Vorlage - 2011/157
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Die Hauptsatzung des Landkreises Peine muss an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz angepasst und soll in diversen Bereichen redaktionell verändert werden. Dieser Änderung wird zugestimmt.
Zum 1.11.2011 tritt das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Kraft. Die bestehende Hauptsatzung vom 24.05.2000 einschließlich diverser Änderungssatzungen muss diesem angepasst werden. In die neue Hauptsatzung wurdem alle Änderungen der alten Hauptsatzung, einige redaktionelle Anpassungen sowie die Anpassung an das NkomVG eingearbeitet.
Der neuen Hauptsatzung wird gemäß Anlage zugestimmt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung (48 KB) | (75 KB) |