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Vorlage - 2012/035  

Betreff: Bestätigung des Vertreters der Bediensteten im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A + B)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
14.03.2012 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag bestätigt die Wahl des Herrn Uwe Wendt als Vertreter für die Bediensteten im Verwaltungsrat sowie des Herrn Marcus Diedrich als Ersatzmitglied für die Bediensteten im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis

 

Der Kreistag bestätigt die Wahl des Herrn Uwe Wendt als Vertreter für die Bediensteten im Verwaltungsrat sowie des Herrn Marcus Diedrich als Ersatzmitglied für die Bediensteten im Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine.

 

 

Am 15

 

Am 15. Februar 2012 wurde in den Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieben Landkreis Peine die Wahl eines Vertreters für die Bediensteten im Verwaltungsrat durchgeführt. Als Anstalt öffentlichen Rechts sind die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe eine Einrichtung mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung. § 110 Abs. 4 des Nds. Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) sieht vor, dass die Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der gewählten Personen durch das oberste Vertretungsorgan der für eine Einrichtung mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft bestätigt werden müssen.

 

Nach Ablauf einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses haben die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe gemäß den rechtlichen Vorgaben in der Wahlordnung für die Vertretung von Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) die Bestätigung des Mitgliedes sowie des Ersatzmitgliedes durch das oberste Vertretungsorgan, den Kreistag, einzuholen.

 

Gemäß § 110 Abs. 4 NPersVG soll die für die Bestätigung zuständige Stelle, der Kreistag des Landkreises Peine, bei ihrer Entscheidung die sich aus dem Ergebnis der Wahl ergebende Reihenfolge der gewählten Personen berücksichtigen.

 

Die Auszählung der Stimmen für die betriebsangehörigen Vertreterinnen oder Vertreter ergab folgendes Ergebnis:

 

1.

Wendt, Uwe

29 Stimmen

 

Vertreter für die Bediensteten

2.

Diedrich, Marcus

20 Stimmen

 

Ersatzvertreter für die Bediensteten

3.

Meindl, Peter

19 Stimmen

 

 

4.

Oehler, Detlef

14 Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ungültig

1 Stimme