Vorlage - 2007/027
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Der Kreistag beschließt, die Arbeit des Beirates nicht fortzuführen und den Antrag der WASG abzulehnen.
Bezug: Antrag der WASG, KTA Lächelt, vom 13.12.06
„Der Kreistag möge beschließen, der Beirat für Arbeit soll nicht eingestellt
werden.“
Die Aufgaben des Beirates ergeben sich in Zusammenhang mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf gesetzlicher Grundlage des SGB II und sind in der am 01.01.2005 in Kraft getretenen Satzung festgehalten. Der Beirat für den Fachdienst Arbeit nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Beratung und Unterstützung der Gremien des Landkreises Peine
- Stellungnahmen und Empfehlungen zu Fragen der Eingliederung in Arbeit
sowie Fragen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
- Anregungen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
- Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit
- Unterstützung bei der Verhinderung von Leistungsmissbrauch
Der Beirat für den Fachdienst Arbeit hat gemäß Satzung empfehlenden
Charakter und besitzt keinen Kontrollauftrag. Dieser ist dem AFAS vorbehalten. Empfehlungsbeschlüsse sind seitens der Fachdienstleitung Arbeit an die Verwaltungsführung heranzutragen.
In 2005 sowie in 2006 fanden im Beirat je 4 Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten statt:
2005:
- Sachstandsberichte des FD33analog AFAS
- Geschäftsordnung/ Präambel
- Kosten Heizung/ Unterkunftanalog AFAS
- MAEanalog AFAS
- Vorstellung Arbeitgeberservice (AGS)analog AFAS
2006:
- Akquise von Ausbildungsplätzen analog AFAS
- Eingliederung 2005analog AFAS
- Eingliederung 2006analog AFAS
- Vorstellung Konzept Ausbildungsplätze
Jugend- Job- Center
- MAEanalog AFAS
- Vorstellung Profiling
- Vorstellung Vermittlungscoaching
- Herbstbericht 2006analog AFAS
Die überwiegende Anzahl der Tagesordnungspunkte wurde sowohl im Beirat als auch im AFAS vorgetragen und diskutiert. Ein ständiges Thema war der Bereich MAE (Mehraufwandsentschädigung). Dieser Bereich wurde in jeder Sitzung inhaltlich und fachlich ausführlich diskutiert.
Der AFAS hat in der Vergangenheit regelmäßig Auskunft sowohl über die Anzahl als auch die Einsatzbereiche und die Anstellungsträger im Bereich MAE erhalten und konnte politisch seinen Einfluss geltend machen.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden beim LK Peine nach den Kriterien des § 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II auf Grundlage des von Vertretern/- innen von Landesregierung, Gewerkschaften, Wirtschaft, kommunalen Spitzenverbänden sowie Arbeitsverwaltung gemeinsam erarbeiteten Leitfadens zur Gestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bewilligt.
Zusatzjobs werden auf dieser Grundlage bewilligt, wenn die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität sowie öffentliches Interesse und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit kumulativ erfüllt sind.
Mit der zuständigen IHK Braunschweig und der örtlichen Handwerkskammer wurde ein gemeinsames Prüfverfahren im Februar 2006 vereinbart. Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden daher ausschließlich nach Prüfung der genannten Kriterien ausgestellt.
Zudem werden vor Einstellung in den verschiedenen Bereichen die dortigen Betriebs- und Personalräte hinzugezogen, da ein Mitbestimmungsrecht vorliegt.
In den Jahren 2005 und 2006 ist es, wie die obige Aufstellung zeigt, zu ständigen Überschneidungen zwischen den Themen im Beirat und im AFAS gekommen. Aus Verwaltungssicht ist dies eine wenig effektive Arbeitsweise. Zudem ist der Beirat seiner Aufgabe, Empfehlungen und Anregungen zu geben, nimmt man den MAE-Bereich aus, nicht nachgekommen. Aus diesen Gründen ist er entbehrlich. Der Beirat wird kompensiert durch eine vermehrte Anzahl von Sitzungen des AFAS.