Inhalt

Vorlage - 2011/231  

Betreff: Zielvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
12.12.2011 
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Den Referenzwerten (= Soll-Steigerungswerten) bei der Anzahl der Integrationen und

 

Den Referenzwerten (= Soll-Steigerungswerten) bei der Anzahl der Integrationen und

dem Bestand an Langzeitleistungsbeziehern für die Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.

 

 

Das Land Niedersachsen schließt mit allen Jobcentern für 2012 verbindliche Zielvereinbarungen

 

Das Land Niedersachsen schließt mit allen Jobcentern für 2012 verbindliche Zielvereinbarungen. Drei Ziele sind definiert:

 

  1. Die Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (hier wird die Entwicklung im Jahr 2012 noch beobachtet)
     
  2. Die Anzahl der Integrationen
     
  3. Die Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern
     

Für die Ziele 2 und 3 werden zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Peine  Zielwerte fest vereinbart.

 

Im Vorfeld haben sich der Bund und die Länder auf Basis einer gemeinsamen Bewertung zur zukünftigen Entwicklung am Arbeitsmarkt und der daraus resultierenden Effekte auf folgende Einschätzungen verständigt, die bundesweit die Grundlage für die Arbeit der Jobcenter im Jahr 2012 darstellen:

 

  • Im Vergleich zur prognostisierten Integrationsquote für das Jahr 2011 ergibt sich ein Bundesreferenzwert für die Veränderung der Integrationsquote von + 4,4 %.

    In einem komplizierten Verfahren über eine Aufholspanne und eine Basissteigerung, die aus dem jeweiligen SGB II-Vergleichstyp abgeleitet werden, kommt man zu einem Referenzrahmen. Dieser Referenzrahmen beinhaltet eine für jedes einzelne Jobcenter festgelegte Korridorspannweite.

    Für das Jobcenter Peine bedeutet dies, dass die Zahl der Integrationen im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 in einem Korridor von 94 bis 149 Integrationen steigen muss.

    Ein Gespräch mit dem Niedersächsischen Wirtschafts- sowie dem Sozialministerium am 23. November in Hannover hat als Ergebnis erbracht, dass sich jedes Jobcenter auf einen konkreten Zielwert (=Soll-Steigerungswert) der Gegenstand der Zielvereinbarungen mit dem Land ist, festlegt. Die Verwaltung schlägt vor, den Mittelwert, also ein Plus von 121 Integrationen in 2012 gegenüber 2011 in die Zielvereinbarung aufzunehmen.
     
  • Der Bund und die Länder haben sich für die Veränderung des durchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern auf einen Referenzwert von -2 % verständigt. In einem ähnlichen Verfahren wie bei der Integrationsquote wird über eine Basissteigerung je SGB II-Vergleichstyp der Referenzrahmen für die einzelnen Jobcenter ermittelt.

    Für das Jobcenter Peine bedeutet dies, dass die Zahl der Langzeitleistungsbezieher/innen in einem Korridor von 133 bis 222 Bezieherinnen bzw. Beziehern im Vergleich zu 2011 zu verringern ist. Der Mittelwert beträgt hier 178.
     

Die zugelassenen kommunalen Träger in Niedersachsen haben sich darauf verständigt, als Referenzwert und Soll-Steigerungswert den jeweiligen Mittelwert mit dem Land Niedersachsen zu vereinbaren. Der Landkreis Peine schließt eine entsprechende Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen.