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Vorlage - 2024/141  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2025 für die Kreisvolkshochschule und die Kreismusikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Beteiligt:Kreismusikschule
Bearbeiter/-in: Oelkers, Beate  Kreisvolkshochschule
   Dezernat 3
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
21.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Kreistag, der Stellenplanänderung (Seite 59, Ziffern 3.17 bis 3.18) und dem Doppischen Produkthaushalt 2025 für die Produkte der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule (Seiten 452 bis 455) unter Berücksichtigung ggf. noch zu beschließender Haushaltssicherungsmaßnahmen, zuzustimmen.


Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das vorläufige Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2023.

 

Neben dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2023, den Planansätzen 2024 und den Daten des Planjahres 2025 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2026 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2027 und 2028 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2027 bis 2028 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 301 bis 303.

 

Kreisvolkshochschule (FD 38)

 

Im Produkt der Kreisvolkshochschule steigt der Zuschussbedarf um gut 400.000,-€, an. Dies liegt insbesondere an einem durch veränderte Rahmenbedingungen zu erklärenden verminderten Kursangebot in Produkt 2 und entsprechenden Mindereinnahmen. Zum einen entfällt wegen neuer Schwerpunktsetzungen auf Dezernatsebene das Angebot Casemanagement für Schulen. Zum anderen ist der LK Peine aus dem Projekt BEREIT im Verbund der Allianz für die Region ausgestiegen. Diese Projektmittel entfallen somit für die KVHS Peine. Ebenfalls bedingt durch kurzfristige veränderte Vorgaben im Bereich der Sprachförderung für Schulen entfallen ca. 55 Kurse, die bisher aus den Bildungs- und Teilhabe-Mitteln des Bundes finanziert wurden. Im Gegenzug entfallen hier Stellenanteile in der Verwaltung.

Im Bereich der Deutsch- und Berufssprachkurse BAMF wird wegen vorgeschriebener Festanstellungen nicht mehr mit Honorarkräften gearbeitet. Dies bedeutet weniger Kapazitäten im Angebot.

 

Kreismusikschule (FD 39)

 

In der Kreismusikschule steigt der Zuschussbedarf um ca. 130.000,- Euro. Insbesondere die vorgeschriebene Umwandlung von Honorarverträgen in Festanstellungen schlägt sich hier nieder.

 

Ziele / Wirkungen:

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

Schlussfolgerung:

Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.
 


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