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Vorlage - 2012/025  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2012 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
20.02.2012 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Budgetvorlage_GAS_FB3_2012_Anlage_Zuschüsse.xls PDF-Dokument

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten V22, T7 bis T9, 156 bis 238 und 279 bis 294

Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten V22, T7 bis T9, 156 bis 238 und 279 bis 294), zuzustimmen.

 

 

Doppischer Produkthaushalt

Doppischer Produkthaushalt

 

Zum Haushaltjahr 2012 erfolgt eine veränderte Darstellung der Beratungsunterlagen.

 

Aus den Produktbeschreibungen ist neben allgemeinen Angaben zu entnehmen, ob und ggf. welcher Handlungsschwerpunkt durch das Produkt betroffen ist. Es ist eine Konkretisierung der vorhandenen Ziele vorgenommen worden. Auch wird nunmehr der mit dem Produkt verbundene Personaleinsatz aufgeführt. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten neben den Daten des Vorjahres und des Planjahres auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das 1. Finanzplanungsjahr 2013. Die Finanzplanjahre 2014 und 2015 sind Produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Am 13.12.2011 wurde durch den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen eine Änderung des Produktrahmenplanes sowie der Zuordnungsvorschriften vorgenommen. Dadurch ergeben sich veränderte Ausweisungen der bisher im Produkt 3126 – Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II – (Seite 233 bis 235) dargestellten Erträge und Aufwendungen. Zum endgültigen Produkthaushalt 2012 erfolgt daher eine Anpassung an die geänderten Zuordnungsvorschriften und Aufteilung der Erträge bzw. Aufwendungen auf verschiedene Produkte. Diese Änderungen führen jedoch nicht zu einer Veränderung des Gesamtbudgets. Aus Übersichtlichkeitsgründen verbleibt es für die Beratung im Fachausschuss bei der bisherigen Produktdarstellung.

 

 

FD 32:

 

Stellenplan

 

Gegenüber 2011 wurden lediglich die 2,0 Stellenanteile neu geschaffen, die für die Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets erforderlich sind. Diese Stellenanteile sind durch das Bildungs- und Teilhabepaket gegenfinanziert.

 

In anderen Bereichen des Fachdienstes Soziales wären zwar zusätzliche Stellenanteile  wünschenswert gewesen, jedoch ist aufgrund der finanziellen Gesamtsituation des Landkreises Peine darauf verzichtet worden, diese einzuplanen. So wird es im Jahr 2012 beispielsweise in der Heimaufsicht schwierig werden, die Vorgabe zu erfüllen, jedes Pflegeheim mindestens einmal jährlich ausführlich zu prüfen. Auch im Bereich der Unterhaltsüberprüfungen (Fallzahlsteigerung) und in der fachdienstinternen EDV (erhöhte Anforderungen durch Dokumentenmanagementsystem u.a.) wurde auf zusätzliche Stellenanteile verzichtet. 

 

 

 

 

 

 

 

Budget

 

Im Budget des Fachdienstes Soziales ist der Einstieg des Bundes in die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von besonderem Interesse. Die tatsächliche Entlastung durch diese Maßnahme wird jedoch zumeist überschätzt. Da auch nach der bisherigen Finanzierungssystematik schon ein Teil der Grundsicherungsausgaben nicht vom Landkreis selbst finanziert werden muss, ist die maximale Einsparung für den Landkreis nicht die Höhe der Grundsicherungsausgaben insgesamt, sondern nur die Höhe der bisher vom Landkreis selbst finanzierten Anteile daran. Auch diese wird nicht vollständig erreicht, weil der Bund zwar in den Stufen 45 % (2012), 75 % (2013) und 100 % (2014) in die Finanzierung einsteigt, Bemessungsgrundlage für diese Prozente jedoch immer die Ausgaben des jeweiligen Vorvorjahres sind.

 

Selbst im Jahr 2014 (100 % Kostenübernahme durch den Bund) werden also Kosten beim Landkreis verbleiben, weil davon auszugehen ist, dass die Grundsicherungsausgaben im Jahr 2014 um rund 1.000.000 Euro höher liegen werden als im Jahr 2012 (Ausgaben 2012: Bemessungsgrundlage für die 100 % Kostenübernahme im Jahr 2014).

 

Die tatsächliche Entlastung durch den Bund im Jahr 2012 wird auf ca. 1.500.000 Euro geschätzt. Sie findet sich, bedingt durch das Quotale System, nicht allein beim Produkt Grundsicherung.

 

Dieser Entlastung stehen erwartete Kostensteigerungen in anderen Bereichen der Sozialhilfe entgegen, bedingt durch steigende Fallzahlen und höhere Entgelte (z.B. Regelsätze). Diese Kostensteigerungen sind sorgfältig geplant. Es besteht aber eher das Risiko, dass die geplanten Ansätze zu knapp kalkuliert sind, als die Hoffnung, dass die Kostensteigerungen real geringer als geplant ausfallen.

 

 

FD 33:

 

Stellenplan

 

Der Stellenplanentwurf 2012 für das Jobcenter sieht eine Stellenverringerung im Umfang von insgesamt 5 Stellen vor. Ohne die dabei bereits berücksichtigten 3 neuen Planstellen für die Umsetzung der SGB II- Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter (100% vom Bund finanziert) würden 8 Stellen entfallen. Dieses hängt insbesondere mit der günstigen Fallzahlentwicklung im Jahr 2011 sowie der ebenso günstigen Prognose für das Jahr 2012 zusammen. Es hängt mittelbar aber auch mit den geringeren Mitteln zusammen, die im SGB II-Bereich zur Verfügung stehen. Sowohl im Eingliederungsbereich als auch im Verwaltungskostenbereich stehen seit 2011 spürbar weniger Bundesmittel zur Verfügung. Die in den Vorjahren erforderliche Übertragung von Eingliederungsmitteln des Bundes in den Verwaltungskostenbereich wird spürbar reduziert, um die künftig vorhandenen Eingliederungsinstrumente möglichst erfolgreich im Sinne der SGB II-Ziele einzusetzen.

 

 

Budget

 

  • Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist für das jährliche Budget des Jobcenters prägend, weil dort mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 15,5 Mio. € knapp 95% des FD-Budgets enthalten sind. Der Zuschussbedarf wurde gegenüber der Planung 2011 um knapp 200 Tsd. € verringert, weil die Fallzahlentwicklung im Jahr 2011 günstiger als ursprünglich geplant verlaufen ist und sich dieses auch bei den Ausgaben positiv bemerkbar gemacht hat. Die Entwicklungs- und Fallzahlprognosen für das Jahr 2012 gehen bundes- und landesweit von einer kontinuierlichen Entwicklung wie im Vorjahr aus und wurden dementsprechend bei der Budgetplanung übernommen.

 

Dieses findet sich auch in der SGB II-Zielvereinbarung mit dem Land wieder, die von weiter leicht sinkenden Fallzahlen im SGB II-Bereich ausgeht. Trotz der weiterhin steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Einzelfall wird für das Jahr 2012 bei sinkenden Fallzahlen (Plan 2011 = 4.750, Ist 2011 = rd. 4.550, Plan 2012 = 4.400) von einem etwas geringeren Zuschussbedarf bei diesem Produkt ausgegangen. Hingewiesen wird auf die seit 2011 als Einnahmen des Bundes bei diesem Produkt auftretenden fiskalischen Effekte, die mit den Kosten der Unterkunft nicht in Zusammenhang stehen. Dabei geht es um die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6a BKGG zzgl. der Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachkosten) für diese neuen Leistungsbereiche sowie um die Aufwendungen für die befristet organisierte zusätzliche kommunale Schulsozialarbeit , die vom Bundesgesetzgeber über das SGB II-System und dort konkret über die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) finanziert werden. Die Produktzuordnung für diese neuen Leistungen war bis Ende 2011 vom Land noch nicht geregelt, so dass es hierzu leider nachträgliche Veränderungen der übersandten Haushalts-/Produktunterlagen bzw. Anpassungen an den verbindlichen neuen Produktrahmenplan des Landes Niedersachsen geben muss. Für den Haushalt und das Gesamtbudget des Landkreises Peine ergeben sich dadurch keine Veränderungen, es ändern sich aber die einzelnen Produkte, z. T. sind dies  ausschussübergreifende Anpassungen. Durch die Einbeziehung von teilweise nicht KdU-beeinflussten Finanzströmen des Bundes zum Landkreis Peine muss bei diesem Produkt seit dem Jahr 2011 und auch in Zukunft nach „echter“ KdU und anderen Einflüssen auf dieses Produkt unterschieden und dieses getrennt und spezifiziert dargestellt werden, um die steuerungsrelevanten Infos wie Kennzahlen und Entwicklungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Kommunalpolitik konkret in den Blick zu bekommen.

 

  • Bei dem Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sind gegenüber dem Jahr 2011 einige Veränderungen vorgenommen worden, auf die an dieser Stelle eingegangen wird. Die erhebliche Budgetverringerung um über 1,3 Mio. € mit einem augenscheinlich nur noch sehr geringem Zuschussbedarf ist auf die veränderte Abrechnungssystematik des Bundes mit den Optionskommunen zurückzuführen. Bereits seit dem Jahr 2008 und inzwischen etabliert und auf Dauer wird auf Grundlage der KOA-VV (Abrechnungsverwaltungsvorschrift des Bundes für alle SGB II-Optionskommunen) mit dem Bund abgerechnet. Mit der KOA-VV wurde die frühere Spitzabrechnung insbesondere von Gemein- und Sachkosten weitgehend auf Pauschalbeträge umgestellt. Damit entfiel der bisherige Aufwand, das Jobcenter buchhalterisch wie eine „kostenrechnende Einrichtung“ abwickeln zu müssen. Ab dem Jahr 2012 entfallen damit bisherige interne Leistungsverrechnungen (ILV) des FD 33 mit vielen anderen Stellen der Kreisverwaltung, die einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand erforderlich gemacht haben. Dem Jobcenter zuzuordnende Kosten, die gegenüber dem Bund evtl. künftig nachzuweisen sein könnten, werden seit Einführung der internen Kosten- und Leistungsrechnung unabhängig von tatsächlichen Buchungen erhoben, so dass die Kreisverwaltung im Zweifel auch ohne die bisherigen ILV nachweisfähig ist. Weitere grundsätzliche Veränderungen gegenüber der Planung haben sich bei diesem Produkt infolge der Einführung der Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II-Bereich ergeben. Der Bund finanziert den Verwaltungsaufwand für diese zusätzlichen Leistungen im Rahmen der KdU-Finanzierungssystematik zu 100%. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, wurde der kommunale Finanzierungsanteil für Optionskommunen von 12,6 % im Jahr 2010 ab dem Jahr 2011 auf 15,2 % erhöht. Da diese Veränderung erst im März 2011 bekannt wurde, war sie in der Budgetplanung 2011 noch nicht enthalten und konnte planerisch erst für das Jahr 2012 berücksichtigt werden.

 

  • Haushaltsrisiken für das Jobcenter im Jahr 2012 bestehen bei allen Produkten mit einem kommunalen Zuschussbedarf. Ganz erhebliche Auswirkungen könnten beim Produkt 3121 (KdU) eintreten, wenn sich eine den Prognosen gegenläufige Fallzahlentwicklung ergeben sollte, der intern nicht erfolgreich gegengesteuert werden kann. Auswirkungen sind dann beim Personaleinsatz und damit bei den Verwaltungskosten insgesamt für das Jobcenter zu erwarten. Dieses gilt insbesondere für die Sicherstellung des lfd. Lebensunterhaltes, denn bei spürbar höheren Fallzahlen ist ein höherer Personaleinsatz  in diesem Aufgabenfeld zur Abdeckung der Grundbedarfe der hilfesuchenden Menschen erfahrungsgemäß unvermeidlich.

 

 

 

 

FD 35:

 

Die Budgetansätze des Gesundheitsamtes wurden im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Nur in einigen Ausnahmefällen wurden Ansätze erhöht und an anderer Stelle reduziert. Die Einnahmen verringern sich in 2012, da keine internen Leistungsverrechnungen mit dem Jobcenter mehr vorgenommen werden.  Im Stellenplan des Gesundheitsamtes gibt es keine Veränderungen.

 

Zuschüsse an freie Träger/Projekte

 

Die in 2012 veranschlagten Zuschüsse an freie Träger sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. Insgesamt wurden die Zuschüsse um pauschal 2 % angehoben – sofern beantragt und es sich nicht um einen institutionellen Zuschuss handelt – um die allgemeine tarifliche Steigerung der Personalkosten angemessen zu berücksichtigen.

 

Für den Stromspar-chek, dessen Personal z. T. aus SGB II – Eingliederungsmitteln finanziert und mit kommunalen Mitteln ko-finanziert wird und für den ab 2012 3 Bürgerarbeitsplätze vorgesehen sind, beantragt der Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. eine kommunale Aufstockung in einer Gesamtsumme von 40.000,00 Euro. Ohne Zweifel leistet das Team des Stromspar-checks gute Arbeit und hat bisher mehr als 1.000 Haushalte erreicht, was im Ergebnis zu Einsparungen beim Landkreis im Bereich der Wasserkosten geführt hat. Allerdings ist weder eine quantitative Ausweitung des Projeks vorgesehen noch ist vorgesehen, über die SGB II - Eingliederungsmittel und die kommunale Ko-Finanzierung der Stellen hinaus weitere kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen. Allein schon die Haushaltskonsolidierung spricht dagegen. Der Antrag des Caritasverbandes ist daher im Budget nicht berücksichtigt.

 

Anlage

 

Übersicht über die Zuschüsse an freie Träger

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Budgetvorlage_GAS_FB3_2012_Anlage_Zuschüsse.xls (16 KB) PDF-Dokument (52 KB)