Inhalt

Vorlage - 2025/019  

Betreff: Zweckvereinbarung zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte des Landkreises Peine, Einführung von Überdrucktechnik und Vorbereitung eines Verbundes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
03.03.2025 
13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz      
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.03.2025    17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zweckvereinbarung  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zweckvereinbarung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden, der Stadt Peine und dem Landkreis Peine zur Vorbereitung des Atemschutzverbundes abzuschließen.

 

Durch diese Vereinbarung werden die Voraussetzungen für den Wirkbetrieb des Verbundes geschaffen.

 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 2 Abs. 1 NBrandSchG bzw. § 98 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG obliegt den Kommunen die Aufgabe, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung haben die Kommunen u. a. auch eine entsprechende Atemschutztechnik (Pressluftatmer und Atemluftflaschen einschließlich Zubehör – nachfolgend Atemschutzgeräte genannt) für ihre örtlichen Feuerwehren zu beschaffen, zu unterhalten und zu warten.

Die Kommunen beauftragen bislang den Landkreis Peine mit der Durchführung der gemeindlichen Aufgaben der Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten. Die dafür anfallenden Kosten (Tausch von Ersatzteilen, 6-Jahres-Wartung usw.) werden derzeit individuell mit den Kommunen abgerechnet.

Der Nachteil an der aktuellen Verfahrensweise ist, dass eine Feuerwehr nach einem Einsatz ihre Atemschutzgeräte zur Wartung, Prüfung und Reinigung der Feuerwehr-Technischen-Zentrale (FTZ) zukommen lässt und diese Geräte für die Dauer der Wartung nicht einsatzbereit sind und vor Ort fehlen.

Daher wurde sich seitens des Kreiskommandos für die Gründung eines sog. Atemschutzverbundes entschieden. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 NKomZG wollen die Kommunen den Landkreis Peine mit der Durchführung der gemeindlichen Aufgaben der Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten beauftragen.

Ziel eines solchen Atemschutzverbundes ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der gemeindlichen und städtischen Feuerwehren sowie der Einheiten des Landkreises durch die Beschaffung von einheitlichen Atemschutzgeräten, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden gesetzlichen Aufgaben, sicherzustellen.

Ein Atemschutzverbund hat den Vorteil, dass eine einheitliche Technik im Kreisgebiet im Einsatz ist und durch den Verbund die Versorgung mit Atemschutzgeräten dauerhaft für alle Vertragspartner gesichert ist.

Es müssen zunächst noch einige Voraussetzungen geschaffen werden. Die wichtigsten Grundlagen für einen Wirkbetrieb des Verbundes sind vor allem die bauliche Erweiterung der FTZ des Landkreises Peine (Beschluss KT vom 11.10.2023 – Vorlage 2023/093) sowie die Beschaffung von einheitlicher Atemschutztechnik. Dafür wurde bereits im Oktober 2023 eine gemeinsame Ausschreibung vorgenommen. Die Übergangszeit gibt den Vertragspartnern die Gelegenheit, nach und nach die Voraussetzungen hierfür herzustellen. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen soll eine Zweckvereinbarung zum Atemschutzverbund zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden.

Diese Zweckvereinbarung soll die Voraussetzungen beschreiben, die die einzelnen Vertragspartner herstellen müssen, um an dem späteren Verbund teilzunehmen.

Die Zweckvereinbarung wird ebenfalls in den politischen Gremien der Gemeinden und der Stadt beraten und ist im Anschluss gem. § 2 Abs. 5 S. 1 NKomZG der Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport anzuzeigen.

Ziele / Wirkungen:

Mit dieser Zweckvereinbarung wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für den Atemschutzverbund durch alle Vertragspartner geschaffen werden.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Zweckvereinbarung zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte im Landkreis Peine, Einführung von Überdrucktechnik und Vorbereitung eines Verbundes.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung (140 KB)