Vorlage - 2011/156
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Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
6. Jugendhilfeausschuss
Gemäß § 71 Abs. 1 NkomVG kann der Kreistag aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Da die derzeitige an die Fachbereichstruktur angeglichene Ausschuss-Struktur sich in der vergangenen Wahlperiode sich bewährt hat, wird folgende Ausschussbildung vorgeschlagen:
1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 und die CDU 4 Mitglieder.
2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 und die CDU 4 Mitglieder.
3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 und die CDU 4 Mitglieder.
4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 und die CDU 4 Mitglieder.
In der letzten Wahlperiode wurde beschlossen, dass ein Vertreter des Kreissportbundes als zusätzlicher Bürgervertreter benannt werden soll. (Vertreter des Kreisheimatbundes werden von Fall zu Fall als Fachleute hinzugezogen).
Für den schulischen Bereich zuzüglich 7 gesetzliche Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz.
5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (gem. neuer Geschäftsordnung)
11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 und die CDU 4 Mitglieder.
6. Jugendhilfeausschuss
9 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NkomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 5 und die CDU 3 Mitglieder. Über ein Mitglied entscheidet das Los zwischen den Fraktionen FDP und Piraten und Peiner BürgerGemeinschaft.
6 sonstige Mitglieder und 8 beratende Mitglieder.
Zusätzlich können die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NkomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion bzw. Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
KTA Lächelt, Linke, macht von diesem Recht Gebrauch und entscheidet sich für einen Sitz im AGAS.