Vorlage - 2025/038
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Antrag auf Bildung eines Struktur- und Wirtschaftsausschusses wird abgelehnt.
Inhaltsbeschreibung:
Mit Antrag vom 22. Januar 2025 beantragt Kreistagsmitglied Martin Schampera die Bildung eines Struktur- und Wirtschaftsausschusses. In dieses Gremium sollen neben den politischen Vertreterinnen und Vertretern auch zehn per Losverfahren bestimmte Bürgerinnen und Bürger mit Rede- und Stimmrecht berufen werden.
Der Antrag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
1. Verstoß gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG werden Ausschüsse des Kreistags grundsätzlich „aus der Mitte des Kreistages“ gebildet. Die Einräumung eines Stimmrechts für per Los bestimmte Bürgerinnen und Bürger widerspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Zusammensetzung kommunaler Fachausschüsse und deren demokratischer Legitimation.
2. Vertretung der Fraktionen und Gruppen im Ausschuss
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze in Ausschüssen entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Diese politischen Mehrheiten wären bei 10 zusätzlichen, zufällig per Losverfahren ermittelten, stimmberechtigten Mitgliedern nicht mehr gegeben.
3. Mangelnde Repräsentation der kreisangehörigen Kommunen
Ein Losverfahren könnte zudem dazu führen, dass nicht alle kreisangehörigen Gemeinden gleichermaßen berücksichtigt werden. Es bestünde die Möglichkeit, dass mehrere Personen aus derselben Kommune ausgelost werden, während andere Kommunen gar nicht vertreten wären. Dies wäre mit dem Anspruch auf eine faire und gleichmäßige Vertretung innerhalb des Landkreises nicht vereinbar.
4. Begrenzte Zuständigkeit des Landkreises im Bereich Planungsrecht und Wirtschaftsförderung
Die Fragestellungen, die in dem beantragten Ausschuss behandelt werden sollen – insbesondere zur Wirtschaftsansiedlung und deren Rahmenbedingungen –, fallen nur bedingt in die Zuständigkeit des Landkreises Peine. Die Wirtschaftsförderung wird bereits durch die Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft (wito gmbh) sowie die kreisangehörigen Kommunen in eigener Zuständigkeit wahrgenommen.
5. Vorhandene Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Der Landkreis Peine legt großen Wert auf Bürgerbeteiligung, jedoch müssen diese Beteiligungsformen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Es bestehen bereits verschiedene Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv in Entscheidungsprozesse einzubringen – beispielsweise durch Einwohnerfragestunden oder durch die Möglichkeit, als sachkundige Einwohner beratend an Ausschüssen teilzunehmen.
Ziele / Wirkungen: Entfällt
Ressourceneinsatz: Entfällt
Schlussfolgerung:
Die Annahme des Antrags würde gegen die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes verstoßen.
Antrag KTA Schampera – Bildung Struktur- und Wirtschaftsausschuss
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag KTA Schampera - Bildung Struktur- und Wirtschaftsausschuss (100 KB) |