Vorlage - 2012/045
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In den ABKS wird als Vertreterin der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Frau Melanie Keime, Zum Eichholz 6, 31228 Peine
berufen:
Gem. § 110 Abs. 2 Satz 3 NSchG gehören dem kommunalen Schulausschuss (hier: ABKS), sofern dieser sowohl für allgemein bildenden, als auch für berufsbildende Schulen zuständig ist, neben den Vertreterinnen und Vertretern der allgemeinbildenden Schulen auch eine Vertreterin/ein Vertreter der berufsbildenden Schulen an. Sie werden durch die die jeweilige Gruppe vorgeschlagen und sind gem. § 110 Abs. 4 NSchG durch die Vertretungskörperschaft des Schulträgers zu berufen. Dabei sind die unterbreiteten Vorschläge bindend.
Im ABKS waren bisher für den berufsbildenden Bereich Herr Peter Menke und als dessen Vertretung Frau Frederike Bartels – Beck vertreten. Frau Bartels-Beck wird auch weiterhin als Stellvertreterin zur Verfügung stehen.
Zwischenzeitlich ist Herr Menke aus dem Berufsleben ausgeschieden. Der Personalrat der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine hat mit Schreiben vom 23. März mitgeteilt, dass von dort Frau Melanie Keime, Zum Eichholz 6, 31228 Peine den berufsbildenden Bereich im ABKS vertreten soll.
Frau Keime ist daher gem. § 110 Abs. 4 NSchG in den ABKS zu berufen.