Vorlage - 2025/009
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Kosten für Rettungsdiensttransporte, die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart
der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten
wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine
Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Da die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Entgeltvereinbarung fortlaufend an die Jahresabschlüsse angepasst wird, müssen auch die in der Rettungsdienstgebührensatzung aufgeführten Tarife angepasst werden um eine Gleichbehandlung von gesetzlich- und privatversicherten Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Ziele / Wirkungen:
Mit Beschluss der Gebührensatzung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst (deren Transportkosten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können) und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Gebühren im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.
Schlussfolgerung:
entfällt
Rettungsdienst Gebührensatzung LK Peine
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Anlagen: | |||||
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1 | Rettungsdienstgebührensatzung - Gebührensatzung Rettungsdienst - 2025 (119 KB) |