Vorlage - 2012/044
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1. Der Kreistag beschließt, dass der Landrat gemäß den Vorsitz im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Peine führen soll.
2.Die neun Mitglieder, die vom Kreistag in den Verwaltungsrat zu entsenden sind – neben dem Landrat – werden wie folgt auf die im Kreistag vertretenen Gruppen bzw. Fraktionen verteilt:
SPD/Die Grünen: 5 Mitglieder; CDU: 3 Mitglieder; PB bzw. Piraten/FDP: 1 Mitglied (nach Losentscheid)
3.Der Kreistag beschließt, die Anzahl der vom Kreistag zu entsendenden Kreistagsabgeordneten auf vier festzusetzen.
4.Die Mitglieder, die dem Kreistag angehören, werden wie folgt auf die im Kreistag vertretenen Gruppen bzw. Fraktionen verteilt:
SPD/Die Grünen: 3 Mitglieder; CDU: 1 Mitglied.
Die übrigen vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder werden wie folgt verteilt:
SPD/Die Grünen: 2 Mitglieder; CDU: 2 Mitglieder; PB bzw. Piraten/FDP: 1 Mitglied (abhängig vom Losentscheid).
5. Es werden folgende Personen vom Kreistag in den Verwaltungsrat entsandt:
KTA:Externe:
| Hesse, Günter Hoffmann, Frank Köhler, Carsten Dr. Klinke, Christof |
| Marotz, Hartmut Berkhan, Monika Horrmann, Horst Övermöhle-Mühlbach, Marion N.N. |
Zu 1):
§ 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) bestimmt, dass Vorsitzende oder Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers ist, soweit nicht dessen Vertretung (Rat, Kreistag oder Zweckverbandsversammlung) eines ihrer Mitglieder zur oder zum Vorsitzenden wählt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Landrat den Vorsitz im Verwaltungsrat führt.
Zu 2):
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 04.10.2006 (Vorlage-Nr. 57/2006) besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse weiterhin aus 15 Mitgliedern. Das bedeutet, dass der Landkreis Peine als Träger – neben dem Vorsitzenden – gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 NSpG neun weitere Mitglieder entsendet.
Es wird vorgeschlagen, die neun vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder einheitlich nach dem Proportionalverfahren Hare/Niemeyer auf die im Kreistag vertretenen Gruppen bzw. Fraktionen zu verteilen. Bei Anwendung des vorgeschlagenen Wahlverfahrens wird ein Mitglied des Verwaltungsrats durch Ziehung des Loses durch die Vorsitzende des Kreistages zwischen der Fraktion PB sowie der Gruppe Piraten/FDP ermittelt.
Zu 3):
Da gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 NSpG von den Mitgliedern des Verwaltungsrats, die vom Kreistag entsandt werden, nicht mehr als die Hälfte dem Kreistag angehören darf, wird empfohlen, die Anzahl der Mitglieder, die dem Kreistag angehören, auf vier festzusetzen.
Zu 4):
Im Anschluss daran wird vorgeschlagen, die Mitglieder, díe dem Kreistag angehören, ebenfalls nach Hare/Niemeyer auf die Gruppen bzw. Fraktionen, die im Kreistag vertreten sind, zu verteilen. Die übrigen Mitglieder müssten sodann unter Berücksichtigung des bereits durchgeführten Wahlverfahrens verteilt werden.