Vorlage - 2025/010
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 4.800,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Herr Andreas Runge wird mit Wirkung zum 01. April 2025 für die Dauer von 6 Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West und stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Abschnittsleiterinnen und Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeisterinnen, Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.
Die Wahlperiode des bisherigen Abschnittsleiters und stellv. Kreisbrandmeisters, Herrn Andreas Runge, endet mit Ablauf des 31.03.2025.
Gemäß § 21 Abs.1 NBrandSchG hat die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Im Landkreis Peine nehmen aktuell beide Abschnittsleiter jeweils die Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters wahr.
Die Gemeindebrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnittes West haben in ihrer Dienstversammlung am 05.11.2024 vorgeschlagen, Herrn Andreas Runge erneut zum Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West zu ernennen.
Die Gemeindebrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises Peine haben in ihrer Dienstversammlung am 05.11.2024 vorgeschlagen, Herrn Andreas Runge erneut zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 400,00 €
Schlussfolgerung:
entfällt
keine