Vorlage - 2024/115
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | s. Ressourceneinsatz | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Dem Antrag der Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung den Landkreis Peine zu beauftragen, für den Fall des Auslaufens des Unterstützungsangebotes des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für Schülerinnen und Schüler einen Unterstützungsfonds einzurichten, wird nicht entsprochen.
Inhaltsbeschreibung:
Mit E-Mail vom 22.08.2024 beantragt die Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport, den Landkreis Peine zu beauftragen, im Falle des Auslaufens des Unterstützungsangebotes des BBK einen Unterstützungsfonds einzurichten und bereitzustellen, um den Schulen die Möglichkeit zu bieten, Erste-Hilfe-Kurse für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten.
Zur Begründung führt die Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung an, dass es sowohl im schulischen Kontext als auch darüber hinaus hilfreich sei, über entsprechende Kenntnisse zu verfügen.
Hinsichtlich der konkreten Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Die Vornahme von Erste-Hilfe-Leistungen obliegt in Schule grundsätzlich den Lehrkräften und darüber hinaus gegebenenfalls den Schulsanitätern /-innen.
Die Kosten für erforderliche Schulungsmaßnahmen werden vom Gemeindeunfallversicherungsverband getragen.
Insoweit ist davon auszugehen, dass in den Schulen ausreichend geschulte Kräfte zur Verfügung stehen.
Um im Bedarfsfall auch außerhalb des schulischen Kontextes Erste-Hilfe-Kompetenzen zu erwerben, besteht die Forderung u.a. der Ärztekammer, den Wiederbelebungsunterricht flächendeckend in den Lehrplan aufzunehmen.
Da es sich hierbei um pädagogische Inhalte handelt, fällt diese Entscheidung in die Zuständigkeit des Kultusministeriums, das nach hiesigem Kenntnisstand in Niedersachsen nicht beabsichtigt, eine verpflichtende Erste-Hilfe-Ausbildung aller Schülerinnen und Schüler einzuführen.
Würde der Landkreis Peine entsprechend des Antrages der Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung in diese Aufgabe eintreten, würde es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe handeln.
Angesichts der derzeitigen Haushaltslage kann die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben nicht befürwortet werden.
Ziele / Wirkungen:
Übernahme von Kosten für Erste-Hilfe-Kurse zur Schulung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern
Ressourceneinsatz:
Legt man pro Kurs die Kosten für die Ausbildung eines betrieblichen Ersthelfers von 35 EUR zugrunde, würden für die derzeit rund 10.000 Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (ohne BBS) in der Trägerschaft des Landkreises Peine Kosten in Höhe von 350.000 EUR je Durchgang für die Schulung aller Schülerinnen und Schüler anfallen.
Schlussfolgerung:
Eine Übernahme der Kosten einer Ersten-Hilfe-Ausbildung für Schülerinnen und Schüler kann als freiwillige Aufgabe angesichts der derzeitigen Haushaltslage des Landkreises Peine nicht befürwortet werden.
Antrag der Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport auf Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der Schülervertretung in Zusammenarbeit mit der Lehrervertretung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport auf Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler (132 KB) |