Inhalt

Vorlage - 2025/011  

Betreff: Rettungsdienst: Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
03.03.2025 
13. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz      
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
19.03.2025    17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltvereinbarung - EGV 2024  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

 

 

 

 


 


Die Entgelte für den Rettungsdienst werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart

der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten

wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine

Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die

vereinbarten Gesamtkosten decken.

r das Betriebsjahr 2024 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche

Gesamtkosten in Höhe von 10.257.221 mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung

der zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 660.363,47 auf 9.596.858 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Überdeckungen aus dem Vorjahr.

Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings erst mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.

 

Das Budget für das Jahr 2024 konnte erst am 18.12.2024 mit den Kostenträgern abschließend verhandelt werden. Die nachstehenden Entgelte werden ab dem 01.04.2025 erhoben.

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST 2023

Hochrechnung 2024

seit 01.04.2024

ab 01.04.2025

 

Krankentransport (KT)

6.078

6.681

188,00 €

162,00 €

- 26,00 €

km-Pauschale KT

ab dem 51. Kilometer

 

 

 2,00 €

 2,00 €

0,00 €

Notfallrettung (NfR)

16.158

16.029

433,00 €

461,00 €

+ 28,00

km-Pauschale NfR

ab dem 51. Kilometer

 

 

2,75 €

2,75 €

0,00 €

Notarzteinsatz

1.865

1.626

445,00 €

605,00 €

- 107,00 €

Notarztpauschale

 

---

267,00 €

---

---

 

Auf die Fortführung der getrennten Abrechnung Notarzt-Fahrzeug und Notarzt wird zukünftig verzichtet.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.

 

Schlussfolgerung:
entfällt


Entgeltvereinbarung Landkreis Peine 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltvereinbarung - EGV 2024 (744 KB)