Vorlage - 2011/159
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Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 NkomVG den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren „d’Hondt“). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, welches der / die Kreistagsvorsitzende zieht. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der von den Ausschüssen angehörenden Kreistagsabgeordneten in folgender Reihenfolge der Zuteilung:
- Zuteilung Gruppe SPD/Grüne
- Zuteilung CDU
- Zuteilung Gruppe SPD/Grüne
- Zuteilung Gruppe SPD/Grüne
- Zuteilung CDU
- Zuteilung Gruppe SPD/Grüne