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Vorlage - 2024/156  

Betreff: Personal Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) - Bereich Atemschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
25.11.2024 
12. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

63.600 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Es wird empfohlen, in der FTZ für den Bereich Atemschutz eine zusätzliche Vollzeitstelle (Gerätewart) in den Stellenplan 2025 aufzunehmen. Die zusätzlichen Stellenanteile werden auf die Änderungsliste zum Haushalt 2025 gesetzt.


Inhaltsbeschreibung:

Dem Landkreis Peine obliegen gemäß § 3 Abs. 1 S 1 NBrandSchG die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Hierfür unterhält der Landkreis Peine gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NBrandSchG eine FTZ zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen.

 

In der FTZ ist zur Prüfung der Atemschutzausstattung der Feuerwehren im Kreisgebiet eine Atemschutzwerkstatt eingerichtet. Die Atemschutzausstattung unterliegt besonderen Prüfungen, welche in regelmäßigen Abständen, aber auch nach Einsätzen und Übungen, durchgeführt werden müssen.

 

Durch neue Vorschriften wurden die Prüfintervalle für Atemschutzgeräte von 12 Monate auf 6 Monate heruntergesetzt. Zudem sind die Prüfintervalle für eingelagerte Atemschutzgeräte von 24 Monate ebenfalls auf 6 Monate heruntergesetzt.

Allein durch diese Änderungen der Prüffristen verdoppeln sich daher die Prüfungen pro Jahr. Hinzu kommen die notwendigen Prüfungen und das Reinigungen nach Einsätzen und Übungen, welche auch in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind.

 

Mit Einführung der Fachanwendung „FeuerOn“ änderte sich zudem dass Prüfverhalten der Feuerwehren. Wurde vor Einführung der Fachanwendung die Einhaltung von Prüffristen sehr „stiefmütterlich“ behandelt, wird nun auf die Einhaltung der Fristen beachtet. Die Feuerwehren werden vom System auf die fälligen Prüftermine hingewiesen.

 

Zur Einordnung sind nachfolgend die Prüfzahlen der Atemschutzwerkstatt aufgeführt. Aus diesen Zahlen ist die stetige Erhöhung erkennbar.

 

  • 2020: 3.447 Prüfungen
  • 2021: 4.062 Prüfungen
  • 2022: 5.072 Prüfungen
  • 2023: 4.516 Prüfungen
  • 2024: 4.944 Prüfungen (Stand: 30.10.2024)

 

Derzeit sind in der Atemschutzwerkstatt zwei Gerätewarte in Vollzeit eingesetzt.

 

Die Kollegen arbeiten seit Jahren am Maximum der zulässigen Arbeitszeitregelungen. Die Arbeitszeitkonten überschreiten regelmäßig am Monatsende das Überstundenlimit von 100 Stunden. Trotz Abbau der Überstunden ist es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in diesem Bereich nicht möglich, eine dauerhafte Senkung der Überstunden herbeizuführen. Teilweise lassen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sogar Mehrstunden verfallen. Das kann nicht richtig sein

 

Um eine Entlastung der Kollegen zu erreichen, wurden durch Umstrukturierungen innerhalb des Dienstbetriebes der FTZ Aufgaben der beiden Vollzeitkräfte auf andere Kolleginnen und Kollegen der FTZ aufgeteilt.

Diese Maßnahme führte jedoch auch zu keinem signifikanten Erfolg.

 

Außerdem sind die Kapazitäten der anderen Kolleginnen und Kollegen für deren Aufgabengebieten dadurch minimiert wurden.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Neufassung der Geräteprüfordnung hinzuweisen, welche ebenfalls zu steigenden Geräteprüfungen für sonstige Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehren führt.

 

Da es sich um eine wesentliche Aufgabe für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger handelt, ist es nicht denkbar, die Arbeiten liegen zu lassen und die Geräte nicht zu prüfen. Dadurch könnte die Aufrechterhaltung des Feuerwehrwesens im Landkreis Peine gefährdet werden.

 

Aufgrund von Personalmangel war der Dienstbetrieb in der Vergangenheit in diesem Bereich bereits teilweise nur eingeschränkt möglich.

 

Eine weitere personelle Unterbesetzung dieses Bereichs mit erheblicher Verantwortung für die Sicherstellung des kommunalen abwehrenden Brandschutzes für den gesamten Landkreis Peine ist nicht zu empfehlen und könnte zu möglichem Organisationsverschulden führen. Es ist auch aus Gründen der Führsorgepflicht nicht länger hinnehmbar, die erkannte Überlastung in diesem Bereich wissentlich weiter zu dulden.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Schaffung von weiteren Stellenanteilen wird eine personelle Unterbesetzung dieses Bereichs mit erheblicher Verantwortung für die Sicherstellung des kommunalen abwehrenden Brandschutzes für den gesamten Landkreis entgegengewirkt.

 

Darüber hinaus wird der Landkreis Peine seiner Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden gerecht.

 

 

 

Ressourceneinsatz:

Durch die Schaffung der neuen Stellenplananteile werden Personalkosten von rund 63.600 € generiert. Dies entspricht der Entgeltgruppe 6, Stufe 3.

Die Personalkosten sind im Budget des Fachdienstes Ordnungswesen zu veranschlagen.

 

Schlussfolgerung:
entfällt


keine