Vorlage - 2025/044
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | ---- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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- Der Kreistag bestätigt die per Wahl vom 16.05.2024 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (hannIT).
Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:
Jörg Gilgen, Kerstin Möller, Markus Dietzschold, Nadine Knochenhauer, Martina Fachmann, Melanie Jung
Folgende Ersatzmitglieder werden bestätigt:
Roland Krause, Ilona Strehl, Marion Brandes
- Der Kreistag beschließt die anliegende 8. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR.
Inhaltsbeschreibung:
- Nach den gemäß § 4 Abs. 6 der Anstaltssatzung der hannIT anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei hannIT am 16. Mai 2024 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.
Entsprechend der Regelung in der Satzung der hannIT sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der hannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG kön-nen nur bei der hannIT Beschäftigte Mitglied des Verwaltungsrates sein.
- Durch Anpassung der Jahresabschlussanforderung um den Verweis auf die KomAnst-VO entfällt das Erfordernis der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für hannIT, solange die Einordnung gem. HGB als große Kapitalgesellschaft noch nicht erfolgt.
Die gemeinsame kommunale Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR ist inzwischen auf 38 Träger angewachsen. Dieses Wachstum erfordert eine Anpassung der Satzung. Die derzeitige absolute Deckelung der Stimmanzahl bei 50 Stimmen verursacht durch das Umsatz- und Trägerwachstum der hannIT eine Verzerrung der Stimmanteile und soll daher auf eine relative Deckelung geändert werden, bei der der maximale Stimmrechtsanteil je Träger bei einer Stimme weniger als die Hälfte aller Stimmen liegt. Des Weiteren wird eine Sperrminorität eingeführt, so dass bei Gegenstimmen von mehr als 30 % aller Stimmen ein Beschluss nicht gefasst werden kann.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Satzungsänderung bezüglich der Stimmenanzahl haben kleinere Träger mehr Möglichkeiten, auf Beschlüsse einzuwirken und zu erreichen, dass diese ggfs. nicht gefasst werden können.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
- Niederschrift Wahlergebnis
- Satzung zur 8. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (hannIT)
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Satzung in abgeänderter Form
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Anlage - BV-Wahl-Niederschrift (280 KB) | |||
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2 | 2. Anlage - Änderungssatzung (105 KB) | |||
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3 | 3. Anlage - Öffentlich-rechtlicher Vertrag (115 KB) | |||
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4 | 4. Anlage - Satzung geändert (277 KB) |