Vorlage - 2024/155
|
|
Im Budget enthalten: | Ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | Ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Die Aufstellung des Gleichstellungsplans ist Bestandteil des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Ziel des Gleichstellungsplanes ist es, den Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und Männern innerhalb von einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen durch gezielte Maßnahmen voranzutreiben. In diesem Kontext kommt auch der Förderung und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Bedeutung zu.
Der Gleichstellungsplan wurde gemeinsam vom Fachdienst Personal und Service, dem Referat für Gleichstellung und dem Personalrat erarbeitet und gilt für die Jahre 2025 – 2027. Die Aufstellung des Gleichstellungsplanes ist in den §§ 15 ff NGG geregelt.
Ziele / Wirkungen:
Information über die Inhalte und die Maßnahmen des Gleichstellungsplanes 2025 – 2027
Ressourceneinsatz: Entfällt.
Schlussfolgerung:
Information über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Landkreisverwaltung.
-Gleichstellungsplan für die Jahre 2025 – 2027
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gleichstellungsplan_2025_2027 (841 KB) |