Vorlage - 2011/165
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Er werden folgende neun Kreistagsabgeordnete (und ggf. 1 Grundmandat)
und deren Vertreter für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses bestimmt:
Mitglieder Vertreter
1. Heuer, Marita__________________ SPD/Grüne ____Cramm, Hans-Heinrich
2.Lambrecht, Reiner______________ SPD/Grüne _____Möhle, Matthias
3. Manns, Romec _________________SPD/Grüne _____Konrad, Siegfried
4. Meyer, Holger__________________ SPD/Grüne_____Schlaugat, Eva
5.Sachtleben, Heiko ______________ SPD/Grüne______Streichert.Jürgen
6. Fechner, Hans-Werner____________ CDU _____Jacke, Heiko
7. Heuer, Christine_________________ CDU ______Weyberg, Silke
8.Röcken, Rainer_________________ CDU _______Rauls, Carsten
9.Schulz, Ilse___________________ PB gem. Los______Belte, Karl-Heinrich
10.Rother, Max____________________ ggf. GM _______Flöge, Holger
Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Jugendhilfeausschuss und deren Vertreter gemäß Satzung des Jugendamtes zu benennen.
Von den neun Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NkomVG fünf auf die Gruppe SPD/Grüne und drei auf die CDU. Über ein Mitglied entscheidet das Los zwischen den Fraktionen „FDP und Piraten“ und „Peiner BürgerGemeinschaft“.
Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Die gesetzlich vorgeschriebenen sechs sonstigen und acht beratenden Mitglieder werden erst in der Sitzung am 30.11.2011 benannt.