Vorlage - 2012/042
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a)
Der Kreistag stellt den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) des Kreistagsabgeordneten Bernd Antonius fest.
b)
Der Kreistag stellt nach Verpflichtung des nachgerückten Kreistagsabgeordneten Alfred Hustedt – als Nachfolger für Herrn Antonius – weiterhin die geänderte Besetzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften sowie des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport wie in der Sitzung mündlich vorgetragen fest.
Mit Schreiben vom 29.02.2012 hat der Kreistagsabgeordnete Bernd Antonius (CDU-Kreistagsfraktion) dem Landrat die Niederlegung seines Kreistagsmandates mit sofortiger Wirkung mitgeteilt.
Gemäß § 44 Abs. 6 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes hat der Kreiswahlleiter am 01.03.2012 festgestellt, dass für den Kreistagsabgeordneten Herrn Bernd Antonius
Herr Alfred Hustedt, Ersestraße 44, 31234 Edemissen-Wipshausen,
in den Kreistag nachgerückt ist. Herrr Hustedt hat mit Schreiben vom 04.03.2012 erklärt, dass er das Mandat annimmt.
Gemäß § 52 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Niedersachsen (NKomVG) hat der Kreistag den Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Herrn Bernd Antonius festzustellen; zuvor ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Nach der Feststellung des Sitzverlustes ist der Nachrücker Herr Kreistagsabgeordneter Alfred Hustedt gemäß § 60 NkomVG vom Landrat förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er ist gleichzeitig auf die ihm als ehrenamtlich Tätigen obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Herr Bernd Antoinus hat in Verbindung mit seinem Kreistagsmandat dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften als Vorsitzender und dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport als Mitglied angehört. Die neue Ausschussbesetzung wird von der CDU-Fraktion in der Sitzung mündlich benannt.
Die Besetzung des Kreisausschusses bleibt von dem Mandatswechsel unberührt.