Vorlage - 2024/101
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | - | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz) und die Verwendung des in diesem Zusammenhang zu erhebenden Ersatzgeldes war schon mehrfach Thema im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Zuletzt wurde in der Sitzung vom 07.03.2023 mit der Vorlage 2023/015 informiert.
Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Hitzeresilienz von Siedlungen, vor allem von
Innenstädten, wurde von Mitgliedern des Kreistags die Frage gestellt, ob es möglich und sinnvoll ist, mit Ersatzgeld versiegelte Flächen zu erwerben. Zielsetzung wäre die Entsiegelung der Flächen und die Bepflanzung mit Bäumen.
Zur vorgeschriebenen Verwendung von Ersatzgeld (Zitat aus der Vorlage 2023/015):
Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Dabei muss es sich um praktische, reale und unmittelbar wirkende, langfristige Maßnahmen in Natur und Landschaft handeln.
Die Entsiegelung von Flächen und die Anpflanzung von Bäumen sind sinnvolle Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Durch beide Maßnahmen wird die Temperatur im besiedelten Bereich deutlich reduziert und der Wasserrückhalt verbessert. Auch mit Blick auf städtebauliche und gestalterische Aspekte sind derartige Maßnahmen sehr zu
begrüßen.
Der Effekt solcher Maßnahmen für Arten- und Naturschutz oder für das Landschaftsbild ist allerdings eher gering. Gleichzeitig sind Flächen mitten in Siedlungsräumen vergleichsweise teuer, so dass das Kosten-/ Nutzenverhältnis nicht sehr ausgeprägt ist.
Natürlich kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, versiegelte Flächen für Zwecke des Naturschutzes zu entsiegeln und entsprechend umzugestalten. Dann sollten diese Flächen aber zumindest am Siedlungsrand oder noch besser in der freien Landschaft liegen.
Flächenentsiegelung und die Anpflanzung von Bäumen mit Blick auf Temperaturreduzierung und Klimafolgenanpassung ist aber keine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde und damit nicht aus Ersatzgeld zu finanzieren. Hier sind eindeutig die Städte und Gemeinden gefordert.
Zu aktuellen Förderprogrammen zu Vorhaben im Rahmen der Klimafolgenanpassung berät die Klimaschutzagentur.
Ziele / Wirkungen:
Bewertung der Vorschläge zum Einsatz von Ersatzgeld zur Flächenentsiegelung im Rahmen der Klimafolgenanpassung.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.
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