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Vorlage - 2011/159  

Betreff: Verteilung der Ausschussvorsitze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
09.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs

Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 NkomVG den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren „d’Hondt“). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, welches der / die Kreistagsvorsitzende zieht. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen,  in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der von den Ausschüssen angehörenden Kreistagsabgeordneten in folgender Reihenfolge der Zuteilung:

 

  1. Zuteilung     Gruppe SPD/Grüne    
  2. Zuteilung     CDU
  3. Zuteilung     Gruppe SPD/Grüne    
  4. Zuteilung     Gruppe SPD/Grüne    
  5. Zuteilung     CDU
  6. Zuteilung     Gruppe SPD/Grüne