Inhalt

Vorlage - 2025/029  

Betreff: Vergabebericht 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Vergabestelle Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Kenntnisnahme
13.03.2025 
13. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften      
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
DatenVergabestatistik 2024  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Der Landkreis Peine hat als öffentlicher Auftraggeber die für die Aufgabenerfüllung benötigten Dienst-/Liefer- und Bauleistungen grundsätzlich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.

Zur effizienten und rechtssicheren Abwicklung von Vergabeverfahren haben sich vor Jahren die kreisangehörigen Kommunen Edemissen, Hohenhameln, Ilsede, Lengede und Wendeburg zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit der Kreisverwaltung zusammengeschlossen. Seither können die Vergabeverfahren der Gemeinden mit fachlicher und technischer Unterstützung von der ZV elektronisch durchgeführt werden.

Auf den Kreistagsbeschluss vom 10. Oktober 2007 wird insoweit Bezug genommen. Danach hat die Zentrale Vergabestelle (ZV) dem Kreisausschuss über die durchgeführten Vergabeverfahren regelmäßig zu berichten.

I. Durchgeführte Vergabeverfahren

Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften wurden im Jahr 2024 über die ZV insgesamt 353 Vergabeverfahren abgewickelt. Hiervon waren 10 Verfahren EU-weit auszuschreiben.

Der Anteil der Vergabeverfahren für die IKZ-Kommunen lag bei 50,99 % (180 Verfahren, davon 77 aus Ilsede, 43 aus Edemissen, 34 aus Wendeburg, 15 aus Lengede und 11 aus Hohenhameln).

r Dienst-/Liefer- und Bauleistungen sowie für freiberufliche Leistungen wurden insgesamt Aufträge im Wert von rd. 24,8 Mio. Euro vergeben. Davon entfallen rd. 9,5 Mio. Euro auf die Kreisverwaltung und rd. 15,3 Mio. Euro auf die IKZ-Kommunen.

r die abgewickelten Vergabeverfahren der IKZ-Kommunen durch die ZV werden den Gemeinden die dafür entstehenden Kosten jährlich in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2024 wurden dadurch Erträge in Höhe von knapp 98.000 Euro erzielt. Der der Abrechnung zugrundeliegende Stundensatz wird hierbei in Anlehnung an den Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“) berechnet und alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.

r Dienst-/Liefer- und Bauleistungen wurden in der Kreisverwaltung insgesamt Aufträge im Wert von rd. 9,5 Mio. Euro vergeben. In dieser Summe sind Vergaben für freiberufliche Leistungen der Architekten, Ingenieure u.a. Freiberufler i.H.v. rd. 200.000 Euro enthalten.

r Straßenbau- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen wurden rd. 1,27 Mio. Euro investiert, was rd. 13 % des Vergabevolumens ausmacht.

Rund 2,9 Mio. Euro (rd. 30 % des Vergabevolumens) wurden investiert durch unseren Immobilienwirtschaftsbetrieb für Neubauten sowie die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Immobilien.

Zudem wurden im Rahmen von Freihändigen Vergaben/Verhandlungsvergaben seitens der Kreisverwaltung rd. 2,3 Mio. Euro und für Nachträge rd. 800.000 Euro vergeben.

Das EU-Vergabeverfahren für die Beschaffung von digitalen Meldeempfängern zur Alarmierung von Einsatzkräften für den Landkreis Peine, seinen kreisangehörigen Gemeinden sowie den Rettungsdienstorganisationen machte ein Vergabevolumen von rd. 0,6 Mio. Euro aus und wurde im Rahmen einer Einkaufskooperation mit den beteiligten Gemeinden und Rettungsdienstorganisationen durchgeführt. Verantwortliche Beschaffungsstelle für die Abwicklung der Einkaufskooperation (Gegenstand und Umfang der Kooperation, Durchführung des Vergabeverfahrens etc.) war das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst des Fachdienstes Ordnungswesen beim Landkreis Peine. Der gemeinsame Einkauf bzw. die gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe und Zentrale Beschaffung durch mehrere öffentliche Auftraggeber ist vergaberechtlich zulässig und zur Erzielung von Preisvorteilen (Mengenrabatt) vom Vergaberecht auch ausdrücklich vorgesehen.

Von den erteilten Aufträgen wurde ein Gesamtvolumen von rd. 7,6 Mio. Euro (30,65%) an Firmen und Betriebe mit Sitz im Landkreis Peine vergeben. An Firmen und Betriebe in der Region (50 km Umkreis) gingen ebenfalls rd. 7,6 Mio. Euro (30,65%). Euro. Der restliche Betrag in Höhe von rd. 9,6 Mio. Euro (38,70%) wurde an Firmen und Betriebe außerhalb des Landkreises Peine und der Region vergeben.

 

II. Vergaberechtsvorschriften / Ausblick zur Vergaberechtsentwicklung

Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen. Im Gesetzesentwurf wurde insbesondere Wert auf die Vereinfachung der Vergabeverfahren und Abbau überschüssiger Bürokratie sowie auf einfach umsetzbare, praxisnahe Regelungen für eine nachhaltigere Beschaffung gelegt. Das Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) ist der erste und wichtigste Baustein des Vergabetransformationspakets. Ziel ist eine weitreichende Entlastung der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Im Einzelnen hat der Gesetzesentwurf folgendes vorgesehen:

 

  1. Anpassung der nationalen Vergaberegeln

Oberhalb der geltenden Schwellenwerte werden die nationalen Vergaberegeln an die europäischen Vergaberichtlinien angepasst. Namentlich insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

Unterhalb der europäischen Schwellenwerte wird die Bundesregierung eine reformierte Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlichen, die im Einvernehmen mit den Ländern erarbeitet wird. Entsprechendes soll für den ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) erfolgen. Damit wird auch das wichtige Ziel der möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln, welches insbesondere für Unternehmen eine wichtige Bürokratieentlastung darstellt und von Bund und Ländern geteilt wird, erreicht.

 

  1. Vereinfachung von Vergabeverfahren

Vergabeverfahren werden durch das Vergabetransformationspaket vereinfacht und öffentliche Auftraggeber, gerade auch auf kommunaler Ebene, bei deren Durchführung maßgeblich entlastet. Der bürokratische Aufwand sowie etwaige Hürden für Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Vergaben werden dahingehend im Sinne des Bürokratieabbaus und der Stärkung des Wettbewerbs ebenfalls reduziert. Von solchen Vereinfachungen profitieren gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen in besonderem Maße.

Daneben werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Startups-Unternehmen und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen.

Des Weiteren sollen die bestehenden Wertgrenzen für Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben angehoben werden.

 

  1. Abbau von Bürokratie und Einführung sowie Stärkung digitaler Prozesse

Vergabe- und Nachprüfungsverfahren werden durch den Abbau von Bürokratie sowie durch die Einführung und Stärkung digitaler Prozesse beschleunigt. Die Digitalisierung entlastet dabei nicht nur Auftragnehmer, sondern ebenfalls die Vergabekammern in Bund und Ländern sowie die Oberlandesgerichte und ermöglicht schnellere Nachprüfungsverfahren. Über das Vergabetransformationspaket hinaus wird die Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung -  und damit einhergehende Erleichterungen für Vergabestellen und Unternehmen gleichermaßen im Rahmen paralleler Prozesse mit Hochdruck vorangetrieben. Dazu gehört insbesondere die Bund-Länder-Kooperation zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses.

 

  1. Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung

Mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz soll auch die nachhaltige öffentliche Beschaffung gestärkt werden. Verbindliche und zugleich einfache Vorgaben bei weiterhin hohem Gestaltungsspielraum für öffentliche Auftraggeber werden für eine stärkere Berücksichtigung von umweltbezogenen und sozialen Kriterien sorgen.

Damit trägt die öffentliche Beschaffung als treibende Kraft zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft mit einer nachhaltigen Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei. Soziale und umweltbezogene Kriterien sollen bei den Vergabeverfahren im Regelfall mitgedacht und berücksichtigt werden. Die Anforderungen in der praktischen Anwendung für die Auftraggeber und die Unternehmen sollen dabei einfach und flexibel erfüllbar sein.

 

III. Ausblick zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der vom Bundeskabinett am 27. November 2024 beschlossene Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes wurde von der Bundesregierung am 28. November 2024 in den Bundesrat eingebracht (Drucksache 591/24). Zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates hat dann die Bundesregierung den Gesetzentwurf noch am 20. Dezember 2024 zur Lesung in den Bundestag gegeben. Ob das Gesetz noch in der lfd. Legislaturperiode verabschiedet wird, ist eine Frage der politischen Priorität.

 

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

 

Ressourceneinsatz: Entfällt

 

Schlussfolgerung: Entfällt
 


Vergabebericht Auswertung 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DatenVergabestatistik 2024 (673 KB)