Inhalt

Vorlage - 2025/038  

Betreff: Antrag von KTA Schampera auf Bildung eines Struktur- und Wirtschaftsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.03.2025 
17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag KTA Schampera - Bildung Struktur- und Wirtschaftsausschuss  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Antrag auf Bildung eines Struktur- und Wirtschaftsausschusses wird abgelehnt.


Inhaltsbeschreibung:

Mit Antrag vom 22. Januar 2025 beantragt Kreistagsmitglied Martin Schampera die Bildung eines Struktur- und Wirtschaftsausschusses. In dieses Gremium sollen neben den politischen Vertreterinnen und Vertretern auch zehn per Losverfahren bestimmte Bürgerinnen und Bürger mit Rede- und Stimmrecht berufen werden. 

 

Der Antrag wird aus folgenden Gründen abgelehnt: 

 

1. Verstoß gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG werden Ausschüsse des Kreistags grundsätzlich „aus der Mitte des Kreistages“ gebildet. Die Einräumung eines Stimmrechts für per Los bestimmte Bürgerinnen und Bürger widerspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung kommunaler Fachausschüsse und deren demokratischer Legitimation. 

 

2. Vertretung der Fraktionen und Gruppen im Ausschuss

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze in Ausschüssen entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Diese politischen Mehrheiten wären bei 10 zusätzlichen, zufällig per Losverfahren ermittelten, stimmberechtigten Mitgliedern nicht mehr gegeben.

 

3. Mangelnde Repräsentation der kreisangehörigen Kommunen 

Ein Losverfahren könnte zudem dazu führen, dass nicht alle kreisangehörigen Gemeinden gleichermaßen berücksichtigt werden. Es bestünde die Möglichkeit, dass mehrere Personen aus derselben Kommune ausgelost werden, während andere Kommunen gar nicht vertreten wären. Dies wäre mit dem Anspruch auf eine faire und gleichmäßige Vertretung innerhalb des Landkreises nicht vereinbar. 

 

4. Begrenzte Zuständigkeit des Landkreises im Bereich Planungsrecht und Wirtschaftsförderung 

Die Fragestellungen, die in dem beantragten Ausschuss behandelt werden sollen – insbesondere zur Wirtschaftsansiedlung und deren Rahmenbedingungen –, fallen nur bedingt in die Zuständigkeit des Landkreises Peine. Die Wirtschaftsförderung wird bereits durch die Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft (wito gmbh) sowie die kreisangehörigen Kommunen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. 

 

5. Vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger 

Der Landkreis Peine legt großen Wert auf Bürgerbeteiligung, jedoch müssen diese Beteiligungsformen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Es bestehen bereits verschiedene Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv in Entscheidungsprozesse einzubringen – beispielsweise durch Einwohnerfragestunden oder durch die Möglichkeit, als sachkundige Einwohner beratend an Ausschüssen teilzunehmen.

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

 

 

Ressourceneinsatz: Entfällt

 

Schlussfolgerung:

Die Annahme des Antrags würde gegen die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes verstoßen.


 


Antrag KTA Schampera – Bildung Struktur- und Wirtschaftsausschuss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag KTA Schampera - Bildung Struktur- und Wirtschaftsausschuss (100 KB)