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Vorlage - 2011/160  

Betreff: Besetzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
09.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Er werden folgende 11 Kreistagsabgeordnete (und ggf

Er werden folgende 11 Kreistagsabgeordnete (und ggf. 2 Grundmandate) für die Besetzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz  bestimmt:

 

1.  Baum, Michael _________________ (SPD/Grüne) 

2.Cramm, Hans-Heinrich___________  (SPD/Grüne)

3. Manns, Romec _________________ (SPD/Grüne)

4. Rieck, Carsten__________________ (SPD/Grüne)             

5.Semper, Uwe___________________ (SPD/Grüne)              

6. Köhler, Carsten_________________ (SPD/Grüne)             

7. Baumeister, Peter________________(SPD/Grüne)

8.Beuermann, Wolfgang____________(CDU)

9.Kramer, Michael_________________(CDU)

10.  Leinz, Andreas___________________(CDU)

11.Rauls, Carsten___________________(CDU)

12.Rother, Max_____________________(GM FDP und Piraten)

13.Belte, Karl-Heinrich_______________(GM PB)

 

Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zu benennen

Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für den Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zu benennen. Von den elf Kreistagsabgeordneten entfallen gemäß § 71 Abs. 2 NkomVG sieben auf die Gruppe SPD/Grüne und vier auf die CDU.

 

Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

Die Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter werden erst in der Sitzung am 30.11.2011 benannt.