2000 beschlossen. Am 24.02.2010 haben die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Gleichstellungscontrolling eingereicht, der mit der Beschlussvorlage Nr. 68/2010 umgesetzt worden ist.
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen Vorhaben danach zu fragen, wie sich die Maßnahme jeweils auf Frauen und Männer auswirkt und ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter beiträgt. Eine gleichstellungspolitische Relevanz liegt immer dann vor, wenn unmittelbar oder mittelbar Personen betroffen sind.
Ziel des Gleichstellungscontrollings ist es, den Gender Mainstreaming- Umsetzungsprozess enger mit den fachpolitischen Prozessen zu verknüpfen. Der Gender Check von Beschlussvorlagen, als Anlage zu Beschlussvorlagen, soll die Diskussion in den Fachausschüssen erleichtern, denn eine sinnvolle Beratung in den Fachausschüssen kann nur stattfinden, wenn die notwendigen Vorarbeiten geleistet sind.
Aus der Beschlussvorlage Nr. 68/2010:
Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Beschlussvorlagen heißt:
- Alle Vorhaben, die Anlass für eine Ausschussvorlage sind, müssen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigen. Bereits im Entwurfsstadium sind daher die geschlechtsbezogenen Auswirkungen des Vorhabens zu bewerten. Bei Vorhaben, die auf den ersten Blick vermeintlich geschlechtsneutral sind, ist diese Prüfung von besonderer Bedeutung.
- Es ist zu prüfen, ob und ggf. wie durch den Beschlussvorschlag die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden kann. Um Nachteile auszugleichen, sind im Einzelfall geschlechtsspezifische Lösungen anzustreben.
Konkret bedeutet dies:
- Datenerhebungen, Statistiken und Vorträge/Berichte werden nach Frauen und Männern differenziert ausgewertet
- Bei jeder Beschlussvorlage ist zu vermerken, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und wenn nicht, warum nicht.
- In jeder Beschlussvorlage ist zu erläutern, inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind, oder anders betroffen sein können, als Männer – im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u. ä.
- Wird eine auffällige Abweichung zwischen den Geschlechtern deutlich, ist diese herauszuheben und dem jeweiligen Fachausschuss darzulegen, wie diese bei der Planung berücksichtigt wurde.
- Einmal jährlich ist dem Kreistag ein Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Gender Mainstreaming (Gleichstellungscontrolling) vorzulegen
Das Managementteam für Geschlechtergerechtigkeit hat dementsprechend exemplarisch 23 Beschlussvorlagen geprüft.
Das Managementteam hat festgestellt, dass der Gender-Check in Beschlussvorlagen berücksichtigt worden ist. Dementsprechend kann der Schluss gezogen werden, dass dem Gedanken des Gender Mainstreaming im Verwaltungshandeln Rechnung getragen wird.
Unterstützend sollen trotzdem für die beteiligten Fachdienste und Kreistagsabgeordneten der jeweiligen Fachausschüsse Fortbildungen angeboten werden, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen. Nach einem Sachstandsbericht über die Umsetzung soll der Kreistag entscheiden, ob das Gleichstellungscontrolling auf alle Fachdienste der Landkreisverwaltung übertragen wird.
Es wird empfohlen, die Probephase des Gender-Checks bis zum 31.12.2013 zu verlängern.