Vorlage - 2012/012
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- Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2012 für das Jugendamt des Landkreises Peine (Seiten V22 bis V23 und 239 bis 278), zuzustimmen.
- Im Bereich des § 35 a SGB VIII (Teilleistungsstörungen) wird eine Vollzeitstelle eingerichtet.
Doppischer Produkthaushalt
Allgemeines
Zum Haushaltsjahr 2012 erfolgt eine veränderte Darstellung der Beratungsunterlagen.
Aus den Produktbeschreibungen ist neben allgemeinen Angaben zu entnehmen, ob und ggf. welcher Handlungsschwerpunkt durch das Produkt betroffen ist. Es ist eine Konkretisierung der vorhandenen Ziele vorgenommen worden. Auch wird nunmehr der mit dem Produkt verbundene Personaleinsatz aufgeführt. Die Erreichung der operationalen Ziele soll durch die Zielkennzahlen gemessen werden. Bei den Daten des Leistungsumfanges handelt es sich um weitere wichtige Informationen zu Fällen oder ähnlichen Mengen. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten neben den Daten des Vorjahres und des Planjahres auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das 1. Finanzplanungsjahr 2013. Die Finanzplanjahre 2014 und 2015 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2014 und 2015 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden, mit wenigen Ausnahmen, die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Erläuterungen zu Produkten
Im Rahmen von intensiven Haushaltskonsolidierungsbemühungen wurde bei einigen Produkten von der ursprünglich geplanten Stellenausweitung Abstand genommen. Vorgesehene Budgetaufstockungen wurden rückgängig gemacht. Leider wurde die Anpassung der Erläuterungen zu den Produktbeschreibungen übersehen. Die Erläuterungen erhalten daher folgende neue Fassung:
Produkt 3610 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege –
Seite 249 (siehe auch Ziffer 3.6 der Stellenplanänderungen)
7. Erläuterungen
Die Erträge steigen, insbesondere als Folge höherer Erstattungen des Landes an den Tagespflegeaufwendungen.
Als Folge der Änderung des Produktrahmenplanes sind die Personalaufwendungen den einzelnen Produkten und nicht mehr dem Produkt Verwaltung der Jugendhilfe zuzuordnen. Durch zunehmende Fallzahlen sind die Stellenanteile um 0,28 Stellen zu erhöhen.
Die Betriebskostenzuschüsse für Krippenplätze steigen aufgrund des Ausbaus der Betreuungsquote gegenüber dem Ansatz 2011 um rund 420.000 €.
Die Ansätze für die Tagespflege steigen gegenüber dem Ansatz 2011 um rund 530.000 €.
Der Ansatz für die Übernahme von Kindergartengebühren liegt für 2011 um rund 240.000 € über den voraussichtlich entstehenden Aufwendungen. Der Ansatz wird daher für 2012 entsprechend reduziert.
Für geleistete Investitionszuschüsse sind Abschreibungen in Höhe von 11.800 € zu berücksichtigen.
Produkt 3634 – Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederung nach § 35 a SGB VIII -
Seite 264
7. Erläuterungen
Die Erträge erhöhen sich als Folge der Verlagerung von Ansätzen aus dem Produkt 3633 - Hilfe zur Erziehung.
Die Personalaufwendungen für das mit diesem Produkt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auszuweisen.
Die Transferaufwendungen sinken als Folge der Anpassung der Planansätze an das voraussichtliche Ergebnis 2011.
Als sonstige Aufwendungen sind Erstattungen nach § 89 SGB VIII an andere Jugendhilfeträger auszuweisen.
Unter Berücksichtigung der geänderten Finanzdarstellungen aus dem neuen Rechnungswesen sind Abschreibungen für nicht beitreibbare Forderungen auszuweisen.
Produkt 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe ohne Verwaltung d. eigenen Einrichtungen -
Seite 272
7. Erläuterungen
In diesem Produkt werden lediglich noch die Stellen ausgewiesen, die der Verwaltung des Fachdienstes und der Bearbeitung der Elterngeldanträge dienen.
Die ordentlichen Erträge stellen fast ausschließlich die Zahlungen des Landes für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) dar. Aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl erfolgt auch eine um 1.000 € geringere Zuweisung.
Die Personalaufwendungen reduzieren sich durch die Verlagerung der Aufwendungen in die Einzelprodukte.
Für Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen sind Abschreibungen im Umfang von 16.000 € zu berücksichtigen.
Produkt 3675 – Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen -
Seite 278
7. Erläuterungen
Die Erträge sinken, da die Bezuschussung des Familien- und Kinderservicebüros durch das Land Niedersachsen beendet ist.
Der Personalaufwand für die Abrechnung der Tagespflegekosten sind im Produkt 3610 abzubilden und nicht mehr im Familien- und Kinderservicebüro.
Der Sachaufwand sinkt, da im Familien- und Kinderservicebüro Projektkosten entfallen und Qualifizierungsaufwendungen für neue Tagesmütter sinken.
Für die erfolgten Anschaffungen sind höhere Abschreibungen anzusetzen.
Da die Erläuterungen ggf. als Folge der Beratungen im Jugendhilfeausschuss nochmals geändert werden müssen, erfolgt keine Übersendung eines korrigierten Ausdrucks der Produktbeschreibungen. Die Änderungen werden somit erst in der Endfassung nach Kreistagsbeschluss berücksichtigt.
Budgetveränderungen 2011 - 2012
Die Gründe für die wesentlichen Abweichungen des Budgets der einzelnen Produkte für das Haushaltsjahr 2011 zum Haushaltsjahr 2012 sind jeweils unter Ziffer 7 erläutert, wobei die Erläuterungen zu den o.g. Produkten die dort formulierte Fassung erhalten.
Umfangreiche Verschiebungen haben sich vor allem aufgrund einer Änderung der vom Land vorgegebenen Zuordnungsvorschriften in der Haushaltssystematik ergeben, nach der die Personalkosten, die bisher in dem Produkt „Verwaltung der Jugendhilfe“ zusammengefasst waren, nun den einzelnen „Spezial-Produkten“ zugeordnet werden mussten.
Betroffen von diesen Verschiebungen sind vor allem die Produkte
3410 (Unterhaltsvorschuss) mit rd. 115.000 Euro
3610 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege) mit rd. 150.000 Euro
3620 (Jugendarbeit) mit rd. 70.000 Euro
36310 (Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) mit rd. 120.000 Euro
36320 (Förderung der Erziehung in der Familie) mit rd. 610.000 Euro
3633 (Hilfe zur Erziehung) mit rd. 710.000 Euro
3634 (Hilfen für junge Volljährige / Inobhutnahme / Eingliederungshilfe) mit rd. 210.000 Euro und
3635 (Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Amtspflegschaft und Vormundschaft, Gerichtshilfen) mit rd. 420.000 Euro
betroffen.
Entsprechende Einsparungen entlasten dagegen das Produkt 3639 (Verwaltung der Jugendhilfe).
Bereinigt um die Personalaufwendungen relativieren sich die Budgetveränderungen gegenüber 2011.
Budgeterhöhungen finden sich dann vor allem im Bereich der Kinderbetreuung (Produkt 3610) i.H.v. rd. 640.000 Euro aufgrund des weiteren Ausbaus der Krippen und Tagespflege, um bis 2013 die 35%-Versorgungsquote zu erreichen. Zwangsläufig erhöhen sich mit dem Ausbau die Aufwendungen für Betriebskosten- und Tagespflegezuschüsse.
Das Produkt 3632 (Förderung der Erziehung in der Familie) wird vor allem durch eine erhöhte Fallzahl bei den sehr kostenintensiven Mutter-Vater-Kind-Unterbringungen mit Mehraufwendungen i.H.v. rd. 180.000 Euro belastet.
Die Produkte 3633 (Hilfen zur Erziehung) und 3634 (Hilfen für junge Volljährige / Inobhutnahmen / Eingliederungshilfe) weisen zusammen eine bereinigte Budgetveringerung i.H.v. rd. 680.000 Euro aus. Es ist also festzustellen, dass im Bereich der kostenintensiven Produkte der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Minder-Aufwendungen i.H.v. rd. 680.000 Euro zur Haushaltskonsolidierung aufgebracht werden.
Das Budget des Fachdienstes Jugendamt insgesamt erhöht sich gegenüber 2011 um rd. 700.000 Euro.
Zuschüsse an freie Träger
Die in 2012 veranschlagten Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. Insgesamt wurden die Zuschüsse um pauschal 2 % angehoben, um die allgemeine tariflichen Steigerung der Personalkosten angemessen zu berücksichtigen.
Caritasverband für den Landkreis Peine e.V.
Die Zuschüsse an den Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. für die Jugendsozialarbeit und den Jugendmigrationsdienst war bisher in einem Produktkonto zusammengefasst dargstellt worden. Aus Gründen der Transparenz sind die beiden Leistungen nun getrennt aufgeführt, enthalten aber in der Summe ebenfalls die 2%ige Steigerung.
Betreuungsverein e.V.
Für den Betreuungsverein e.V. ist ein Zuschuss i.H.v. 10.000 Euro neu aufgenommen worden. Derzeit wird mit dem Betreuungsverein über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung verhandelt mit dem Ziel, neben dem Jugendamt ebenfalls Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften für minderjährige Kinder zu führen und das Jugendamt durch Übernahme von mindestens 25 dort bereits bestehenden Vormundschaften und Pflegschaften zu entlasten. Aufgrund von Gesetzesänderungen zum BGB und SGB VIII sind die Standards der Aufgabenerfüllung gestiegen und die Fallzahl für eine Vollzeitkraft auf höchstens 50 festgeschrieben worden. Derzeit werden beim Landkreis Peine ca. 110 Vormundschaften und Pflegschaften mit 1,5 Vollzeitstellen geführt. Ohne Unterstützung durch den Betreuungsverein in Form der angestrebten Kooperation müsste der Landkreis mindestens eine weitere halbe Stelle mit Personalkosten von rd. 25.000 Euro im Stellenplan aufnehmen und einstellen. Durch die Kooperation werden Kosten i.H.v. rd. 15.000 Euro vermieden.
PRO FAMILIA
Der Zuschuss für die PRO FAMILIA – Beratungsstelle Peine – wird auf 30.000 Euro reduziert. Bisher wurde die Beratungsstelle Peine in ihrer Gesamtheit als Institution mit 44.500 Euro gefördert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung fallen nun nur noch die Angebote der Beratungsstelle in die Zuschussgewährung, die die Jugendhilfe betreffen und die nicht bereits durch Angebote des Landkreises Peine abgedeckt sind.
Gefördert werden sollen weiterhin die Beratung rund um die Schwangerschaft und Geburt sowie sexualpädagogische Angebote an Schulen.
Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. (Südstadtbüro)
In Kooperation zwischen der Stadt Peine, dem Caritasverband für den Landkreis Peine e.V., der Peiner Heimstätte und dem Landkreis Peine konnte im Rahmen des Förderprogramms „Prävention – und Integrationsprojekte an schulischen Stadtorten in Niedersachsen (PRINT – 2001 bis 2006) die Einrichtung eines Südstadtbüros integriert werden.
Mit Auslaufen des PRINT-Programms gelang es, das Projekt in das Nachfolgeprogramm „NIKO – Niedersächsische Kooperations- und Bildungsprojekte“ einzubinden und so die Fortführung des Südstadtbüros über den 01.01.2007 hinaus zu sichern.
Ab 01.01.2008 wurde eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Landkreis Peine, der Stadt Peine, der Peiner Heimstätte und dem Caritasverband für den Landkreis Peine geschlossen. Aufgrund erhöhter Personalkosten und der Ausweitung um das Quartiersmanagement im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ (Stelle Frau Löhr) wurde diese Vereinbarung erforderlich.
Hiernach geben die Kooperationspartner folgender Finanzierungszusagen:
Peiner Heimstätte e.V. bis zum vereinbarten Festbetrag von 30.000 €
Landkreis Peine bis zum vereinbarten Festbetrag von 23.462 €
Stadt Peine bis zum vereinbarten Festbetrag von 28.644 €
Caritasverband bis zu vereinbarten Festbetrag von 6.394 €
Hinzu kam die Finanzierungszusage des Landes in Höhe von 26.000 €
Mit dem Auslaufen des NIKO-Programms ab 2012, werden die Landesmittel (26.000 €) nicht mehr in das Projekt fließen. Von Seiten der Stadt Peine ist an den Landkreis Peine herangetreten worden, mit dem Vorschlag, die fehlen Projektmittel, je zur Hälfte durch den Landkreis Peine und durch die Stadt Peine aufzufangen. Der bisherige Finanzierungsanteil für den Landkreis Peine würde sich somit um 13.000 € auf 36.462 € erhöhen.
Die bisher geleisteten Landkreismittel werden aus Jugendhilfemitteln aufgebracht und sind anteilig für die Aufgaben und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe einzusetzen. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Engagements des Südstadtbüros liegt in der Gemeinwesenarbeit / Stadtteilarbeit und im Quartiersmanagement. Diese Aufgaben sind nach Auffassung des Landkreises Peine vornehmlich städtische Aufgaben. Die zur Verfügung gestellten Jugendhilfemittel in Höhe von 23.462 € sollten, vorbehaltlich, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist, auch weiterhin für die Umsetzung von niedrigschwelligen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Südstadtbüros zur Verfügung gestellt werden.
Haushaltssicherung 2011
Die im Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Peine zum Haushaltsplan 2011 für das Jugendamt beschriebene Maßnahme der Reduzierung des Aufwandes für die Soziale Gruppenarbeit um 130.000 Euro (Ziffer 3.34.1) ist mit einer zum Ende 2011 prognostizierten Reduzierung des Aufwandes um rd. 260.000 Euro umgesetzt worden.
Stellenplan 2012
Teilleistungsstörungen
Das Aufgabengebiet des § 35 a SGB VIII umfasst den Bereich der Teilleistungsstörungen und der seelischen Erkrankungen. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn eine seelische Störung nach ICD vorliegt und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Zu unterscheiden ist zwischen diagnostischen, psychischen Krankheitsbildern, die z.B. nach Psychiatrieaufenthalten eine vollstationäre Unterbringung notwendig machen, und den sogenannten Teilleistungsstörungen insbesondere im Bereich der Legasthenie und der Dyskalkulie. Hinzu kommt der Bereich der sozialen und emotionalen Störungen. Die Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört zu den Spitzenreitern in der Häufigkeit der gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Verwaltungsgerichte hinterfragen das Anerkennungsverfahren in den Jugendämtern äußerst kritisch. Bekannte Studien plädieren vor diesem Hintergrund schon lange für eine einheitliche Standardisierung des Verfahrens der Überprüfung der Teilhabebeeinträchtigung.
Um hinsichtlich der Einschätzung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu einem fundierten Ergebnis zu kommen, sind folgende Bereiche zu überprüfen:
- Beziehungsqualität / Kommunikation
- Einbindung / Stellung in der Familie, Kindergarten / Schule, Peergroup, Vereine, Freizeit
- Selbstfürsorge / Alltagsbewältigung
- Lernen / Leistung
Um diese komplexen und umfangreiche Prüfungen / Aufgaben bewältigen zu können, sind aufwändige standardisierte Verfahren erforderlich, die dem Aufwand einer Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII entsprechen würden. Insbesondere sind für eine angemessene Recherchearbeit mehrere Kontakte mit der Familie und mit beteiligten Institutionen erforderlich. Bisher wird in der Praxis ein verkürztes Hilfeplanverfahren durchgeführt, das die erforderliche Recherchearbeit nicht leistet. Das hatte u.a. zur Folge, dass vor kurzem ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Braunschweig verloren worden ist. Bei unveränderter Praxis der Überprüfung ist von weiteren Gerichtsverfahren mit entsprechendem Ausgang auszugehen.
Im Bereich des § 35 a SGB VIII sind bisher 2 Vollzeitstellen für rd. 172 zu bearbeitende Fälle eingesetzt. Eine Aufstockung um eine Vollzeitstelle ist aus den o.g. Gründen unerlässlich, zumal davon auszugehen ist, dass bei umfassender Fallrecherche insbesondere in den Bereichen der Teilleistungsstörungen Kosten eingespart werden können. Die dafür notwendigen Personalaufwendungen sind noch nicht im Budget enthalten.
Bundeskinderschutzgesetz
Zum 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Zum Inhalt und zu den Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung in der Jugendhilfe wird an dieser Stelle auf die Infovorlage Nr. 228/2011, die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.12.2011 behandelt worden ist, verwiesen.
Insbesondere haben werdende Mütter und Väter nach § 2 BKiSchG künftig einen individuellen Rechtsanspruch auf Information und Beratung in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren. Bei mehr als 1.000 Geburten pro Jahr ist deshalb mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu rechnen. Nach § 3 BKiSchG ist ein flächendeckendes Netzwerk Früher Hilfen auf der Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe zu organisieren; alle wichtigen Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei werden in einem Kooperationswerk zusammengeführt. Auch hier ist mit einem zusätzlichen Mehraufwand zu rechen.
Für den Stellenplan 2012 wird dafür unter Ziffer 3.8 eine Vollzeitstelle nach S 12 beantragt. Die Mittel dafür sind bereits im Budgetplan berücksichtigt.
Es ist zu beachten dass im Antrag (Seite V 23) fälschlicherweise das Bundeskindergeldgesetz statt des Bundeskinderschutzgesetzes genannt wurde. Die Endfassung des Doppischen Produkthaushaltes wird die Korrektur enthalten.
Eingangsmanagement
In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden wegen einer mangelhaften Erreichbarkeit des Jugendamtes gegeben. Auf der anderen Seite sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur der Sozialen Dienste erheblich mit der Durchführung von allgemeinen Beratungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung belastet.
Um eine Qualitätssteigerung in der Sozialen Arbeit zu bewirken, vor allem zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung, die Erreichbarkeit des Jugendamtes während der Sprechzeiten zu sichern und insgesamt die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, werden für den Stellenplan 2012 unter Ziffer 3.7 zwei Vollzeitstellen nach S 12 beantragt. Die Aufwendungen dafür sind bereits im Budgetplan enthalten.
Die Aufgaben des Eingangsmanagements umfassen vor allem:
- Entgegennahme aller Anfragen
- kompetente Bearbeitung eines Anliegens und Filtern anhand der Fragen/Überlegungen
- Ist eine sofortige Handlungsnotwendigkeit gegeben?
- Liegt eine mögliche Kindeswohlgefährdung vor?
- sachliche Zuständigkeit?
- evtl. Weiterleitung an andere Behörden / Dritte
- fachliche Zuständigkeit innerhalb des Jugendamtes?
- Durchführung allgemeiner Beratungen, die keine weiteren Jugendhilfemaßnahmen nach sich ziehen
- allgemeine Beratungen nach § 16 SGB VIII und Vorfeldklärung
Insgesamt wird durch das Eingangsmanagement aufgrund der Effektivitätssteigerung der Arbeit der Sozialen Dienste mit einer Kosteneinsparung gerechnet.
Übernahme von Kindergartengebühren
Für den Stellenplan 2012 wird ein Stellenanteil von 0,28 Stellen nach EGr. 8 für die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme der Kindertagesstättengebühren beantragt. In diesem Bereich ist die Anzahl der Fälle auch aufgrund des steigenden Angebotes an Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren gestiegen, sodass hier eine Anpassung einer bisherigen Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle erforderlich geworden ist. Die Mittel sind bereits im Budgetplan enthalten.
Anlage: Übersicht über die Zuschüsse an freie Träger
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Nr. | Name | ||||
2 | Zuschüsse an Freie Träger der JH 2012 (561 KB) |