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Vorlage - 2012/018  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2012 für den Fachbereich "Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht" ohne Fachdienst "Schule, Kultur und Sport"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
13.02.2012 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Budgets „Fachbereichsleitung I“, „EDV“, „Personal und Service“, „Kämmerei und Kommunalaufsicht“, „Kreiskasse“, „Recht“, „Ordnungswes

 

Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für die Budgets „Fachbereichsleitung I“, „EDV“, „Personal und Service“, „Kämmerei und Kommunalaufsicht“, „Kreiskasse“, „Recht“, „Ordnungswesen“, „Straßenverkehrswesen“ und „Altersteilzeit“ (Seiten V19, T1 bis T3 und 1 bis 65) zuzustimmen.

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Doppischer Produkthaushalt

 

Zum Haushaltsjahr 2012 erfolgt eine veränderte Darstellung der Beratungsunterlagen.

 

Aus den Produktbeschreibungen ist neben allgemeinen Angaben zu entnehmen, ob und ggf. welcher Handlungsschwerpunkt durch das Produkt betroffen ist. Es ist eine Konkretisierung der vorhandenen Ziele vorgenommen worden. Auch wird nunmehr der mit dem Produkt verbundene Personaleinsatz aufgeführt. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten neben den Daten des Vorjahres und des Planjahres auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das 1. Finanzplanungsjahr 2013. Die Finanzplanjahre 2014 und 2015 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

 

Zusätzliche Erläuterungen:

 

Der Budgetbedarf für das Budget „Personal und Service“ (Seite 6 bis 22) steigt gegenüber dem Vorjahr um 257.100 €. Das würde einer Steigerung um rd. 10 % entsprechen. Zu berücksichtigen ist aber, dass entgegen der bisherigen Abrechnungspraxis keine internen Erstattungen mehr vom Jobcenter verrechnet werden. Diese haben bisher rd. 300.000 € ausgemacht. Betrachtet auf das Gesamtbudget der Kreisverwaltung hat sich innerhalb des Budgets „Personal und Service“ damit eine Reduzierung des Budgetbedarfs um rd. 40.000 € ergeben.

Grundlage dieser Entwicklung ist insbesondere eine Reduzierung der Personalkostenansätze im Produkt „Personalwirtschaft“. Obwohl bereits in der Vergangenheit im Zuge von Maßnahmen zur Haushaltssicherung Kürzungen im Bereich der zentralen Personalbewirtschaftung erfolgt sind, wird durch eine weiter verfeinerte Personalsteuerung eine zusätzliche Einsparung erwartet.

 

Die kalkulierten Erträge Bußgelder aus Geschwindigkeitsmessungen BAB 2 (Seite 61 bis 63) müssen nach den derzeitigen Messergebnissen deutlich um rd. 3,5 Mio. € reduziert werden. Gleichzeitig sind auch die kalkulierten Personal- und Sachkosten entsprechend anzupassen. Als Folge der vom Ministerium aufgestellten Radarwarntafeln und Erhöhung des Verkehrsflusses (erst dann wird die Geschwindigkeitsbeschränkung aktiviert) werden deutlich weniger Verkehrsverstöße festgestellt, als ursprünglich erwartet. Hinzu kommt, dass nur rund 20 % der übermittelten Verstöße verwertbar sind und geahndet werden können. Beinahe 90 % aller geblitzten LKW-Verstöße können wegen des Fehlens entsprechender Länderabkommen nicht verfolgt werden.

 

 

Zwischenzeitlich wurde entschieden, dass der Fachdienst Kämmerei und Kommunalaufsicht mit dem Referat für Kreisentwicklung und strategische Steuerung zusammengelegt wird. Diese Zusammenlegung hat zur Folge, dass die Produkte Seite 302 bis 309 im endgültigen Produkthaushalt nicht mehr unterhalb des Teilhaushaltes 5 sondern im Teilhaushalt 1 ausgewiesen werden. Es werden sich dadurch gegenüber den übersandten Unterlagen geringfügige Veränderungen bei den Produktbudgets ergeben, die insgesamt aber nicht zu einer Änderung des Gesamtbudgets führen.