Vorlage - 2025/011
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
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Die Entgelte für den Rettungsdienst werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart
der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten
wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine
Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die
vereinbarten Gesamtkosten decken.
Für das Betriebsjahr 2024 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche
Gesamtkosten in Höhe von 10.257.221 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung
der zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 660.363,47 € auf 9.596.858 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Überdeckungen aus dem Vorjahr.
Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings erst mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.
Das Budget für das Jahr 2024 konnte erst am 18.12.2024 mit den Kostenträgern abschließend verhandelt werden. Die nachstehenden Entgelte werden ab dem 01.04.2025 erhoben.
Leistungsart | Einsatzzahlen | Entgelte in € | Abweichung in € | ||
IST 2023 | Hochrechnung 2024 | seit 01.04.2024 | ab 01.04.2025 |
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Krankentransport (KT) | 6.078 | 6.681 | 188,00 € | 162,00 € | - 26,00 € |
km-Pauschale KT ab dem 51. Kilometer |
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| 2,00 € | 2,00 € | 0,00 € |
Notfallrettung (NfR) | 16.158 | 16.029 | 433,00 € | 461,00 € | + 28,00 € |
km-Pauschale NfR ab dem 51. Kilometer |
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| 2,75 € | 2,75 € | 0,00 € |
Notarzteinsatz | 1.865 | 1.626 | 445,00 € | 605,00 € | - 107,00 € |
Notarztpauschale |
| --- | 267,00 € | --- | --- |
Auf die Fortführung der getrennten Abrechnung Notarzt-Fahrzeug und Notarzt wird zukünftig verzichtet.
Ziele / Wirkungen:
Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.
Schlussfolgerung:
entfällt
Entgeltvereinbarung Landkreis Peine 2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entgeltvereinbarung - EGV 2024 (744 KB) |