Vorlage - 2011/163
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Er werden folgende 11 Kreistagsabgeordnete (und ggf. 2 Grundmandate)
für die Besetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport bestimmt:
Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu benennen. Von den elf Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NkomVG sieben auf die Gruppe SPD/Grüne und vier auf die CDU.
Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Die 7 gesetzlichen Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz und die Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter werden erst in der Sitzung am 30.11.2011 benannt.