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Vorlage - 2025/049  

Betreff: Fachliche Ausrichtung 2026 im Bereich Schulabsentismus
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Jahns, Dina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
25.03.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

Inhaltsbeschreibung:

Schulabsentismus ist ein Phänomen, das sämtliche Schulformen betrifft. Es sind Kinder und Jugendliche aus allen Lebensbereichen und Bevölkerungsschichten betroffen. Aus Sicht der Jugendhilfe ist jeder junge Mensch, der vorzeitig aus dem System Schule aussteigt, ein gesamtgesellschaftlicher Verlust, der zu Kosten in den sozialen Systemen führen kann.

Laut § 176 NSchG begehen Schülerinnen und Schüler eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie unentschuldigt von der Schule fernbleiben. Die Schule kann/muss ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Das Themenfeld Schulabsentismus wird von mehreren Rechtkreisen (Niedersächsisches Schulgesetz, Kinder und Jugendhilfe SGB VIII, Ordnungsbehörden) getrennt voneinander bearbeitet. Mit dem Fokus auf diesen Bereich hat vor kurzem eine überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes stattgefunden, der wichtige Hinweise für Detailumsetzungen gab. Gem. § 13 Abs. 1 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf sozialpädagogische Förderung bei sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen. Im Gebiet des Landkreises wird dieser Themenbereich durch unterschiedliche Akteure bedient. Nachdem ein Überblick über die Angebote. verschafft wurde, sieht der öffentliche Jugendhilfeträger die Notwendigkeit, das bestehende Verfahren zu öffnen und allen interessierten Trägern die Möglichkeit zu geben zur dezentralen organisierten Jugendhilfe beizutragen. Neben den Beratungsangeboten und der Bearbeitung der Einzelfälle in den sozialen Diensten, gibt es nachfolgende zentrale Angebote, die allerdings nur einen Teilbereich des Landkreisgebietes abdecken.

 

1) Projekt „2. Chance“ – Prävention im Themenfeld Schulabsentismus

Das Projekt ist ein präventives Angebot mit dem Schwerpunkt der pädagogischen Einzelfallhilfe im Kontext Schulabsentismus.

Die Grundlage für eine zukünftige Förderung und Zuwendung bildet § 74 SGB VIII. Nach dieser Soll-Vorschrift sind freie Träger zu fördern, sofern sie fachlich geeignet sind. Eine willkürliche Beschränkung der Zuwendungsvergaben auf bestimmt Träger oder der generelle Ausschluss einzelner Träger ist unzulässig.

 

2) Ordnungswidrigkeiten (OWi) im Bezug auf § 176 Niedersächsisches Schulgesetz

Die Finanzierung der Maßnahmen Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt künftig auf Grundlage von § 77 SGB VIII durch Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Trägern und freien Trägern der Jugendhilfe.

 

Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die durch Ordnungswidrigkeiten, wie Schulabsentismus, auffällig wurden und gegen die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig ist. Es umfasst Beratung, die Begleitung zu Gerichtsterminen sowie die Vermittlung und Betreuung von Sozialstunden mit dem Ziel, erneute Verstöße zu verhindern.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Betrachtung des Themenkomplexes werden im Laufe der Verfahrensumstellung

die Einzelfälle ganzheitlich betrachtet und auch die individuellen Lebensumstände mehr

in den Fokus gerückt. Schnittstellen werden minimiert und es wird ressourcensparender

gearbeitet. Mit den beteiligten Trägern wird eine Leistungsvereinbarung über Art,

Umfang und Qualität der Maßnahme geschlossen. Dazu zählen die pädagogische

Methodik, Betreuungsintensität und Fachkräftequalifikation.

Die Finanzierung erfolgt über Leistungsentgelte. Die Maßnahme wird regelmäßig evaluiert,

um ihre Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Die Öffnung des Verfahren wird in 2025 vorbereitet, eine Umsetzung ist für 2026 geplant.

 

Ressourceneinsatz:

Bedarfsorientierte Förderung der jungen Menschen.

 

Schlussfolgerung:

Aufgrund der gestiegenen Relevanz des Themenfeldes Schulabsentismus ist eine strukturelle Neuausrichtung erforderlich. Insbesondere die Regelungen des inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes (IKJHG) schaffen neue Anforderungen, die eine neue ganzheitliche Betrachtung erforderlich machen. Die sozialräumliche Ausrichtung und die Entwicklung zu Hilfen aus einer Hand, welches insbesondere den besseren Zugang zu Hilfen und der Entsäulung zugutekommt, erfordern eine strategische Betrachtung. Um langfristig diesen gesetzlichen Regelungen nachkommen zu können und eine flächendeckende Versorgung im Kreisgebiet sicherzustellen, müssen hierbei neue Lösungen erarbeitet werden.


 


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