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Vorlage - 2007/026  

Betreff: Betriebsübergang Leitstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
12.02.2007 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.03.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Verwaltung wird beauftragt den Übergang der Leitstellenmitarbeiter auf die Stadt Braunschweig zu vereinbaren

Die Verwaltung wird beauftragt den Übergang der Leitstellenmitarbeiter auf die Stadt Braunschweig zu vereinbaren.

 

 

 

Der Kreistag hat am 15

Der Kreistag hat am 15. Juni 2005 den Beschluss gefasst, die Einrichtung einer gemeinsamen „Integrierten Regionalleitstelle Peine/Braunschweig“ zum 01. Januar 2006 voranzutreiben und mit der Stadt Braunschweig einen interkommunalen Vertrag vorzubereiten. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt Braunschweig wurde am 21. 03.06 von Herrn Landrat Einhaus und Herrn Ersten Stadtrat Lehmann unterzeichnet. Bereits am 01.03.06 hat die Integrierte Regionalleitstelle Peine/Braunschweig ihren Betrieb aufgenommen.

 

Zum 01. Januar 2007 hat sich als dritte Kommune der Landkreis Wolfenbüttel angeschlossen. Dabei wurde auch ein Übergang des Personals vereinbart. In dem Zusammenhang hat die Stadt Braunschweig auch einen Ratsbeschluss zur Übernahme der Peiner Leitstellenmitarbeiter gefasst. Eine Übernahme der Mitarbeiter ist aus terminlichen Gründen erst zum 01. April 2007 möglich.

 

Folgendes Personal soll von der Stadt Braunschweig übernommen werden:

1 Beamter – Besoldungsgruppe A 9

5 Beschäftigte – Entgeltgruppe 6 TVöD (ehemals VI b BAT)

 

Hinsichtlich dass eingesetzten Personals ist anzumerken, dass seit dem 01. März 2006 diese sechs Bediensteten ihren Dienst in der gemeinsamen Leitstelle versehen. Ein weiterer Mitarbeiter wird von der Stadt Braunschweig gestellt. Dafür zahlt der Landkreis Peine bisher eine jährliche Pauschale in Höhe von 55.000 €. Im Falle eines Betriebsüberganges ist eine Sachkostenpauschale für 7 Mitarbeiter in Höhe von jährlich 385.000 € zu entrichten.

 

In 2006 lagen die IST - Personalkosten für die betroffenen 7 Stellen für den Landkreis Peine bei rd. 324.000 €. Hinzuzurechnen sind die entstehenden Sach- und Verwaltungsgemeinkosten. Diese betragen nach den pauschalen Anrechnungssätzen der KGSt für diese Stellen zusammen rd. 174.000 €, sodass dem Landkreis Peine in 2006 Kosten in Höhe von 498.000 € entstanden sind. Für den Landkreis Peine ergibt sich somit ein finanzieller Vorteil von mehr als 100.000,00 €.

 

Bei dieser Kostenaussage ist zu berücksichtigen, dass mit den angeführten sieben Mitarbeitern ein Leitstellenbetrieb rund um die Uhr nicht aufrecht zu erhalten wäre. In der Leitstelle Peine waren bis zum 31.03.2006 insgesamt neun Mitarbeiter tätig. Diese Anzahl wäre mindestens für einen ordnungsgemäßen Leitstellenbetrieb erforderlich, sodass dem Landkreis Peine weitere Kosten für zwei Mitarbeiter entstehend würden. Gemessen an den o.a. Kosten aus 2006 für die vorhanden gewesenen Mitarbeiter würde dies rd. 92.000 € zusätzliche Personalkosten und rd. 18.000 € Verwaltungsgemeinkosten, mithin zusätzlich insgesamt 110.000 € an weiteren Kosten bedeuten.

 

Die Übernahme durch die Stadt Braunschweig hat den Vorteil, alle Mitarbeiter in einem gemeinsamem Dienstplan zu führen, was letztlich auch Reibungsverluste minimiert, da die Mitarbeiter einen gemeinsamen Arbeitergeber haben (Steigerung der Corporate Identity). Für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine ergibt sich neben der Kostenersparnis der Vorteil, dass der qualitative Standard der Notfallversorgung erhöht wird. Dem Landkreis Peine war und wäre es auch in Zukunft nicht möglich, die in der Leitstelle tätigen Mitarbeiter komplett zu Rettungsassistenten auszubilden. Diese Ausbildung wird den Betroffenen in Braunschweig weitgehend ermöglicht werden, was insgesamt zu einer Qualitätsverbesserung und zur Steigerung des Sicherheitsstandards der zu erbringenden Leistung führt.