Inhalt

Vorlage - 2011/154  

Betreff: Bildung des Kreisausschusses gemäß § 71 NKOMVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
09.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a) Dem Kreisausschuss gehören gem

a)  Dem Kreisausschuss gehören gem. § 74 Abs. 3 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode vier weitere stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete an.

 

b)  Es werden folgende 10 Kreistagsabgeordneten sowie ihre Vertreter bestimmt:

 

                  Mitglieder                   Stellvertreter__________

1.  Schlaugat, Eva    _______________SPD/Grüne____Hoffmann, Frank

2.Möhle, Matthias   _______________ SPD/Grüne____Cramm, Hans-Heinrich

3. Hesse, Günter     _______________ SPD/Grüne____Dr. Doll, Helmut

4. Konrad, Siegfried _______________ SPD/Grüne____Sachtleben, Heiko

5.Laaf, Wilhelm       _______________ SPD/Grüne____Heilmann-Eschemann, Monika

6. Meyermann. Doris  ______________SPD/Grüne____Streichert, Jürgen

7. Fechner, Hans-Werner  ___________   CDU_____Beuermann, Wolfgang

8.Plett, Arnim_____________________   CDU_____Leinz, Andreas

 9.Weyberg, Silke__________________   CDU_____Röcken, Rainer

10.Belte, Karl-Heinrich_____________gem. Los PB_____Schulz, Ilse

11.Flöge, Holger    ______________FDP/Piraten (GM)__ Rother, Max

 

 

Gemäß § 74 Abs

Gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG besteht der Kreisausschuss aus dem Landrat, sechs stimm­berechtigten Kreistagsabgeordneten und den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 NKomVG (Grundmandat mit beratender Stimme).

 

Der Kreistag kann vor der Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses beschließen, dass dem Kreisausschuss zwei oder vier weitere Kreistagsabgeordnete für die Dauer der Wahlperiode angehören.

 

Außerdem gehört ihm gemäß § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Peine der Erste Kreisrat mit beratender Stimme an.

 

Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jedes Mitglied des KA ein Vertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten  sich untereinander.

 

Nach der Auszählung gem. § 71 Abs. 2 NkomVG nach Hare/Niemeyer entfallen auf die Gruppe SPD/Grüne 6 und auf die CDU 3 Sitze. Über die Vergabe des 10. Sitzes entscheides das Los zwischen den Fraktion FDP und Piraten und Peiner BürgerGemeinschaft. Das Los zieht der Vorsitzende/die Vorsitzende des Kreistages (§ 71 Abs. 2.6 NkomVG).