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Vorlage - 2011/165  

Betreff: Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
09.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Er werden folgende neun Kreistagsabgeordnete (und ggf

Er werden folgende neun Kreistagsabgeordnete (und ggf. 1 Grundmandat)

und deren Vertreter für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses bestimmt:

 

       Mitglieder                                                                      Vertreter

 

1.  Heuer, Marita__________________ SPD/Grüne ____Cramm, Hans-Heinrich

2.Lambrecht, Reiner______________ SPD/Grüne _____Möhle, Matthias

3. Manns, Romec _________________SPD/Grüne _____Konrad, Siegfried

4. Meyer, Holger__________________ SPD/Grüne_____Schlaugat, Eva

5.Sachtleben, Heiko ______________ SPD/Grüne______Streichert.Jürgen

6. Fechner, Hans-Werner____________    CDU       _____Jacke, Heiko

7. Heuer, Christine_________________    CDU       ______Weyberg, Silke

8.Röcken, Rainer_________________     CDU      _______Rauls, Carsten

9.Schulz, Ilse___________________    PB gem. Los______Belte, Karl-Heinrich

10.Rother, Max____________________     ggf. GM _______Flöge, Holger

 

 

Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Jugendhilfeausschuss und deren Vertreter gemäß Satzung des Jugendamtes zu benennen

Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Jugendhilfeausschuss und deren Vertreter gemäß Satzung des Jugendamtes zu benennen.

 

Von den neun Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NkomVG fünf auf die Gruppe SPD/Grüne und drei auf die CDU. Über ein Mitglied entscheidet das Los zwischen den Fraktionen „FDP und Piraten“ und „Peiner BürgerGemeinschaft“.

 

Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen sechs sonstigen und acht beratenden Mitglieder werden erst in der Sitzung am 30.11.2011 benannt.

 

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