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Vorlage - 2007/016  

Betreff: Stellen- und Produktorientierter Budgetplan mit Finanzplanung für den Fachbereich "Zentrale Dienste, Ordnung, Recht" (Budget 001)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Barthel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
12.02.2007 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)     Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, den unter Ziffer 1.1.bis 1.6. und 4.1. bis 6.1. aufgeführten Veränderungen des Stellenplanes gegenüber dem des Jahres 2006 (Seiten 22, 37, 55, 62 und 82 der mit Schreiben vom 21.12.2006 übersandten Unterlagen) zuzustimmen. Die Veränderungen sind bereits in dem produktorientierten Budgethaushalt eingearbeitet.

 

b)     Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem produktorientierten Budgethaushalt 2007 für die Produkte des Fachbereiches „Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht“ (Seiten 9 bis 110 der mit Schreiben vom 21.12.2006 übersandten Unterlagen) zuzustimmen.

 

c)      Der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, die Finanzplanung 2007 der produktorientierten Budgets in der Fassung der mit Schreiben vom 21.12.2006 übersandten Unterlagen zu beschließen.

 

 

zu a) – FD 11 – ( 0,00 €)

zu a) Stellenplan

 

Gegenüber dem Vorjahr sind im Stellenplan des Fachbereiches „Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht“  folgende Änderungen des Stellenplanes vorgesehen:

 

– FD 11 – Ziffer 1.1., Seite 22( 0,00 €)

Einrichtung von 0,5 Stellen nach Entgeltgruppe 9 im Bereich der Systemadministration

 

Bedingt durch die Einführung von GIS entsteht im Bereich der Systemadministration der EDV zusätzlicher Aufwand, der durch das vorhandene Personal nicht abgedeckt werden kann. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen EDV – technischen Betriebes von GIS ist daher eine zusätzliche halbe Stelle erforderlich. Da die entstehenden Kosten für den GIS – Betrieb auf die nutzenden Verwaltungseinheiten umgelegt werden sollen, sind gleichzeitig Erstattungen in Höhe der zusätzlich entstehenden Personalkosten eingeplant. Für das Produktbudget des FD 11 entsteht damit  keine zusätzliche finanzielle Belastung.

 

 

– FD 14 – Ziffer 1.2. und 1.3., Seite 55

Einrichtung von 0,5 Stellen nach Entgeltgruppe 8 in der Buchhaltung und 1,0 Stellen nach Entgeltgruppe 5 im Bereich der Vollstreckung von Forderungen

 

Buchhaltung: (22.000 €)

Festzustellen ist gegenüber dem Jahr 2004 (insgesamt rd. 33.000 Anzeigen) eine Fallzahlensteigerung im Jahr 2006 auf rd. 57.000 Anzeigen, also eine Steigerung um rd. 24.000 Anzeigen. In der Projektgruppe für die Einführung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung war für einen Zuwachs von 10.000 Buß- und Verwarngeldfällen ein zusätzlicher Stellenbedarf von 0,5 Stelle in der Kasse (Buchhaltung und Vollstreckung) ermittelt worden. Allein durch die Steigerung des Anzeigenaufkommens wäre rechnerisch eine Ausweitung um 1,2 Stellen insgesamt für Buchhaltung und Vollstreckung notwendig. Derzeit soll jedoch versucht werden, die Mehrbelastung mit 0,5 Stellen aufzufangen. Die Personalkosten sind durch erhöhte Einnahmen im Produkt „Verkehrsüberwachung“ (Produktnummer 1171710500) finanziert.

 

Vollstreckung: (38.000 € )

Theoretisch wäre allein aus den vorangestellten Gründen durch den Zuwachs der Anzeigen im Ordnungswidrigkeiten - Bereich ein weiterer Stellenanteil rechnerisch zu rechtfertigen. Aus den übernommenen Vollstreckungen nach durchgeführten Mahnläufen im Jahr 2006 ist  allerdings darüber hinaus erkennen, dass die „Quote“ der Zahlungen nach Mahnung sinkt; im Jahr 2006 wurden 1,9 Mio. € neue Forderungen in die Vollstreckung übernommen!

 

Trotz Intensivierung der Vollstreckungshandlungen haben die unbezahlten Forderungen beim Landkreis Peine weiterhin kritische Ausmaße. Im Jahresabschluss 2005 waren neben rd. 7,4 Mio. € pauschaler Restebereinigung (also Forderungen bei denen von keinem Geldeingang mehr ausgegangen wird!) noch rd. 1,4 Mio. € Forderungen unbezahlt. Zum Jahresende 2006 sind neben den bereinigten Beträgen 2,2 Mio. € Forderungen das Landkreises Peine nicht beglichen.

 

Nachweislich in bar beigebracht wurden im Jahr 2006 von den vier Vollstreckungsbeamten insgesamt 243.000 €. Dabei ist zu beachten, dass ein Stellenanteil für einen Vollstreckungsbeamten vom FD 23 für die Vollstreckung von straßenbehördlichen Angelegenheiten übernommen wurde. Mit 3,0 Stellenanteilen für die Vollstreckung von Geldforderungen wurden also durchschnittlich rd. 80.000 € / Jahr pro Stelle beigebracht. Damit refinanziert sich jeder Vollstreckungsbeamte selber (Personalkosten ca. 28.000 € / Jahr). Im Rahmen eines Berichtswesens wird der weitere Verlauf der Vollstreckungstätigkeit betrachtet. Sodass bei einer Umkehr der vollstreckbaren Forderungen und der beigebrachten Beträge reagiert werden kann.

 

 

– FD 15 – Ziffer 1.4., Seite 62(21.000 €)

Schaffung von 0,34 Stellen nach Entgeltgruppe 13 (bisher BAT II) im Fachdienst Recht und Streichung eines Kw - Vermerkes

 

Aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften sind Stellen von Beamtinnen und Beamten, auch wenn diese – vorübergehend – in Teilzeit arbeiten, als ganze Stellen auszuweisen. Insoweit können die bisher genutzten Stellenanteile der beiden verbeamteten Juristinnen nicht mehr für eine im Fachdienst Recht eingesetzte „Tarifbeschäftigte“ genutzt werden. Die entsprechenden Stellenanteile sind im Stellenplan auszuweisen. Ferner ist der Aufwand im Fachdienst Recht aufgrund von zunehmenden Prüfaufträgen angestiegen, was durch strukturelle Veränderungen auf Landesebene (z.B. Entfall der Widerspruchebene) bedingt ist. Gleichzeitig soll aus vorstehenden Gründen der für den Stellenplan 2006 beschlossene „kw 2007 – Vermerk“ gestrichen werden, sodass insgesamt für die „Tarifbeschäftigte“ 0,67 Stellen zur Verfügung stehen.

 

 

– FD 16 –Ziffer 1.5. und 1.6., Seite 82

„Ausländerwesen“ (49.000 €)

Schaffung von je einer 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe 8 und Entgeltgruppe 9 im Bereich des Ausländerwesens

 

Eine Organisationsuntersuchung im Jahre 2006 in der Ausländerbehörde hatte die Empfehlung zum Ergebnis, den Bereich personell zu unterstützen. In den beiden vorangegangenen Jahren haben sich die Strukturen in diesem Bereich sehr wesentlich verändert. Zum einen trat das Zuwanderungsgesetz zum 01.01.2005 in Kraft. Zum anderen wurden mit Auflösung der Bezirksregierungen von dort nicht erledigte Widerspruchsverfahren dem Landkreis Peine übergeben. Durch den Wegfall des Vorverfahrens waren und sind vermehrt Klageverfahren durchzuführen, die eine erheblich höhere Arbeitsqualität verlangen.

 

Durch Inkrafttreten einer Bleiberechtsregelung für ausländische Personen, die sich langfristig in Deutschland aufhalten, wird ein hoher Prüfungsaufwand erwartet.

 

Die Empfehlung der „Organisation“ beinhaltet die Aufstockung des Bereiches Allgemeines Ausländerwesen um eine halbe Stelle, die nach TVöD 8 zu dotieren ist. Zur Zeit sind 2,5 Stellen vorhanden. Des weiteren wird empfohlen, ist im Bereich der Sachgebietskoordination eine halbe Stelle einzurichten. Die Bearbeitung von Klageverfahren ist qualitativ anspruchsvoller als das ehemalige Widerspruchsverfahren (Prozessrecht, Terminbindung, besondere Anforderungen judikativer Verfahren, Heilungstatbestände im Klageverfahren kaum noch möglich. Die Stelle soll  nach TVöD 9 dotiert werden.

 

 

– Personalüberlassung A u. B – Ziffer 6.1., Seite 37( 0 €)

Streichung von insgesamt 7,0 Stellen verschiedener Entgeltgruppen

 

Die in den A + B beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Peine werden bei ihrem Ausscheiden nicht mehr durch den Landkreis Peine ersetzt. Die entsprechenden Stellen können daher im Stellenplan des Landkreises Peine entfallen.

 

 

– Leerstellen – Ziffer 5.1., Seite 37(0 €)

Streichung von 3,25 Leerstellen verschiedener Entgeltgruppen ohne finanzielle Auswirkungen

 

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Elternzeit in Anspruch nehmen oder sich ohne Fortzahlung der Bezüge beurlauben lassen sind im Stellenplan sog. „Leerstellen“ auszuweisen. Entsprechendes gilt analog für die Kolleginnen und Kollegen, die in die Freizeitphase der Altersteilzeit wechseln. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass in diese Personen während der angeführten Zeiträume weiterhin bzw. noch Bediensteten des Landkreises Peine sind.

 

Wie auch in den Vorjahren tritt auf den „Leerstellen“ ein permanenter Wechsel der Bediensteten ein. Es ist daher jährlich eine Anpassung hinsichtlich der Anzahl und der Besoldungs- / Entgeltgruppen vorzunehmen. Für 2006 hat eine Anpassung an die derzeitige Situation zu erfolgen. Folgende Veränderungen gegenüber 2005 treten ein:

Leerstellen LK

A 14

A 12

9

8

6

5

3

-1,00

-1,00

0,50

-0,50

0,75

0,25

-1,25

-2,25

Leerstellen ATZ LK

A 15

A 12

A 11

11

8

6

3

9

5

 

-2,00

-1,00

-1,00

-1,00

-1,00

-1,00

-1,00

1,00

 3,00

-4,00

Leerstellen ATZ A+ B

3

8

2,00

 1,00

3,00

Gesamt

 

- 3,25

 

 

 

– Nachwuchskräfte –Ziffer 4.1. und 4.2., Seite 37

Einrichtung von 1,0 Stellen für die Durchführung von „freiwilligen sozialen Jahren“ sowie 1,0 Stellen zur Ausbildung einer Hygienekontrollerin bzw. eines Hygienekontrolleurs

 

„Freiwilliges Soziales Jahr“ (9.000 €)

Es wurden gerade in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Anfragen an den Landkreis Peine gerichtet, in welchen nachgefragt wurde, ob beim Landkreis Peine die Möglichkeit besteht ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten. Mangels nicht vorhandener Stellen für die Nachwuchskräfte mussten die Anfragen bisher negativ beantwortet werden.

 

Da offenkundig ein Bedarf an derartigen Stellen besteht, die teilweise Voraussetzung sind um bestimmte Berufe ergreifen zu können, sollte der Landkreis Peine aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ab dem Jahr 2007 zunächst 1,0 Stellen für Absolventinnen und Absolventen des freiwilligen sozialen Jahres bereitstellen. Die Eröffnung einer derartigen Möglichkeit ist ferner positiv zu werten, da sie dazu geeignet ist den Übergang von Schule zu Beruf zu erleichtern. Ferner ist damit eine Imagesteigerung des Landkreises Peine verbunden.

 

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Abschluss von sog. FsJ – Verträgen mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Nach derzeitigem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten auf rd. 9.000 € / Jahr. Die entstehenden Kosten sollten, da es sich grundsätzlich um eine „Gemeinschaftsaufgabe“ des Landkreises Peine handelt, aus UA 08200 gezahlt werden.

 

„Hygienekontrolle“ (0 €)

Zur Deckung des in Kürze bestehenden Bedarfes aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern innerhalb dieses Aufgabengebietes, wurde bereits im Jahr 2005 (Dezember) eine Auszubildende für den Bereich Lebensmittelkontrolle eingestellt, da eine Stellenausschreibung, mit welcher eine bereits ausgebildete Person gesucht wurde, keinen Erfolg brachte. Die Stelle konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr kurzfristig in den Stellenplan aufgenommen werden. Dies ist nunmehr nachzuholen.

 

 

Zu b) Produktorientierter Budgetplan

 

Der Budgetbedarf für die Produkte im Produktbereich „Zentrale Dienste, Ordnung und Recht“ steigt im Verwaltungshaushalt um 68.258 € auf insgesamt 5.459.100 € für das Jahr 2007.

(Hinweis: Die Abweichung der Produktsummen 2006 zum Haushaltsansatz für das Vorjahr auf Seite 108 ergibt sich als Folge der Strukturveränderung in der Kreisverwaltung zum 01.11.2006. Haushaltsansätze des Jahres 2006 im Budget 005 „Landrat“ entfallen auf Produkte, die nunmehr dem Fachbereich I zugeordnet sind.)

 

Die Veränderungen der Budgetbedarfe wurden in den versandten Entwürfen des produktorientierten Budgethaushaltes zu jeder Produktgruppe (Fachdienste) erläutert. Die Erläuterungen finden sich auf den Seiten 11, 32-33, 43, 51, 58, 74 – 75 und 94 – 95.

 

 

Im Vermögenshaushalt sinkt der Zuschussbedarf für den Fachbereich I um 17.000 € auf insgesamt 263.100 €.

Allein 183.600 € davon sind für den Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale geplant. Hier sind neben den Ersatzbeschaffungen für EDV-Technik für 2007 die Erneuerung der Schlauchwaschanlage und die Ersatzbeschaffung eines Kompressors für die Befüllung von Atemschutzgeräten vorgesehen.

In den übrigen Fachdiensten sind jeweils die Mittel für die Ersatzbeschaffung von EDV-Technik eingeplant.

271.000 € Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer sind gleichzeitig als Ausgaben für Zuweisungen an Kommunen eingeplant und wirken damit nicht auf das Budget.

 

 

Zu c) Finanzplanung

 

Für die Finanzplanung wurden, soweit nicht detaillierte Kenntnisse vorliegen, eine prozentuale Anpassung der Ansätze vorgenommen. Dabei wurde für die Personalkosten von einer Steigerung um jährlich 1,5 % und für die Sachkosten um 1,6 % ausgegangen. Für die Mietnebenkosten wurde eine Steigerung um 1 % angenommen.

 

Für das Produkt „Altersteilzeit“ wurde eine eigene Ermittlung nach den zum Planungszeitpunkt bekannten Altersteilzeitverhältnissen durchgeführt. Durch neue Vereinbarungen über Altersteilzeit kann dabei aber jederzeit eine Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen eintreten.

 

Im Vermögenshaushalt sind in der Finanzplanung für 2008 neben den Mitteln für EDV-Technik im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ausgaben für einen Rüstwagen und die digitale Alarmierung vorgesehen. Für 2009 ist die Beschaffung eines Schlauchwagens geplant.