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Vorlage - 2012/006  

Betreff: Die Maßnahme lfd. Nr. 6 des 1. Zwischenausbauprogramms für Kreisstraßen des Landkreises Peine, Ergänzung 2007, "K 34 Stedum -Bierbergen" wird um den Abschnitt der K 35 zwischen km 3,920 und km 4,298 (Ortsdurchfahrt Bierbergen) ergänzt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
21.02.2012 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Maßnahme lfd

Die Maßnahme lfd. Nr. 6 des 1. Zwischenausbauprogramms für Kreisstraßen des Landkreises Peine, Ergänzung 2007, „K 34 Stedum – Bierbergen“ wird um den Abschnitt der K 35 zwischen km 3,920 und km 4,298 (Ortsdurchfahrt Bierbergen) ergänzt.

 

Im 1

Im 1. Zwischenausbauprogramm für Kreisstraßen des Landkreises Peine, Ergänzung 2007, ist als lfd. Nr. 6 die Sanierung der K 34 Stedum – Bierbergen vorgesehen.

Die K 34 mündet in Bierbergen in die Ortsdurchfahrt der K 35. Der Zustand dieses anschließenden Abschnitts bis zur Einmündung in die Landesstraße 477 befindet sich inzwischen ebenfalls in einem schlechten Zustand. Gemäß der aktuellen „Zustandserfassung der Kreisstraßen“ besteht hier kurzfristiger Ausbaubedarf.

Der Streckenabschnitt ist 378 m lang. Ein Ausbau würde Kosten in Höhe von ca. 480.000 € verursachen.

Für den Ausbau der K 34 liegt bereits ein Einplanungsbescheid gemäß dem Entflechtungsgesetz   (früher GVFG) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Wolfenbüttel vor. Demnach sind Zuwendungen in Höhe von 60 % zu erwarten.

Die Landesbehörde sieht eine Ergänzung der vorgesehenen Maßnahme der K 34 um die o. a. Ortsdurchfahrt der K 35 als sinnvoll an und ist bereit für den Fall eines zusammenhängenden Ausbaus entsprechende Zuwendungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

In Anbetracht der aus heutiger Sicht unsicheren Förderung des kommunalen Straßenbaus durch das Land Niedersachsen in der Zeit nach 2014, sollte die Möglichkeit zusätzliche Zuwendungen in Höhe von bis zu 288.000 € einzunehmen genutzt werden. Bei einer Einstellung der Maßnahme erst in das künftige 5. Mehrjahresbauprogramm für Kreisstraßen wäre mit einem Ausbau nicht vor 2016 zu rechnen. 

Für die ergänzende Vermessung und Planung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt wären innerhalb des in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Budgetrahmens 29.000 € bereitzustellen.

Es ist vorgesehen das erforderliche Planfeststellungsverfahren im Laufe des Jahres 2013 abzuschließen. Mit dem Ausbau der K 34/35 könnte, wie ursprünglich geplant, 2013 begonnen werden.