Vorlage - 2011/154
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a) Dem Kreisausschuss gehören gem. § 74 Abs. 3 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode vier weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete an.
b) Es werden folgende 10 Kreistagsabgeordneten sowie ihre Vertreter bestimmt:
Mitglieder Stellvertreter__________
1. Schlaugat, Eva _______________SPD/Grüne____Hoffmann, Frank
2.Möhle, Matthias _______________ SPD/Grüne____Cramm, Hans-Heinrich
3. Hesse, Günter _______________ SPD/Grüne____Dr. Doll, Helmut
4. Konrad, Siegfried _______________ SPD/Grüne____Sachtleben, Heiko
5.Laaf, Wilhelm _______________ SPD/Grüne____Heilmann-Eschemann, Monika
6. Meyermann. Doris ______________SPD/Grüne____Streichert, Jürgen
7. Fechner, Hans-Werner ___________ CDU_____Beuermann, Wolfgang
8.Plett, Arnim_____________________ CDU_____Leinz, Andreas
9.Weyberg, Silke__________________ CDU_____Röcken, Rainer
10.Belte, Karl-Heinrich_____________gem. Los PB_____Schulz, Ilse
11.Flöge, Holger ______________FDP/Piraten (GM)__ Rother, Max
Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat, sechs stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat mit beratender Stimme).
Der Kreistag kann vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses beschließen, dass dem Kreisausschuss zwei oder vier weitere Kreistagsabgeordnete für die Dauer der Wahlperiode angehören.
Außerdem gehört ihm gemäß § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Peine der Erste Kreisrat mit beratender Stimme an.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jedes Mitglied des KA ein Vertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
Nach der Auszählung gem. § 71 Abs. 2 NkomVG nach Hare/Niemeyer entfallen auf die Gruppe SPD/Grüne 6 und auf die CDU 3 Sitze. Über die Vergabe des 10. Sitzes entscheides das Los zwischen den Fraktion FDP und Piraten und Peiner BürgerGemeinschaft. Das Los zieht der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kreistages (§ 71 Abs. 2.6 NkomVG).