Vorlage - 2025/048
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Fördercontrolling in der Jugendhilfe bezieht sich auf die Planung, Überwachung und Evaluation von Projekten. Es gilt, Maßnahmen so zu steuern und weiterzuentwickeln, dass sie nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen bewirken. Im Mittelpunkt steht die Förderung der Teilhabe junger Menschen.
Ziele / Wirkungen:
1. Zielorientierte Planung:
Eine klare Zieldefinition ist die Grundlage für wirkungsorientierte Maßnahmen. Der Fokus liegt darauf, positive Veränderungen bei den Teilgruppen zu erreichen, beispielsweise durch die Unterstützung Jugendlicher bei der gesellschaftlichen Integration, die Förderung sozialer und beruflicher Teilhabe oder die Prävention von Jugendkriminalität. Um die gewünschten Wirkungen zu erzielen, wird eine Wirkungslogik entwickelt, die den Zusammenhang zwischen eingesetzten Ressourcen, Aktivitäten und den erwarteten Ergebnissen beschreibt.
2. Monitoring und Steuerung:
Die kontinuierliche Überprüfung und Dokumentation der Fortschritte ist essenziell, um die Wirksamkeit von Maßnahmen sicherzustellen. Dabei geht es nicht nur um eine formale Erfolgskontrolle, sondern auch darum, messbare Indikatoren zu erfassen, die eine Bewertung der erzielten Veränderungen ermöglichen. Durch ein systematisches Monitoring können Optimierungspotenziale frühzeitig erkannt und Anpassungen gezielt vorgenommen werden.
3. Evaluierung und Erfolgskontrolle:
Die Wirkung der Maßnahmen wird kontinuierlich evaluiert, um zu überprüfen, ob die definierten Ziele erreicht wurden und welche konkreten Auswirkungen sie auf die Zielgruppen haben.
4. Rechenschaftslegung:
Eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Ergebnisse ist essenziell für alle Beteiligten. Die erfordert eine strukturierte Dokumentation der Maßnahmen sowie eine einheitliche Berichterstattung über die erzielten Wirkungen. Durch ein klares Berichtswesen und ein systematisches Evaluationsverfahren werden fundierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen.
Ressourceneinsatz:
Entfällt
Schlussfolgerung:
Die Implementierung eines guten Fördercontrollings stellt eine wichtige Säule der in § 79a SGB VIII vorgeschriebenen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Es trägt dabei nicht nur maßgeblich zur Steigerung der Qualität für eine inklusive Ausrichtung, die Berücksichtigung von spezifischen Bedürfnissen, dem Schutz vor Gewalt und der Sicherung von individuellen Rechten dar, sondern steigert auch die Effektivität der Jugendhilfe und ermöglicht eine zielgerichtete und evidenzbasierte Steuerung. Zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität und Zukunftsaussichten der Kinder und Jugendlichen stellt das Jugendamt in Anwendung der fachlichen Empfehlungen der zuständigen Behörden gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII und unter Berücksichtigung von angewandten Grundsätzen bzw. Maßstäben eine optimale Verwendung der verfügbaren Mittel.
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