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Vorlage - 2011/153  

Betreff: Wahl des/der Kreistagsvorsitzenden und einer Vertretung
gemäß § 61 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
09.11.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Als Vorsitzende/r sowie ihr/e / sein/e Vertreter/in werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt:

Als Vorsitzende/r sowie ihr/e / sein/e Vertreter/in werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt:

 

 

Kreistagsvorsitzende/rVertreter/in

 

 

Schlaugat, EvaMeyermann, Doris

 

 

Gemäß § 61 NkomVG wählt der Kreistag in seiner 1

Gemäß § 61 NkomVG wählt der Kreistag in seiner 1. Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Kreistagsmitgliedes seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Außerdem beschließt er über die Vertretung des/der Vorsitzenden.

 

Gemäß § 67 NkomVG wird schriftlich gewählt; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Kreistagsmitglieder gestimmt hat. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los. Das Los zieht der oder die Kreistagsvorsitzende.

 

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