Vorlage - 2011/115
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Seit 2006 fördert das Nds. Kultusministerium mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich vom 01.02.2006 Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern nicht deutscher Herkunftssprache und aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Ziel war es bisher, durch die Vermittlung von Kompetenzen in der deutschen Sprache die Voraussetzungen für eine allgemeine Verbesserung der Integration, insbesondere im Hinblick auf den weiteren Bildungsweg, zu schaffen. Zielgruppe der systematischen Sprachförderung waren Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren mit einem individuellen defizitorientierten Bedarf. Insgesamt war die Förderfähigkeit der Maßnahmen eng an den Erwerb von Sprachkompetenzen auf der Grundlage von festgestellten Sprachdefiziten gebunden.
Mit der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich vom 02.05.2011 ist ein Paradigmenwechsel in der Sprachförderung eingetreten, indem der Spracherwerb und die Sprachförderung nicht mehr losgelöst vom pädagogischen Alltag in den Kindertagesstätten betrachtet wird.
Die frühkindlichen Spracherwerbsprozesse beruhen auf angeborenen Kompetenzen und erfolgen überwiegend intuitiv und unbewusst. Sie dienen als Mittel für Kommunikation und Interaktion. Der Spracherwerbsprozess ist nicht nur auf die Sprache begrenzt, sondern ist auch motorisch, kognitiv, emotional und sozial zu verstehen und zu fördern. Nicht mehr vermeintliche Defizite (Heterogenität des Sprachstandes, Spracharmut, Mehrsprachigkeit), sondern die frühkindlichen Sprachprozesse bilden nun den Ausgangspunkt der pädagogischen Handlungsempfehlung.
Nach der neuen Förderphilosophie steht die ganzheitliche Förderung im Vordergrund. Das bedeutet, dass im Alltag der Kindertageseinrichtung Zugänge zur deutschen Sprache und Sprechanlässe geschaffen werden müssen. Kommunikationsbedürfnisse wahrzunehmen und Spracherwerbsstrategien der Kinder zu unterstützen gehören ebenso dazu wie die Herkunftssprachen zu schätzen und zu fördern.
Die Sprachbildung ist eine wichtige Aufgabe aller Fachkräfte im pädagogischen Alltag. Sie muss systematisch in den Alltag der Kinder eingebettet werden. Sprachförderung setzt als gezielte Intensivierung von Sprachbildung ein und wird angeboten, wenn spezifische Bedarfe erkannt und abgedeckt werden müssen. Sprachbildung und Sprachförderung können nicht voneinander unabhängig geplant und durchgeführt werden.
Die Zielgruppe der neuen Richtlinie umfasst entsprechend der Förderphilosophie alle Kinder vom Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Einschulung, unabhängig von der Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer besonderen Bevölkerungsgruppe.
Die neue Förderrichtlinie tritt zum 31.12.2015 außer Kraft und verfolgt bis dahin folgende
Ziele:
- Integration von Sprachbildung in den Alltag jeder Kindergartengruppe
- Sprachbildungskompetenz von Fachkräften und Einrichtungen fördern
- Systematische Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in die Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen und Brückenjahr
Die Projektförderung wird für die Dauer von jeweils 2 Jahren gewährt, erstmalig zum 01.08.2011.
Der Förderungshöchstbetrag wird auf der Grundlage der zuletzt veröffentlichten Statistik der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesamtes für Statistik ermittelt und beträgt insgesamt 6 Mio. Euro/Jahr. Für den Landkreis Peine ergibt sich danach ein jährlicher Förderhöchstbetrag in Höhe von 95.906 Euro. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe.
Gefördert werden:
- die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag von Kindertageseinrichtungen
- die Entwicklung und Umsetzung von Förderansätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
- die Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften, einschließlich Beratung, Coaching und Supervision
Zuwendungsfähig sind:
- Personalausgaben für sozialpädagogische Fachkräfte
- Sachausgaben und Honorare für Beraterinnen und Berater, Referentinnen und Referenten, Teilnahmebeiträge sowie Arbeits- und Sprachfördermaterialien
Als Voraussetzung für die Förderung muss bis zum 31.12.2011 ein mit allen Trägern der Tageseinrichtungen vereinbartes Regionales Konzept zur Erreichung der Förderziele vereinbart sein. Dabei sind die fachlichen Anforderungen der Handlungsempfehlungen zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich des MK zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere folgende Elemente:
- Entwicklung der Sprachförderkomponente der sozialpädagogischen Fachkräfte
- Zusammenarbeit mit Eltern
- Kooperation mit Grundschullehrkräften bei Sprachförderung im letzen Jahr vor der Einschulung
Die Anträge auf Gewährung der Zuwendungen für die jeweiligen 2-Jahres-Zeiträume nach der Sprachförderrichtlinie sind erstmalig zum 01.06.2011, danach zum 01.02.2013 zu stellen.
Der Landkreis Peine hat fristgerecht zum 01.06.2011 einen Antrag auf Förderung gestellt und dabei ein vorläufiges Konzept eingereicht, das unter Beteiligung der Träger von Kindertageseinrichtungen des Landkreises Peine bis zum Ende des Jahres durch das geforderte Regionale Konzept ersetzt werden wird. Eine Arbeitsgruppe aus pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten und Fachkräften der Verwaltung wird nach den Sommerferien mit der Erarbeitung des Regionalen Konzeptes beginnen.
Der Jugendhilfeausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.
Gender-Check:
Bei der Umsetzung der Ziele der neuen Sprachförderrichtlinie, insbesondere der Integration der Sprachbildung und Sprachförderung in den Alltag der Kindergruppen, werden überwiegend Frauen beteiligt sein, da es nach wie vor kaum Erzieher in den Kindertageseinrichtungen gibt.
Die Auswirkungen der Förderrichtlinie wird Mädchen und Jungen in den Kindertageseinrichtungen in gleicher Weise betreffen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass geschlechts- und kulturspezifische Unterschiede in angemessener Weise Berücksichtigung finden werden.